Gruppenunfallversicherung

Eine Gruppenunfallversicherung bietet finanziellen Schutz für Gruppen von Personen, beispielsweise Mitarbeiter eines Unternehmens, bei Unfällen. Sie deckt Kosten ab, die durch Unfallverletzungen entstehen.

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Unfallversicherung

Worum geht es?

Eine Gruppenunfallversicherung bietet finanziellen Schutz für Gruppen von Personen, beispielsweise Mitarbeiter eines Unternehmens, bei Unfällen. Sie deckt Kosten ab, die durch Unfallverletzungen entstehen.

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Allgemein

Schutz für Unternehmer und Belegschaft

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind die Basis für den geschäftlichen Erfolg. Eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber und schützt Unternehmer wie Belegschaft vor den wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls.

Im Netz der Sozialversicherung ist gerade der Unternehmer nur unzureichend abgesichert. Eine freiwillige Versicherung in der Berufsgenossenschaft ist zwar möglich, jedoch mit vielen Einschränkungen und unzureichenden Kombinationen der Versicherungssummen verbunden.

Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Arbeits- und Wegeunfällen zudem erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 %. Versichert ist außerdem nur der direkte Weg zum Arbeitsplatz – nicht der kurze Abstecher zum Bäcker. Wie sich die Gruppenunfallversicherung in den betrieblichen Schutz einfügt, zeigt unser Bereich für Firmenkunden.

Die Gruppenunfallversicherung bietet einen 24-Stunden-Schutz – beruflich wie privat, rund um die Uhr.
Für wen

Nicht nur für große Unternehmen

Auch kleine Firmen profitieren von diesen Tarifen – oft ist eine Absicherung schon ab drei Personen möglich.

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Inhaber & Angehörige

Firmeninhaber, mitarbeitende Angehörige sowie – je nach Tarif – weitere Angehörige wie Kinder.

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Beschäftigte

Arbeiter und Angestellte des Betriebs lassen sich gezielt gegen die Folgen eines Unfalls absichern.

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Azubis & Aushilfen

Auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte können in den Schutz einbezogen werden.

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Personengruppen ohne Namensnennung

Bausteine und Versicherungssummen lassen sich flexibel gestalten – auch für ganze Gruppen ohne Namensnennung, etwa nur Auszubildende oder Mitarbeiter mit längerer Betriebszugehörigkeit. Diese sind dann automatisch bei Firmeneintritt mitversichert.

Leistungen

Was ist versichert?

Üblicherweise besteht der Schutz weltweit und rund um die Uhr. Auf Wunsch lassen sich auch nur Arbeits- und Wegeunfälle oder Dienstreisen absichern.

In der Regel sehen die Tarife eine Einstufung nach Gefahrengruppe A (nicht körperlich tätig) und Gefahrengruppe B (körperlich tätig) vor. So lassen sich Firmeninhaber und Mitarbeiter passend zur jeweiligen Lebenssituation gezielt absichern.

Versichert sind – entsprechend dem Vertragsumfang – alle vorher vereinbarten Leistungsarten, zum Beispiel Tod, Invalidität, Krankenhaustagegeld oder Bergungskosten.

Steuern

Steuerliche Behandlung

Schließt ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer eine betriebliche Gruppen-Unfallversicherung ab, stellen die gezahlten Beiträge Betriebsausgaben dar. Auf Seiten der Arbeitnehmer hängt die Behandlung davon ab, ob ein vertraglicher Direktanspruch eingeräumt wurde.

Ohne Direktanspruch

Wurde kein Direktanspruch eingeräumt, stellen die laufenden Beiträge keinen Arbeitslohn dar und sind nicht zu versteuern. Eine im Leistungsfall ausgezahlte Versicherungssumme ist steuerfrei; allerdings müssen die Beiträge dann rückwirkend versteuert werden. Läuft die Auszahlung über den Arbeitgeber, gilt sie als steuerpflichtige Betriebseinnahme. Das Einverständnis des Arbeitnehmers muss bei Vertragsschluss, spätestens jedoch im Leistungsfall vorliegen.

Mit Direktanspruch

Wurde ein Direktanspruch eingeräumt, stellen die laufenden Beiträge Arbeitslohn dar und sind zu versteuern. Eine Durchschnittsbildung ist möglich: Beträgt der durchschnittliche Beitrag inklusive Versicherungssteuer (derzeit 19 %) über alle versicherten Personen höchstens 119,00 EUR, kann der Arbeitgeber eine Pauschalversteuerung mit rund 23 % auf den Nettobeitrag vornehmen. Die als Schadenersatz geleistete Versicherungssumme wird auch hier steuerfrei ausgezahlt. Eine Ausnahme bildet die Unfallrente: Sie ist im Leistungsfall mit dem sogenannten Ertragsanteil zu versteuern.

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Individuelle Gestaltung

Die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. Gern stimmen wir uns gemeinsam mit Ihnen ab.

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