Rürup-Rente

Rürup Rente

Illustration: Rürup-Rente
Altersvorsorge

Worum geht es?

Rürup Rente

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Warum vorsorgen?

Die gesetzliche Rente reicht selten aus

Der demografische Wandel verändert unsere Bevölkerung grundlegend: Wir werden immer älter, die Phase des Rentenbezugs wird länger, und zugleich geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Der sogenannte „Generationenvertrag" gerät dadurch zunehmend unter Druck: Mussten früher drei Beitragszahler die Rente eines Rentners finanzieren, kommen auf dieselben drei Einzahler heute bereits zwei Rentner.

Das Ergebnis ist eine wachsende Versorgungslücke. Wer im Ruhestand seinen gewohnten Lebensstandard halten möchte, sollte zusätzlich vorsorgen — und das möglichst frühzeitig.

Wer den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand halten will, sollte frühzeitig zusätzlich vorsorgen.
Basis-Rente

Was die Rürup-Rente auszeichnet

Die Basis-Rente — benannt nach dem Ökonomen Hans-Adalbert Rürup — wurde 2005 als staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt.

Der Staat fördert das Sparen über eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse lassen sich auch die Beiträge zur Basis-Rente als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abziehen. So mindert das Alterssparen zugleich Ihre Steuerlast.

💶

Voll abzugsfähig seit 2023

Ursprünglich sollten die Beiträge erst ab 2025 zu 100 % absetzbar sein. Dank einer Entlastung der Bundesregierung sind sie bereits seit 2023 voll abzugsfähig — zwei Jahre früher als geplant.

Beiträge als Sonderausgaben

Steuern sparen während des Ansparens

Die Beiträge zur Basis-Rente sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG als Sonderausgaben absetzbar — bis zu festen Höchstbeträgen.

26.528 €maximal absetzbar pro Jahr für Ledige
53.056 €maximal absetzbar pro Jahr für zusammen veranlagte Verheiratete
100 %der Beiträge sind seit 2023 voll als Sonderausgaben abzugsfähig

Der Höchstbetrag errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz und der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Beamten sowie beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern oder AG-Vorständen wird der Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung gekürzt.

Wie hoch die spätere Auszahlung besteuert wird, hängt davon ab, wann Sie in den Ruhestand gehen. Der dann geltende prozentuale Anteil der Rente bleibt für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs maßgeblich.

Für wen geeignet?

Wer besonders profitiert

Die Basis-Rente eignet sich für nahezu alle Personengruppen — jeder Personenkreis profitiert dabei auf seine Weise.

🧑‍💼

Selbstständige & Freiberufler

Wer nicht in ein Versorgungswerk oder freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlt, kann den vollen Höchstbetrag nutzen. Das Guthaben ist in der Ansparphase nach herrschender Rechtsauffassung pfändungssicher, und flexible Sonderzahlungen gleichen schwankende Einkommen aus.

📈

Gutverdienende Angestellte

In der Erwerbsphase wirkt die hohe Steuerbelastung als großer Hebel für den Sonderausgabenabzug. In der Rentenphase greift der meist niedrigere Steuersatz — die Vorsorge ist in der Ansparphase zudem „Hartz-IV-sicher".

Ältere Sparer

Bis 2030 ist das Verhältnis von Beitragsabzug und Rentenbesteuerung besonders günstig. Auch die Wiederanlage einer ausgezahlten Lebensversicherung in eine Basis-Rente kann sich kurz vor dem Ruhestand lohnen.

Fragen zu Rürup-Rente?

Wir vergleichen unabhängig den Markt und finden den passenden Schutz für Sie — persönlich, seit über 50 Jahren in Berlin.

Beratung anfragen