Feuer
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an Ihrem Gebäude sind abgedeckt.
Eine Wohngebäudeversicherung bietet finanziellen Schutz für Ihr Zuhause gegen Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel und Wasserschäden. Sie deckt die Kosten für Reparaturen oder sogar den Wiederaufbau Ihres Hauses
Eine Wohngebäudeversicherung bietet finanziellen Schutz für Ihr Zuhause gegen Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel und Wasserschäden. Sie deckt die Kosten für Reparaturen oder sogar den Wiederaufbau Ihres Hauses
Unwetter, Brände, geborstene Rohre, Überschwemmungen — selbst das solideste Haus kann erheblich beschädigt werden. Solche Schäden gänzlich auszuschließen, ist nahezu unmöglich. Wenn man sie schon nicht vermeiden kann, sollte man sich aber zumindest finanziell absichern.
Versichert ist das Wohngebäude selbst. Zubehör, das seiner Instandhaltung oder der Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als mitversichert, soweit es sich im Gebäude befindet oder außen daran angebracht ist. Nebengebäude und Garagen lassen sich ebenfalls absichern, müssen in der Regel jedoch gesondert angegeben werden.
Versichert sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren — der Umfang Ihres Schutzes wird also bewusst gewählt.
Die Standarddeckung der Wohngebäudeversicherung schützt vor den drei häufigsten Ursachen schwerer Gebäudeschäden.
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an Ihrem Gebäude sind abgedeckt.
Rohrbrüche sowie Frostschäden an Leitungen und die Folgen austretenden Wassers sind versichert.
Sturm- und Hagelschäden am Gebäude gehören zum festen Bestandteil der Grunddeckung.
Je nach Tarif lassen sich weitere Gefahren in Ihr individuelles Angebot einschließen. Bestimmte Ereignisse bleiben dagegen grundsätzlich ausgeschlossen — etwa Schäden durch Vorsatz, Krieg oder Kernenergie. Auch Plansch- und Reinigungswasser, Sturmfluten oder Sengschäden gelten zunächst nicht als mitversichert.
Ersetzt wird der Neuwert zerstörter Gegenstände; bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet. Erfolgt kein Wiederaufbau, besteht lediglich Anspruch auf den Zeitwert. Auch zahlreiche Folgekosten eines versicherten Schadens sind abgedeckt — etwa Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie ein vereinbarter Mietausfall.
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und wird häufig als Wert 1914 in Mark angegeben. Das Jahr 1914 dient als Basis, weil es das letzte Jahr mit stabilen, aussagekräftigen Baupreisen war. Mit dem jährlich veröffentlichten Baupreisindex lässt sich daraus der aktuelle Neubauwert ermitteln.
Für 2023 gilt ein Baupreisindex von 1.961,4. Ein Gebäude mit dem Wert 25.000 Mark (1914) ergibt damit: 25.000 × 1.961,4 ÷ 100 = 490.350 € Neubauwert. Manche Versicherer rechnen alternativ über die Wohnfläche — ein Modell, das nicht zwingend dem Gebäudewert entspricht.
Die drei Grundrisiken decken viele teure Schäden ab — lassen aber Lücken, deren Folgen Sie sonst selbst tragen müssten. Diese Bausteine schließen sie.
Überschwemmung und Hochwasser zählen zu den häufigsten und teuersten Versicherungsfällen. Angesichts zunehmender Wetterextreme empfehlen wir diese Erweiterung dringend.
Die Allgefahrendeckung leistet auch für Schäden, die nicht eigens in den Bedingungen genannt sind — ausgeschlossen bleiben nur wenige Ereignisse wie Krieg, Vorsatz und Kernenergie.
Bei großen Glasflächen oder einem Wintergarten sinnvoll: Sie ersetzt Glasscheiben unabhängig von der Schadensursache, meist gegen geringe Prämie.
Wer vermietet oder besondere Immobilien besitzt, hat eigene Anforderungen — auch dafür gibt es passende Bausteine.
Streitigkeiten rund ums Haus — etwa mit Nachbarn, Behörden oder bei Ordnungswidrigkeiten — lassen sich absichern. Mieterstreitigkeiten erfordern einen separaten Vermieter-Rechtsschutz.
Zahlt der Mieter nicht mehr oder hinterlässt er Schäden, kommt diese Absicherung innerhalb vereinbarter Grenzen für Mietausfall und Sachschaden auf — sinnvoll für jeden Vermieter.
Ferienimmobilien sind schwerer zu versichern, weil man selten vor Ort ist. Photovoltaikanlagen sichert man am besten über eine separate Police — nur dort sind etwa Bedienungsfehler und Diebstahl mitversichert.
Wir vergleichen unabhängig den Markt und finden den passenden Schutz für Sie — persönlich, seit über 50 Jahren in Berlin.
| Schaden | Zuständige Versicherung |
|---|---|
| Rohrbruch im Haus | Wohngebäudeversicherung |
| Möbel oder Elektronik nass geworden | Hausratversicherung |
| Starkregen, Überschwemmung, Rückstau | Elementarschaden-Baustein |
| Sie verursachen einen Wasserschaden beim Nachbarn | Privathaftpflicht |
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Versichert ist das Haus selbst samt fest verbauter Teile – nicht Ihr Hausrat wie Möbel oder Elektronik, dafür ist die Hausratversicherung zuständig.
In der Grundform nein. Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Hochwasser oder Rückstau deckt nur der zusätzliche Elementarschaden-Baustein. In Deutschland fehlt dieser bei fast jedem zweiten Haus – ab 2026 soll er über ein Opt-out-Modell zum Standard werden.
Der Beitrag hängt von Gebäudewert, Bauart, Lage und gewähltem Umfang ab und lässt sich nicht pauschal beziffern. Der Elementarbaustein kostet für ein normales Einfamilienhaus meist zwischen 60 und 300 Euro im Jahr zusätzlich.
Gute Verträge sind als gleitende Neuwertversicherung ausgelegt: Bei einem Totalschaden wird der Neubau zum aktuellen Preis ersetzt, nicht nur der Zeitwert. Wichtig ist eine korrekte Wertermittlung, damit keine Unterversicherung entsteht.
Jeder Eigentümer eines Hauses oder einer Immobilie – sie ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird von Banken bei einer Finanzierung aber fast immer verlangt. Mieter brauchen sie nicht; für deren Einrichtung genügt die Hausratversicherung.