Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Ihr Haustier verursachen könnte. Ob von Hunden verursachte Bissverletzungen oder Sachschäden durch graben oder ähnliches, diese Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Vorfälle.

Illustration: Tierhalterhaftpflicht
Private Sachversicherung

Worum geht es?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Ihr Haustier verursachen könnte. Ob von Hunden verursachte Bissverletzungen oder Sachschäden durch graben oder ähnliches, diese Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Vorfälle.

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Warum wichtig

Als Tierhalter haften Sie — auch ohne Verschulden

Sobald Ihr Tier einen Dritten schädigt, können Sie auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Das gilt selbst dann, wenn Sie keine Schuld trifft.

Anders als bei der privaten Haftpflicht gilt für Tierhalter die sogenannte Gefährdungshaftung nach § 833 BGB: Sie haften für die typischen Gefahren, die von Ihrem Tier ausgehen, unabhängig davon, ob Sie sich richtig verhalten haben. Gerade bei Personenschäden können dabei sehr hohe Kosten entstehen — und auch Sachschäden übersteigen schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten.

Ein „Muss“ für jeden Hunde- und Pferdehalter — denn ein einziger Schadenfall kann Sie ein Leben lang begleiten.
Leistungsumfang

Was abgesichert ist

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als privater Halter der im Vertrag genannten Hunde oder Pferde. Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter, für die Sie als Tierhalter haften, sind eingeschlossen.

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Personenschäden

Verletzt Ihr Tier einen anderen Menschen, übernimmt die Versicherung Schmerzensgeld, Behandlungs- und Folgekosten.

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Sachschäden

Beschädigt Ihr Tier fremdes Eigentum, sind die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten abgedeckt.

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Vermögensschäden

Folgeschäden, die sich aus einem versicherten Personen- oder Sachschaden ergeben, sind mitversichert.

Zusätzlich versicherbar: Mietsachschäden, das Tierhüterrisiko und Flurschäden. Für die Hundehalterhaftpflicht lassen sich Welpen einschließen, für die Pferdehalterhaftpflicht etwa Fohlen, Deckschäden, private Kutschfahrten, Reitbeteiligungen sowie der unentgeltliche Verleih an Fremd- und Gastreiter.

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Bestimmte Hunderassen sind anfragepflichtig

Für einige Rassen — etwa Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere als Kampfhunde eingestufte Rassen — ist vor Abschluss eine gesonderte Anfrage nötig. Wir klären das im Vorfeld mit Ihnen.

Gut zu wissen

Was nicht versichert ist

Damit Sie wissen, woran Sie sind: In diesen Fällen besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden durch Kernenergie, Krieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung und Verfügung von hoher Hand
  • Gewerbliche Nutzung der Hunde oder Pferde, etwa entgeltlicher Verleih, Reitunterricht oder die berufliche Teilnahme an Turnieren und Pferderennen
  • Reine Vermögensschäden, die nicht Folge eines Sach- oder Personenschadens sind
Im Schadenfall

So hilft die Versicherung

Zunächst wird geprüft, ob die geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind. Unberechtigte Forderungen wehrt die Versicherung ab — bis hin zum Rechtsstreit. Berechtigte Ansprüche werden im Rahmen der vereinbarten Bedingungen reguliert.

450 €Freilaufender Hund: Ein Kind weicht erschrocken zurück, stürzt und zieht sich eine Platzwunde am Kopf zu — Schmerzensgeld und Behandlungskosten.
1.700 €Pferd schlägt aus: Eine erschrockene Stute trifft einen Passanten und bricht ihm zwei Rippen — Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlung und Reinigung.
3.500 €Hund vor dem Fahrrad: Ein Radfahrer stürzt, erleidet Prellungen und Rippenbrüche — Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Rad- und Kleidungsschaden.
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Auch die Gesundheit Ihres Tieres absichern

Mit einer Tierkrankenversicherung machen Sie die anfallenden Behandlungskosten für Ihr Tier planbar und zu einer überschaubaren Belastung. Wir beraten Sie gern dazu.

Fragen zu Tierhalterhaftpflicht?

Wir vergleichen unabhängig den Markt und finden den passenden Schutz für Sie — persönlich, seit über 50 Jahren in Berlin.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Tierhalterhaftpflicht

Ist die Hundehaftpflicht in Berlin Pflicht?

Ja. In Berlin ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben (§ 14 Berliner Hundegesetz) – unabhängig von Rasse oder Größe. Vorgeschrieben sind mindestens 1 Million Euro Deckungssumme und höchstens 500 Euro Selbstbeteiligung pro Jahr.

Warum reicht die Privathaftpflicht nicht?

Schäden durch Hunde und Pferde sind in der Privathaftpflicht ausdrücklich ausgeschlossen. Als Halter haften Sie für Ihr Tier verschuldensunabhängig (Gefährdungshaftung) – also selbst dann, wenn Sie nichts falsch gemacht haben. Dafür braucht es eine eigene Tierhalterhaftpflicht.

Was ist über die Tierhalterhaftpflicht versichert?

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Tier anderen zufügt – vom umgerissenen Radfahrer bis zum verursachten Verkehrsunfall. Gute Tarife schließen auch Mietsachschäden, fremde Hüter und ungewollten Nachwuchs ein.

Für welche Tiere braucht man eine Tierhalterhaftpflicht?

Für Hunde und Pferde ist eine eigene Police nötig – und für Hunde in Berlin sogar Pflicht. Kleine Haustiere wie Katzen, Kaninchen oder Hamster sind dagegen bereits über die Privathaftpflicht abgedeckt.

Was kostet eine Hundehaftpflicht?

Eine Hundehaftpflicht ist meist für rund 50 bis 90 Euro im Jahr zu haben, abhängig von Deckungssumme und Leistungen. Angesichts der gesetzlichen Pflicht und der unbegrenzten Halterhaftung ist das gut investiertes Geld.