Geschäftsführer & Vorstände
Auch Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich für Pflichtverletzungen in ihrer Leitungsfunktion.
Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte vor der persönlichen Haftung mit dem eigenen Privatvermögen, wenn ihnen ein Fehler in der Unternehmensführung vorgeworfen wird.
Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Sie greift, wenn diese für Pflichtverletzungen in ihrer Leitungsfunktion persönlich in Anspruch genommen werden.
Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Wird dabei eine Pflicht verletzt, kann der finanzielle Schaden für das Unternehmen erheblich sein — und die Verantwortlichen geraten schnell ins Visier von Schadenersatzforderungen.
Das Risiko ist dabei nicht abstrakt: Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften bei einem nachgewiesenen Fehler nicht nur mit dem Unternehmensvermögen, sondern persönlich.
Im Schadensfall haften Organe und leitende Angestellte unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Persönliche Haftung trifft nicht nur große Konzerne. Überall dort, wo Menschen Leitungsverantwortung übernehmen, ist sie ein Thema.
Auch Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände haften persönlich für Pflichtverletzungen in ihrer Leitungsfunktion.
Wer Kontroll- und Überwachungsaufgaben übernimmt, steht für sorgfältige Aufsicht in der Verantwortung.
Auch Vereinsvorstände und Entscheider in Stiftungen können für ihre Fehler persönlich in Regress genommen werden.
Die D & O-Versicherung schützt nicht nur die handelnden Personen vor dem finanziellen Ruin — sie sichert auch dem Unternehmen die Erfüllung berechtigter Schadenersatzansprüche. Gern prüfen wir, welcher Umfang zu Ihrer Situation passt.
Die D & O ist eine Vermögensschaden-Haftpflicht für Führungskräfte. Sie leistet, wenn diese für eine Pflichtverletzung in ihrer Leitungsfunktion persönlich in Anspruch genommen werden.
Jede Schadenersatzforderung wird auf ihre Berechtigung geprüft — sachlich und unabhängig.
Unbegründete Vorwürfe werden für die Führungskraft abgewehrt — auch die Kosten der Rechtsverteidigung sind versichert.
Begründete Schadenersatzansprüche werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme reguliert.
Versichert sind reine Vermögensschäden infolge einer Pflichtverletzung — etwa durch Fehlentscheidungen, Organisationsverschulden, verspätete oder unterlassene Maßnahmen. Die Übernahme der Abwehrkosten ist dabei oft genauso wertvoll wie die Schadenzahlung selbst, da sich Haftungsstreitigkeiten über Jahre ziehen können.
Forderungen gegen Führungskräfte können aus zwei Richtungen kommen — die D & O schützt in beiden Fällen.
Das eigene Unternehmen nimmt die Führungskraft in Regress, weil ihm durch deren Pflichtverletzung ein Schaden entstanden ist. In der Praxis ist dies der häufigste Fall.
Dritte — etwa Gläubiger, Kunden, Finanzamt oder Sozialversicherungsträger — machen Ansprüche direkt gegenüber der Führungskraft geltend.
Gerade die Innenhaftung wird häufig unterschätzt: Geschäftsführer und Vorstände sind ihrem Unternehmen gegenüber zu sorgfältiger Leitung verpflichtet — und haften bei Verstößen mit ihrem Privatvermögen. Branchenübergreifende Lösungen für Unternehmen finden Sie in unserem Bereich für Firmenkunden.
Managementfehler entstehen selten aus böser Absicht — meist aus alltäglichen Entscheidungen unter Zeitdruck.
Eine Investition wird ohne ausreichende Prüfung getätigt — das Unternehmen erleidet einen erheblichen finanziellen Verlust und fordert Ersatz.
Sozialabgaben oder Steuern werden verspätet abgeführt — Behörden nehmen die Geschäftsführung persönlich in Anspruch.
Auf eine Krise wird zu spät reagiert; aus der Verzögerung entsteht ein Schaden, für den die Führungskraft haftet.
In der Regel das Unternehmen selbst — zugunsten seiner Organe und leitenden Angestellten. Versicherte Personen sind also die Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts- und Beiräte, nicht das Unternehmen als solches.
Ja. Die persönliche Haftung trifft Geschäftsführer unabhängig von der Unternehmensgröße — auch in kleinen GmbHs oder bei Gesellschafter-Geschäftsführern. Schon ein einzelner Fehler kann das Privatvermögen gefährden.
Die D & O sichert speziell die Leitungsorgane gegen Ansprüche aus ihrer Führungsverantwortung ab. Die klassische Vermögensschadenhaftpflicht bezieht sich dagegen auf berufliche Fehler im operativen Tagesgeschäft.
Mehr erfahren →Ja. Auch ehrenamtliche und hauptamtliche Vorstände von Vereinen und Stiftungen können persönlich in Regress genommen werden und lassen sich über eine D & O absichern.
Der Beitrag hängt von Unternehmensgröße, Rechtsform, Branche und Versicherungssumme ab — eine pauschale Angabe wäre unseriös. Als unabhängiger Makler ermitteln wir Ihren Bedarf und vergleichen den Markt für Sie.
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