Schäden gegenüber Dritten
Haftpflichtschutz für Personen- und Sachschäden Dritter aus der satzungsgemäßen Vereinstätigkeit — auch für Umweltschäden.
Die Haftpflichtversicherung für Vereine und Verbände ist eine Versicherung, die Vereine und Verbändevor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt, die während der Ausübung der satzungsgemäßen Vereinstätigkeit entstehen.
Die Haftpflichtversicherung für Vereine und Verbände ist eine Versicherung, die Vereine und Verbändevor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt, die während der Ausübung der satzungsgemäßen Vereinstätigkeit entstehen.
Vom Sportverein über den Kulturverband bis zur ehrenamtlich getragenen Initiative: Tausende Vereine in Deutschland bieten den unterschiedlichsten Aktivitäten ein Zuhause. Auch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen fördern das Vereinsleben ihrer Mitarbeitenden.
Wo Menschen zusammenkommen und gemeinsam aktiv sind, entstehen Risiken: Ein Gast verletzt sich beim Vereinsfest, ein Sportgerät beschädigt fremdes Eigentum oder ein Organmitglied wird persönlich in Anspruch genommen. Die Vereinshaftpflicht schützt den Verein, seine Organe und ehrenamtlich Tätigen vor den finanziellen Folgen solcher Schadensersatzansprüche Dritter.
So bleibt der Verein handlungsfähig — und das Ehrenamt frei von persönlichem Haftungsrisiko.
Der Versicherungsschutz lässt sich auf die Tätigkeit Ihres Vereins zuschneiden. Diese Bausteine bilden den Kern.
Haftpflichtschutz für Personen- und Sachschäden Dritter aus der satzungsgemäßen Vereinstätigkeit — auch für Umweltschäden.
Absicherung der Organe gegen Innenansprüche sowie erweiterte Eigenschadendeckung für Vermögensschäden durch eigene Personen.
Schutz für Vereinsfeste, Wettbewerbe und Mitgliederversammlungen, Vereinsheime und -gaststätten sowie Auftritte auf Messen und Ausstellungen.
Je nach Bedarf wählen Sie die passende Versicherungssumme — die folgenden Eckwerte aus typischen Vereinskonzepten geben einen Überblick.
Mitversichert sind unter anderem der Verleih und die Vermietung von Arbeitsgeräten und Räumlichkeiten, genehmigte Feuerwerke, polizeilich abgenommene Tribünen, Zelte und Bühnen sowie Hüpfburgen bis 400 kg zulässiger Belastung. Auch eine Reiseveranstaltungsdeckung für Vereinsreisen lässt sich einschließen.
Wer Verantwortung trägt, haftet schnell auch mit dem Privatvermögen. Ergänzende Deckungen schützen Vorstand und Verein über die klassische Haftpflicht hinaus.
Die Vermögensschaden- und D&O-Deckung sichert die Organe Ihres Vereins ab — etwa gegen Ansprüche aus Pflichtverletzungen. Mitversichert sind unter anderem Verletzungen gewerblicher Marken-, Domain-, Lizenz- und Urheberrechte (zum Beispiel auf Webseiten, in sozialen Medien oder auf Blogs) sowie Vertragsstrafen bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten und Datenschutzvereinbarungen. Rechtsschutz für Insolvenzanfechtungs-, Straf- und Vergütungsklagen und ein weltweiter Geltungsbereich runden den Schutz ab.
Optional lassen sich Eigenschäden einschließen — darunter Reputationsschäden, die Blockierung der eigenen Webseite oder Vertrauensschäden durch Mitarbeitende bis zu 300.000 € sowie Cyber- und Daten-Eigenschäden bis 100.000 €. Auch die Aberkennung der Gemeinnützigkeit lässt sich absichern.
Ob kleiner Sportverein oder großer Verband — wir vergleichen unabhängig den Markt und stellen den Schutz passgenau für Ihre Satzung und Aktivitäten zusammen.
Wir vergleichen unabhängig den Markt und finden den passenden Schutz für Sie — persönlich, seit über 50 Jahren in Berlin.