Zahnersatz & Implantate
Kronen, Brücken, Inlays und Implantate — also die Leistungen, bei denen die Kasse meist nur einen geringen Festzuschuss zahlt.
Eine Zahnzusatzversicherung deckt Kosten für zahnärztliche Behandlungen ab, die nicht von der regulären Krankenversicherung abgedeckt werden. Sie kann Kosten für Zahnreinigungen, Röntgenaufnahmen, Kavitätsbehandlungen, Implantate oder Brücken übernehmen.
Eine Zahnzusatzversicherung deckt Kosten für zahnärztliche Behandlungen ab, die nicht von der regulären Krankenversicherung abgedeckt werden. Sie kann Kosten für Zahnreinigungen, Röntgenaufnahmen, Kavitätsbehandlungen, Implantate oder Brücken übernehmen.
Bei den Zähnen wird die Lücke zwischen Kassenleistung und tatsächlichen Kosten besonders schnell spürbar — gerade beim Zahnersatz.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für Zahnersatz, Implantate und Inlays meist keine oder nur stark verminderte Leistungen. Den überwiegenden Teil der Kosten tragen Versicherte in der Regel selbst. Eine Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke und macht hochwertige Versorgung planbar.
Gesunde Zähne sind unbezahlbar — die Behandlung dafür leider nicht.
Der genaue Umfang ist je nach Tarif unterschiedlich und lässt sich individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Typischerweise versicherbar sind:
Kronen, Brücken, Inlays und Implantate — also die Leistungen, bei denen die Kasse meist nur einen geringen Festzuschuss zahlt.
Vorsorgeleistungen wie die professionelle Zahnreinigung, um Ihre Zähne langfristig gesund zu erhalten.
Teile der Zahnbehandlung sowie kieferorthopädische Maßnahmen — je nach gewähltem Tarif.
Der Versicherungsschutz beginnt oft erst nach Ablauf einer Wartezeit von rund acht Monaten. Wird die zahnärztliche Behandlung durch einen Unfall nötig, greift der Schutz auch dann, wenn diese Wartezeit noch nicht abgelaufen ist. Einige Versicherer verzichten ganz auf Wartezeiten.
Zusätzlich gilt in nahezu allen Tarifen in den ersten Jahren eine sogenannte Summenbegrenzung: eine jährlich ansteigende Höchsterstattungssumme, die nach einigen Jahren — je nach Tarif — vollständig entfällt.
Da Schutz und Erstattungssummen erst mit der Zeit voll greifen, ist es sinnvoll, die Zahnzusatzversicherung abzuschließen, solange noch keine Behandlung ansteht.
Frau N. hat stets großen Wert auf ihre Zahnpflege gelegt — und benötigt dennoch Zahnersatz. Mit dem Ergebnis ist sie sehr zufrieden, doch die Rechnung fällt höher aus als erwartet. Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhält sie nur einen geringen Festzuschuss; den überwiegenden Teil der Kosten muss sie aus eigener Tasche bezahlen. Mit einer passenden Zahnzusatzversicherung wäre ein Großteil dieser Kosten erstattet worden.
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