WKV, VSV

Eine Warenkreditversicherung (auch Kreditversicherung, Kreditausfallversicherung oder Forderungsausfallversicherung genannt) ist eine Versicherung, die Unternehmen vor unbezahlten Rechnungen und offenen Forderungen schützt. Sie sichert den Cashflow eines Unternehmens und senkt Exportrisiken.

Illustration: WKV, VSV
Gewerbliche Sachversicherung

Worum geht es?

Eine Warenkreditversicherung (auch Kreditversicherung, Kreditausfallversicherung oder Forderungsausfallversicherung genannt) ist eine Versicherung, die Unternehmen vor unbezahlten Rechnungen und offenen Forderungen schützt. Sie sichert den Cashflow eines Unternehmens und senkt Exportrisiken.

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Warenkreditversicherung

Wenn der Kunde nicht mehr zahlt

Die Warenkreditversicherung (WKV) deckt das wirtschaftliche Risiko ab, wenn Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen ausfallen — etwa weil ein Auftraggeber zahlungsunfähig wird oder in die Insolvenz gerät.

Versichert ist der finanzielle Verlust, wenn Forderungen an Privat- oder Firmenkunden wegen insolvenzbedingter Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug nicht mehr beglichen werden. Voraussetzung für den Schutz ist, dass Ihnen eine negative Bonität Ihrer Kunden zum Zeitpunkt der Belieferung nicht bekannt war. Warenkredit- und Bürgschaftsschutz sind Teil unseres gewerblichen Leistungsspektrums für Firmenkunden.

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Für wen?

Für Unternehmen aller Art — von kleinen und mittelständischen Betrieben über Selbstständige bis zu Freiberuflern.

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Bonitätsprüfung

Ihre Kunden werden bereits im Vorfeld der Belieferung auf ihre Kreditwürdigkeit geprüft.

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Rechtsschutz & Inkasso

Übernahme der Kosten bei gerichtlicher Durchsetzung sowie professionelles Forderungsmanagement inklusive.

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Nicht jede Forderung ist gedeckt

Ausgenommen sind unter anderem Forderungen gegen öffentliche Stellen (Bund, Länder, Gemeinden), Verzugszinsen, Mahngebühren, Vertragsstrafen, Schadenersatz sowie Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Kernenergie.

Sinnvolle Ergänzung

Bürgschaftsversicherung

Wer Aufträge gewinnen will, muss Sicherheiten bieten. Eine Bürgschaftsversicherung übernimmt die Funktion der Bankbürgschaft — ohne Ihre Kreditlinie bei der Hausbank zu belasten.

Mit einer Bürgschaft zeigen Sie Ihrem Auftraggeber, dass Sie Ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen können. Auch um Sicherheitseinbehalte — etwa eines Bauherren — zu umgehen, eignet sich diese Form der Absicherung sehr gut.

Bleibt eine bezahlte, bereits gelieferte Bestellung nach der Insolvenz des Kunden offen, springt die Forderungsausfallversicherung ein und sichert Ihren Ertrag.
Vertrauensschadenversicherung

Schutz vor Schäden aus den eigenen Reihen

Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) schützt Unternehmen vor Vermögensschäden durch unerlaubte Handlungen von Betriebsangehörigen oder anderen Vertrauenspersonen — etwa Unterschlagung, Diebstahl, Untreue oder Sabotage.

Versichert ist das Firmenvermögen gegen Schäden aus vorsätzlichen, unerlaubten Handlungen wie Unterschlagung oder Betrug durch Vertrauenspersonen. Eingeschlossen sind auch unmittelbare Schäden durch Computersabotage oder Geheimnisverrat sowie Folgekosten für Schadenermittlung, Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und Wiederherstellung von Daten. Solche Schäden können die Existenz eines Unternehmens bedrohen.

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Ergänzend empfehlenswert

Geschäftsführer und Vorstände haften bei Entscheidungsfehlern persönlich mit ihrem Privatvermögen — hier hilft eine D&O-Versicherung. Für Vorstände von Aktiengesellschaften ist seit dem 01.07.2010 ein Pflicht-Selbstbehalt vorgeschrieben, weshalb sich zusätzlich eine D&O-Selbstbehaltversicherung anbietet. Eine AGG-Versicherung deckt zudem Ansprüche wegen Diskriminierung ab.

Aus der Praxis

Schadenbeispiele

Zwei typische Fälle, in denen die Vertrauensschadenversicherung greift.

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Phishing im Baugewerbe

Ein Bauunternehmen wickelt seine Kommunikation überwiegend per E-Mail ab. Kriminelle entlockten ihm über gefälschte Phishing-Webseiten vertrauliche Informationen.

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Unterschlagung an der Kasse

Eine Kassiererin stellte über lange Zeit Leergutbons aus, ohne dass Leergut zurückgegeben wurde. Da ihre Kasse stets „stimmte“, fiel der Betrug erst bei einer Prüfung durch die Innenrevision auf.

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