Arbeitnehmerfinanziert
Per Entgeltumwandlung führt Ihr Arbeitgeber Beiträge aus Ihrem Bruttoentgelt ab. Das Bezugsrecht liegt von Beginn an unwiderruflich bei Ihnen.
Unsere Direktversicherung bietet Ihnen eine effektive und flexible Möglichkeit zur Altersvorsorge. Profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen und sichern Sie sich einen sorgenfreien Ruhestand.
Unsere Direktversicherung bietet Ihnen eine effektive und flexible Möglichkeit zur Altersvorsorge. Profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen und sichern Sie sich einen sorgenfreien Ruhestand.
Die Direktversicherung ist einer der gängigsten Wege der betrieblichen Altersvorsorge — interessant für nahezu jeden Mitarbeiter in einem festen Arbeitsverhältnis, ob Angestellter, Auszubildender oder Minijobber.
Im Kern handelt es sich um eine Rentenversicherung: Ihr Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, Sie als Arbeitnehmer sind die versicherte Person und bezugsberechtigt. Häufig sind die Regelungen der betrieblichen Altersvorsorge bereits in Tarifverträgen festgelegt, die dann auch den Durchführungsweg vorschreiben.
In der Praxis am verbreitetsten ist die Mischform: Sie wandeln einen Teil Ihres Gehalts um, Ihr Arbeitgeber fördert das mit einem festen Zuschuss oder Prozentsatz.
Bei der Direktversicherung gibt es zwei Finanzierungsarten — in der Praxis treten sie oft kombiniert auf.
Per Entgeltumwandlung führt Ihr Arbeitgeber Beiträge aus Ihrem Bruttoentgelt ab. Das Bezugsrecht liegt von Beginn an unwiderruflich bei Ihnen.
Ihr Arbeitgeber zahlt aus eigenen Mitteln einen festen Betrag in Ihren Vorsorgevertrag ein — zusätzlich zu Ihrem Gehalt.
Die häufigste Variante: Sie wandeln einen Teil des Gehalts um, Ihr Arbeitgeber stockt mit Zuschuss oder Prozentsatz auf.
Ein wesentlicher Vorteil: Beiträge sind innerhalb bestimmter Grenzen der Beitragsbemessungsgrenze von Steuern und Sozialabgaben befreit (Werte für 2023).
Die spätere Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG) mit Ihrem dann gültigen persönlichen Steuersatz. Zudem sind Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge mit dem vollen Beitragssatz in der Kranken- und Pflegeversicherung zu verbeitragen, wobei ein Freibetrag berücksichtigt wird. Da die Steuerbelastung als Rentner meist geringer ausfällt als in der Erwerbsphase, wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung in der Regel zu Ihren Gunsten aus.
In der Ansparphase ist Ihre Direktversicherung „Hartz-IV"- und pfändungssicher. Sie fällt nicht in die Insolvenzmasse Ihres Arbeitgebers und ist damit insolvenzgeschützt.
Das spricht für die Direktversicherung:
Das sollten Sie zusätzlich wissen:
Bei der arbeitnehmerfinanzierten Variante haben Sie dank des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechts vom ersten Tag an Anspruch auf die Leistungen. Verlassen Sie das Unternehmen, stehen Ihnen mehrere Wege offen.
Der neue Arbeitgeber führt den bestehenden Vertrag unverändert fort — oder schließt einen neuen ab und überträgt das vorhandene Versorgungskapital.
Sie zahlen die Beiträge aus eigenen Mitteln privat weiter und behalten so den vollen Vorsorgeaufbau.
Der Vertrag ruht ohne weitere Beiträge und läuft mit entsprechend reduzierter künftiger Rente weiter.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber die betriebliche Altersvorsorge an mehreren Stellen attraktiver gemacht.
Höherer steuerfreier Rahmen: Der steuerfreie Höchstbeitrag wurde von 4 % auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze angehoben; dafür entfällt der frühere Aufstockungsbeitrag von 1.800 € jährlich. Der Rahmen für sozialabgabenfreie Beiträge bleibt jedoch bei 4 %.
Zuschusspflicht des Arbeitgebers: Wer durch eine Entgeltumwandlung selbst Sozialversicherungsbeiträge spart, muss seit dem 01.01.2019 bei neuen Zusagen 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss einzahlen. Seit dem 01.01.2022 gilt das auch für alle bereits bestehenden Zusagen.
Freibetrag bei der Grundsicherung: bAV-Renten werden bis zu einem monatlichen Freibetrag von 100 € nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet; eine darüber liegende Rente bleibt bis zu einer Obergrenze zu 30 % anrechnungsfrei. Beispiel: Bei 200 € Rente liegt der Freibetrag bei 130 €.
Sozialpartnermodell: Seit 2018 können Tarifvertragsparteien eine reine Beitragszusage vereinbaren. Dabei wird nur ein Beitrag versprochen — ohne Leistungsgarantie und ohne Einstandspflicht des Arbeitgebers.
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