Bauleistungsversicherung
Schützt Lieferungen und Leistungen während der Bauzeit gegen unvorhergesehene Beschädigung — etwa durch Elementarereignisse, Fahrlässigkeit am Bau oder Vandalismus.
Technische Versicherung
Die technische Versicherung ist eine Form der Sachversicherung. Sie deckt plötzliche, unvorhergesehene Schäden an Maschinen, elektronischen Geräten, Anlagen und Bauvorhaben ab — dort, wo der Betrieb auf funktionierende Technik angewiesen ist.
Anders als die klassische Feuer- oder Gebäudeversicherung greift sie gerade bei den typischen technischen Risiken: Bedienungsfehler, Konstruktions- und Materialfehler, Kurzschluss, Überspannung oder die Folgen eines Unfalls während Bau und Montage. Welche Bausteine sinnvoll sind, hängt von Ihrem Betrieb und Ihren Anlagen ab. Einen Überblick über alle gewerblichen Sparten finden Sie in unserem Bereich für Firmenkunden.
Ein einziger technischer Defekt kann einen Betrieb über Tage lahmlegen — die technische Versicherung sichert den Wert Ihrer Anlagen und die Wiederherstellung ab.
Die technische Versicherung bündelt mehrere Deckungen, die sich einzeln oder kombiniert abschließen lassen — passend zu Ihrem Vorhaben.
Schützt Lieferungen und Leistungen während der Bauzeit gegen unvorhergesehene Beschädigung — etwa durch Elementarereignisse, Fahrlässigkeit am Bau oder Vandalismus.
Sichert elektronische Geräte und Anlagen — von Büro- und Kommunikationstechnik über Mess- und Prüftechnik bis zur Medizintechnik — gegen Sachschäden und Diebstahl.
Deckt alle Teile der PV-Anlage ab: Module, Tragekonstruktion, Wechselrichter und Verkabelung — auf Wunsch inklusive Ertragsausfall.
Versichert stationäre und fahrbare Maschinen und Anlagen gegen betriebsbedingte Schäden durch Bedienfehler, Material- und Produktfehler oder technische Störungen.
Schützt Montageobjekte und -ausrüstung gegen plötzliche Schäden durch Konstruktions-, Material- oder Montagefehler, höhere Gewalt und Diebstahl.
Sinnvolle Ergänzung zur Montageversicherung: Sie ersetzt entgehende Gewinne und laufende Kosten, wenn ein versicherter Sachschaden den Betrieb unterbricht.
Versichert sind in der Regel plötzliche, unvorhergesehene Sachschäden und das Abhandenkommen versicherter Sachen. Bestimmte Risiken bleiben jedoch ausgeschlossen.
Die richtige Versicherungssumme entscheidet im Schadenfall über eine vollständige Entschädigung. Bei der Maschinenversicherung sollte stets der Listenpreis im Neuzustand zuzüglich Bezugskosten angegeben werden — wird stattdessen der tatsächlich gezahlte, rabattierte Rechnungsbetrag genannt, droht im Schadenfall eine Unterversicherung. Bei der Bauleistungsversicherung ergibt sich die Summe aus den Herstellungskosten des Bauvorhabens, bei der Montageversicherung aus Kontraktpreis und Leistungen des Bestellers.
Achten Sie darauf, dass sämtliches — auch nachträglich angeschafftes — Maschinenzubehör im Vertrag aufgeführt ist. Neue Maschinen sollten dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden, da sie meist erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert gelten.
Wir vergleichen unabhängig den Markt und finden den passenden Schutz für Sie — persönlich, seit über 50 Jahren in Berlin.