Für wen sie sinnvoll ist
Für Eigentümer vermieteter Wohnungen und Häuser, Besitzer von Mehrfamilienhäusern sowie Eigentümergemeinschaften.
Als Haus- und Grundbesitzer haften Sie für Schäden, die von Ihrer Immobilie ausgehen — oft auch ohne eigenes Verschulden. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor diesen finanziellen Folgen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie als Immobilienbesitzer einem Dritten zufügen. Sie prüft Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Schäden im Rahmen der vereinbarten Bedingungen — und kann so den Unterschied zwischen überschaubaren Kosten und einer existenziellen Belastung bedeuten.
Geht von Ihrer Immobilie ein Schaden aus, haften Sie als Eigentümer — häufig schon aus vermutetem Verschulden.
Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen, bereits „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB). Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Gebäudeteilen zu Schäden an Menschen oder Sachen, haften Sie unabhängig davon, ob Sie ein Verschulden trifft — es sei denn, Sie haben die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen.
Hinzu kommt die allgemeine Haftung nach § 823 BGB und die daraus abgeleitete Verkehrssicherungspflicht: Vom Winterdienst über die Wartung von Treppen und Handläufen bis zur Standsicherheit von Bäumen liegt die Verantwortung bei Ihnen.
Sie haften für Ihre Immobilie — oft selbst dann, wenn Sie kein Verschulden trifft. Genau hier setzt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht an.
Mitversichert sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie als Immobilienbesitzer einem Dritten zufügen.
Für Eigentümer vermieteter Wohnungen und Häuser, Besitzer von Mehrfamilienhäusern sowie Eigentümergemeinschaften.
Die Versicherung prüft jede Forderung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zieht dafür notfalls vor Gericht — die Kosten des Rechtsstreits trägt sie.
Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Versicherung im Rahmen der vereinbarten Bedingungen.
Nicht abgedeckt sind unter anderem Vorsatz, Ansprüche mitversicherter Personen untereinander, Schäden durch Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Geldstrafen und Bußgelder, die Veränderung des Grundwasserspiegels sowie Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen.
Die folgenden Fälle zeigen, wie schnell und wie hoch Forderungen ausfallen können — von der vergessenen Räumpflicht bis zum gelösten Dachziegel.
Je nach Immobilie schließen weitere Bausteine wichtige Lücken rund um Ihr Eigentum.
Wer einen Öltank oder eine Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen betreibt, haftet nach § 22 WHG verschuldensunabhängig und der Höhe nach unbegrenzt. Defekte Leitungen oder undichte Tanks können enorme Kosten auslösen — dieser Baustein sichert Öltankbesitzer ab.
Unwetter, Brand, korrodierte Rohre oder Überschwemmung können selbst solide Häuser stark beschädigen — und Mietausfälle belasten zusätzlich. Die Gebäudeversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
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