Riester

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland. Sie bietet steuerliche Vorteile und eignet sich für Eltern, Menschen mit geringem Einkommen sowie gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte.

Illustration: Riester
Altersvorsorge

Worum geht es?

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland. Sie bietet steuerliche Vorteile und eignet sich für Eltern, Menschen mit geringem Einkommen sowie gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte.

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Hintergrund

Warum private Vorsorge nötig ist

Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente allein reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten.

Hauptgrund ist der demografische Wandel. Wir werden immer älter, die Phase des Rentenbezugs wird länger — und zugleich gehen die Geburtenraten zurück. So zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Der sogenannte Generationenvertrag gerät damit unter Druck.

Die Riester-Rente wurde 2002 als staatlich geförderte private Altersvorsorge eingeführt und ist in § 10a EStG verankert. Die Förderung besteht aus festen Zulagen und Steuervorteilen: Die Sparleistung lässt sich zusätzlich über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung geltend machen.

Wer im Alter seinen Lebensstandard halten will, sollte zusätzlich vorsorgen — und das möglichst frühzeitig.
Förderung

Die Zulagen vom Staat

Jeder Zulagenberechtigte erhält feste jährliche Zuschüsse — zusätzlich zu den steuerlichen Vorteilen.

175 €Grundzulage pro Jahr für jeden Zulagenberechtigten
185 €Kinderzulage pro Jahr je Kind, das vor 2008 geboren wurde
300 €Kinderzulage pro Jahr je Kind, das ab 2008 geboren wurde
200 €einmaliger Berufseinsteigerbonus für junge Sparer bis 25 Jahre

Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Anspruch auf Kindergeld besteht. Voraussetzung für die volle Förderung ist ein Mindesteigenbeitrag von 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (höchstens 2.100 €), abzüglich der Zulagen. Der Sockelbeitrag liegt bei mindestens 60 € im Jahr. Wird weniger eingezahlt, kürzt sich die Förderung anteilig.

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Besonders attraktiv für Familien

Mit mehreren Kindern summieren sich die jährlichen Zulagen deutlich — gerade dann lohnt sich ein Blick auf die Förderquote Ihres Vertrags.

Berechtigung

Wer „riestern" kann

Man unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigten. Nur wer zu einem dieser Personenkreise zählt, profitiert von der staatlichen Förderung.

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Unmittelbar berechtigt

Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung — etwa Arbeitnehmer, pflichtversicherte Selbständige, Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie Personen in Elternzeit oder Pflegende.

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Mittelbar berechtigt

Ehepartner unmittelbar Zulagenberechtigter, sofern sie nicht selbst dazu zählen. Auch hier gilt der Mindesteigenbeitrag von 60 € im Jahr.

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Nicht berechtigt

Unter anderem nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige, berufsständisch Versorgte (z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten), Altersrentner und nicht versicherungspflichtige Studenten.

Rechenbeispiele

So viel steuert der Staat bei

Drei Beispiele zeigen, welcher Anteil des Jahresbeitrags durch Zulagen gefördert wird — der Rest ist Ihr Eigenanteil.

475 €Förderung bei 1.200 € Jahresbeitrag — Eigenanteil nur 725 € (Förderquote 39,58 %)
835 €Förderung bei 2.100 € Jahresbeitrag — Eigenanteil nur 1.265 € (Förderquote 39,76 %)
546 €Förderung bei 1.600 € Jahresbeitrag — Eigenanteil nur 1.054 € (Förderquote 30 %)

Über eine lange Laufzeit summiert sich das spürbar: Wer beispielsweise über 35 Jahre monatlich 100 € einzahlt, kann mit einer garantierten Rente von rund 195 € rechnen — bzw. etwa 390 € inklusive möglicher Überschüsse. Die tatsächliche Höhe hängt von Tarif, Beitrag und Laufzeit ab. Gern berechnen wir Ihre persönliche Förderung gemeinsam.

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