Unmittelbar berechtigt
Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung — etwa Arbeitnehmer, pflichtversicherte Selbständige, Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie Personen in Elternzeit oder Pflegende.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland. Sie bietet steuerliche Vorteile und eignet sich für Eltern, Menschen mit geringem Einkommen sowie gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland. Sie bietet steuerliche Vorteile und eignet sich für Eltern, Menschen mit geringem Einkommen sowie gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte.
Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente allein reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten.
Hauptgrund ist der demografische Wandel. Wir werden immer älter, die Phase des Rentenbezugs wird länger — und zugleich gehen die Geburtenraten zurück. So zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Der sogenannte Generationenvertrag gerät damit unter Druck.
Die Riester-Rente wurde 2002 als staatlich geförderte private Altersvorsorge eingeführt und ist in § 10a EStG verankert. Die Förderung besteht aus festen Zulagen und Steuervorteilen: Die Sparleistung lässt sich zusätzlich über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung geltend machen.
Wer im Alter seinen Lebensstandard halten will, sollte zusätzlich vorsorgen — und das möglichst frühzeitig.
Jeder Zulagenberechtigte erhält feste jährliche Zuschüsse — zusätzlich zu den steuerlichen Vorteilen.
Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Anspruch auf Kindergeld besteht. Voraussetzung für die volle Förderung ist ein Mindesteigenbeitrag von 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (höchstens 2.100 €), abzüglich der Zulagen. Der Sockelbeitrag liegt bei mindestens 60 € im Jahr. Wird weniger eingezahlt, kürzt sich die Förderung anteilig.
Mit mehreren Kindern summieren sich die jährlichen Zulagen deutlich — gerade dann lohnt sich ein Blick auf die Förderquote Ihres Vertrags.
Man unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigten. Nur wer zu einem dieser Personenkreise zählt, profitiert von der staatlichen Förderung.
Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung — etwa Arbeitnehmer, pflichtversicherte Selbständige, Beamte, Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie Personen in Elternzeit oder Pflegende.
Ehepartner unmittelbar Zulagenberechtigter, sofern sie nicht selbst dazu zählen. Auch hier gilt der Mindesteigenbeitrag von 60 € im Jahr.
Unter anderem nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige, berufsständisch Versorgte (z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten), Altersrentner und nicht versicherungspflichtige Studenten.
Drei Beispiele zeigen, welcher Anteil des Jahresbeitrags durch Zulagen gefördert wird — der Rest ist Ihr Eigenanteil.
Über eine lange Laufzeit summiert sich das spürbar: Wer beispielsweise über 35 Jahre monatlich 100 € einzahlt, kann mit einer garantierten Rente von rund 195 € rechnen — bzw. etwa 390 € inklusive möglicher Überschüsse. Die tatsächliche Höhe hängt von Tarif, Beitrag und Laufzeit ab. Gern berechnen wir Ihre persönliche Förderung gemeinsam.
Wir vergleichen unabhängig den Markt und finden den passenden Schutz für Sie — persönlich, seit über 50 Jahren in Berlin.