Feuer & Extended Coverage
Brand, Blitzschlag und Explosion sowie die erweiterte Deckung: innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik und Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen.
Umfassender Sachschutz für große Betriebswerte: Gebäude, Einrichtung und Waren — modular gegen Feuer, Wasser, Sturm und Elementargefahren abgesichert.
Die Industrie-Sachversicherung ist auf größere Unternehmen und Industriebetriebe zugeschnitten. Sie bietet umfassenden Schutz für Betriebsgebäude, Waren und Einrichtungen im Schadensfall — auch dort, wo reguläre Gewerbeversicherungen an ihre Grenzen stoßen.
Mit der Höhe Ihrer Betriebswerte steigt der Anspruch an den Versicherungsschutz. Die Industrie-Sachversicherung deckt Betriebsgebäude, Einrichtung und Waren dort ab, wo reguläre Gewerbeversicherungen an ihre Grenzen stoßen.
Aus Versicherungssicht ist der Industriebegriff nicht auf Fabriken beschränkt: Grundsätzlich fallen Betriebe jeder Branche darunter, sobald die vorhandenen Werte die Möglichkeiten einer regulären Gewerbeversicherung übersteigen. Maßgeblich ist die Höhe der zu versichernden Werte — bei vielen Anbietern gilt ein Betriebsgebäude (Eigentum vorausgesetzt) oder eine Betriebseinrichtung ab einem Wert von rund 10 Mio. Euro als Industrierisiko. Versichert sind je nach gewünschtem Umfang das Betriebsgebäude, die Betriebseinrichtung oder beides. Wie sich die Industrieversicherung in ein Gesamtkonzept für Ihr Unternehmen einfügt, zeigt unser Bereich für Firmenkunden.
Je höher Ihre Betriebswerte, desto wichtiger ist ein passgenauer, individuell verhandelter Schutz.
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert von Gebäude und Einrichtung — bestimmt über einen Wertermittlungsbogen oder ein Gutachten. Hier raten wir zu größter Sorgfalt: Eine Unterversicherung kann im Schadensfall zur Kürzung der Leistungen führen.
Sie kombinieren die abgesicherten Gefahren einzeln nach Ihrem Bedarf — von der Feuerdeckung bis zu Elementarrisiken und unbenannten Gefahren.
Brand, Blitzschlag und Explosion sowie die erweiterte Deckung: innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik und Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen.
Leitungswasser, Sprinkler-Leckage, Sturm und Hagel sowie Glasbruch — die klassischen Sachgefahren rund um Gebäude und Einrichtung.
Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen, Vulkanausbruch — auf Wunsch ergänzt um unbenannte Gefahren.
Der Schutz gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten Gefahren und Versicherungsorte. Allgemein ausgeschlossen sind unter anderem vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Schäden durch Kriegsereignisse oder Kernenergie. Hinzu kommen spartenspezifische Ausschlüsse — etwa Nutzwärme- und Sengschäden in der Feuerversicherung, Plansch- und Reinigungswasser in der Leitungswasserversicherung oder Sturmflut- und Lawinenschäden in der Sturmversicherung. Wir gehen die Bedingungen mit Ihnen im Detail durch.
Die Industrieversicherung trägt die Kosten, um den versicherten Zustand wiederherzustellen — und übernimmt auch die Folgekosten eines Schadens.
Wiederherstellung versicherter Gebäude: Reparatur beschädigter Gebäudeteile oder Sachen bis hin zum vollständigen Wiederaufbau beziehungsweise zur Neuanschaffung nach einem Totalschaden.
Aufräum- und Abbruchkosten: Räumung der Schadenstätte einschließlich des Niederreißens stehen gebliebener Teile. Versichert ist auch die Entsorgung zerstörter Sachen und Gebäudeteile, die — etwa nach einem Brand — als Sondermüll gelten.
Drei reale Schadenbilder zeigen, wie schnell aus einer Betriebsstörung ein Schaden in fünfstelliger oder sechsstelliger Höhe wird.
Auch indirekte Risiken treffen Industriebetriebe: Nach Umbaumaßnahmen auf einem Nachbargrundstück drangen bei schweren Niederschlägen plötzlich große Wassermassen in die Montagehalle eines metallverarbeitenden Betriebes ein und beschädigten die Heizungsanlage — Abpumpen, Trocknung und Reparatur dauerten zehn Tage, der Sachschaden lag bei rund 25.000 Euro.
Eine umfassende Absicherung denkt auch an persönliche Haftung und ausfallende Forderungen.
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften bei Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Die D&O-Versicherung (Organ- bzw. Manager-Haftpflicht) sichert Vermögensschäden aus der versicherten Tätigkeit ab.
Für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften schreibt der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 einen persönlichen Selbstbehalt von 10 % vor, höchstens das 1,5-fache des Jahresbruttobezugs. Eine zusätzliche Selbstbehaltversicherung deckt diesen Betrag ab.
Zahlt ein insolventer Geschäftspartner nicht, erstattet die Warenkreditversicherung die offene Summe und übernimmt die Kosten des Forderungseinzugs — so vermeiden Sie Liquiditätsengpässe und Bonitätsverluste.
Als Sachwalter Ihres Versicherungsschutzes durchforsten wir den Markt nach leistungsstarken Tarifen, die Ihr individuelles Risiko und Ihren Absicherungsbedarf decken. Wir verhandeln mit den Versicherern über die Konditionen und sind auch im Schadensfall Ihr erster Ansprechpartner — für Sie und Ihr Unternehmen.
Wir vergleichen unabhängig den Markt und finden den passenden Schutz für Sie — persönlich, seit über 50 Jahren in Berlin.