Ambulant
Freie Arztwahl, auch bei Privatärzten und Heilpraktikern — je nach Tarif werden auch Behandlungen erstattet, die die GKV nicht übernimmt.
Die private Krankenversicherung bietet maßgeschneiderten und hochwertigen Gesundheitsschutz.
Die private Krankenversicherung bietet maßgeschneiderten und hochwertigen Gesundheitsschutz.
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Übernimmt zusätzliche Kosten bei ambulanten Behandlungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise trägt.
Mehr erfahren →Sichert Wahlleistungen im Krankenhaus wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung ab.
Mehr erfahren →Gleicht den Verdienstausfall aus, wenn Sie krankheitsbedingt längere Zeit nicht arbeiten können.
Mehr erfahren →Deckt Kosten für Zahnersatz und zahnärztliche Behandlungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nur begrenzt übernimmt.
Mehr erfahren →In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist deshalb für viele Selbstständige und gut verdienende Angestellte eine grundlegende Weichenstellung.
Beide Systeme lassen sich gut unterscheiden: In der PKV richten sich Beitrag und Leistung nach Alter, Gesundheitszustand und dem vertraglich vereinbarten Tarif. In der GKV bestimmt das Einkommen die Beitragshöhe, und der Leistungsumfang ist weitgehend im Sozialgesetzbuch geregelt.
Orientieren Sie sich bei der Entscheidung nicht allein am Beitrag, sondern daran, wie Sie im Krankheitsfall behandelt werden möchten.
Je nach Tarif eröffnet die private Krankenversicherung spürbare Leistungsvorteile gegenüber der gesetzlichen Kasse — ambulant, beim Zahnersatz und im Krankenhaus.
Freie Arztwahl, auch bei Privatärzten und Heilpraktikern — je nach Tarif werden auch Behandlungen erstattet, die die GKV nicht übernimmt.
Hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz wie Inlays oder Kronen, die in der gesetzlichen Kasse oft nur anteilig getragen werden.
Behandlung im Ein- oder Zweibettzimmer und vom Chefarzt — für mehr Ruhe und Erfahrung bei Ihrer Genesung.
In der PKV gilt das Äquivalenzprinzip: Jede Person wird nach ihrem persönlichen Risiko kalkuliert — also nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Antragstellung und gewünschtem Leistungsumfang.
In jungen Jahren zahlen Versicherte bewusst mehr als nötig. Diese sogenannten Alterungsrückstellungen werden angespart und verzinst, um spätere Beitragssteigerungen abzufedern. Beitragsanpassungen entstehen daher nicht durch das höhere Alter selbst, sondern durch steigende Heilbehandlungskosten, den medizinischen Fortschritt und die wachsende Lebenserwartung. Jede versicherte Person zahlt dabei einen eigenen Beitrag.
Gesetzliche Zuschläge, der Wechsel in günstigere Tarife nach § 204 VVG und Beitragsentlastungstarife helfen, die Prämie im Ruhestand bezahlbar zu halten. Wir prüfen für Sie, welcher Weg passt.
Beamte erhalten in der Regel eine anteilige Erstattung ihrer Behandlungskosten über die Beihilfe; deren Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Beihilfesatz und kann auch für Ehegatten und Kinder gelten. Privatversicherte Beamte benötigen daher lediglich eine Restkostenversicherung für den verbleibenden Anteil.
Weil die Beihilfe je nach Bundesland nicht alle Kosten übernimmt, sind ergänzende Bausteine sinnvoll — etwa ein Beihilfeergänzungstarif, ein Krankenhaustagegeld oder eine Auslandsreisekrankenversicherung. Gerne klären wir gemeinsam, welche Absicherung für Ihre Situation als Beamtin oder Beamter notwendig ist.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung steht längst nicht jedem offen — für bestimmte Berufsgruppen ist sie jedoch besonders attraktiv und oft die wirtschaftlichere Wahl.
Wer als Arbeitnehmer mit dem Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann in die private Krankenversicherung wechseln und sich einen umfassenderen Leistungskatalog sichern.
Durch die staatliche Beihilfe genügt Beamten eine günstige Restkostenversicherung. Die private Krankenversicherung ist für sie meist deutlich preiswerter als ein freiwilliger Verbleib in der gesetzlichen Kasse.
Selbstständige sind nicht an die Pflichtgrenze gebunden und können frei wählen. Ihr Beitrag richtet sich nicht nach dem Gewinn, sondern nach dem vereinbarten Leistungsumfang.
Der Markt der privaten Krankenversicherung ist unübersichtlich: Dutzende Anbieter mit hunderten Tarifen unterscheiden sich nicht nur im Beitrag, sondern vor allem in den Leistungen und in der langfristigen Beitragsstabilität. Ein einmal gewählter Tarif begleitet Sie oft über Jahrzehnte — ein späterer Wechsel des Versicherers ist mit dem Verlust von Alterungsrückstellungen verbunden. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Auswahl von Anfang an.
Als unabhängiger Versicherungsmakler in Berlin sind wir keinem Anbieter verpflichtet. Wir vergleichen den Markt, prüfen die Bedingungswerke im Detail und achten auf die Punkte, die im Kleingedruckten entscheidend werden — von der Erstattung für Heilpraktiker bis zur Höhe des Zahnersatzes. Witte & Grabert berät Sie seit über 50 Jahren am Kurfürstendamm 90 persönlich und auf Augenhöhe.
Vor dem Antrag auf eine private Krankenversicherung lohnt sich eine anonyme Risikovoranfrage. So vermeiden Sie unnötige Ablehnungen und finden den Anbieter, der Ihre Vorgeschichte am fairsten bewertet.
Wir vergleichen unabhängig den Markt und finden den passenden Schutz für Sie — persönlich, seit über 50 Jahren in Berlin.
In die PKV wechseln können Angestellte mit einem Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 Euro im Jahr) sowie Beamte, Selbstständige und Freiberufler. Für gesetzlich Pflichtversicherte unterhalb der Grenze ist die PKV nur als Zusatzversicherung möglich.
In der GKV richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, in der PKV nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Dafür lassen sich in der PKV Leistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Zahnersatz individuell und oft hochwertiger vereinbaren.
Die Beiträge können im Alter steigen. Gute Tarife bilden über Alterungsrückstellungen vor, und ein gesetzlicher Zuschlag dämpft die Entwicklung. Wichtig ist ein Anbieter mit stabiler Beitragshistorie – das vergleichen wir für Sie.
Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und wird mit steigendem Alter schwierig – etwa wenn das Einkommen vor dem 55. Lebensjahr unter die Pflichtgrenze sinkt. Der Wechsel in die PKV sollte deshalb gut überlegt sein.
Für gesetzlich Versicherte kann eine Zusatzversicherung sinnvolle Lücken schließen – etwa beim Zahnersatz, für stationäre Wahlleistungen oder Auslandsreisen. Sie ist deutlich günstiger als ein Vollwechsel und für fast jeden zugänglich.
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