Unfalltodesfallleistung
Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls, wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt — etwa zur Deckung der Beerdigungskosten.
Private
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus — vor allem, weil sich die meisten Unfälle in der Freizeit ereignen.
Einige dieser Unfälle führen zu einem Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung — der Großteil jedoch nicht. Die private Unfallversicherung schließt diese Lücke und leistet 24 Stunden am Tag, weltweit und auch in der Freizeit.
Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung lassen sich kaum vorhersehen — deshalb sichern Sie hier sehr hohe Summen ab.
Bleiben nach einem Unfall dauerhafte körperliche Schäden zurück, ist die einmalige Kapitalzahlung der zentrale Baustein Ihres Schutzes.
Wie bei der Schwere-Krankheiten-Vorsorge wird auch hier meist eine Kapitalleistung ausgezahlt. Bemessungsgrundlage ist die sogenannte Gliedertaxe: Sie legt fest, welcher Anteil der vereinbarten Summe geleistet wird — etwa beim Verlust oder der Funktionsunfähigkeit eines bestimmten Körperteils.
Da sich die finanziellen Folgen eines Unfalls schwer beziffern lassen, sollte die Invaliditätssumme großzügig bemessen sein. Wir beraten Sie gern, welche Höhe zu Ihrer Situation passt.
Neben der Invaliditätsleistung können Sie weitere Leistungen in Ihren Vertrag einschließen.
Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls, wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt — etwa zur Deckung der Beerdigungskosten.
Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad — meist 50 % — erfolgt eine lebenslange monatliche Rentenzahlung.
Für jeden Tag eines unfallbedingten Krankenhausaufenthalts erhalten Sie einen Tagessatz, nach der Entlassung das Genesungsgeld für dieselbe Anzahl an Tagen.
Wir vergleichen unabhängig den Markt und finden den passenden Schutz für Sie — persönlich, seit über 50 Jahren in Berlin.