Ansprüche prüfen
Die Versicherung prüft zunächst, ob die geltend gemachten Schadenersatzansprüche überhaupt berechtigt sind.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt die finanziellen Risiken ab, die während der Bauphase eines Gebäudes auftreten können. Sie kann Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Baustelle entstehen könnten.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt die finanziellen Risiken ab, die während der Bauphase eines Gebäudes auftreten können. Sie kann Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abdecken, die im Zusammenhang mit der Baustelle entstehen könnten.
Kommen auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden, haften Sie als Bauherr — auch dann, wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben.
Tritt der Schadenfall ein, haften Sie laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Deshalb zählt die Bauherrenhaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen rund um ein Bauvorhaben. Übernehmen Sie Bauausführung, Bauleitung oder Planung selbst, müssen diese Tätigkeiten gesondert in den Schutz eingeschlossen werden.
Kleinere Bauvorhaben — etwa An- und Umbauten — sind häufig bis zu einer bestimmten Summe bereits über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Vorhaben durch den bestehenden Schutz gedeckt ist oder eine eigene Bauherrenhaftpflicht sinnvoll ist.
Tritt der Schadenfall ein, haften Sie als Bauherr laut BGB in unbegrenzter Höhe.
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie als Bauherr fahrlässig einem Dritten zufügen — etwa durch einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungs- oder Überwachungspflicht auf der Baustelle.
Die Versicherung prüft zunächst, ob die geltend gemachten Schadenersatzansprüche überhaupt berechtigt sind.
Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt — notfalls bis hin zum Rechtsstreit, dessen Kosten mitgetragen werden.
Besteht die Forderung zu Recht, leistet die Versicherung Schadenersatz im Rahmen der vereinbarten Bedingungen.
Zusätzlich ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das entstehende Bauwerk mitversichert.
Ausgeschlossen sind unter anderem Vorsatz, Ansprüche mitversicherter Personen untereinander, Schäden durch den Gebrauch von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen, Geldstrafen und Bußgelder, Veränderungen des Grundwasserspiegels sowie Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen.
Die Bauherrenhaftpflicht deckt Ansprüche Dritter ab. Für das Bauwerk selbst und für mithelfende Bauhelfer empfehlen sich ergänzende Bausteine.
Sie deckt plötzliche und unvorhergesehene Schäden am Bauwerk ab — unabhängig davon, ob Bauherr oder Bauunternehmer die Gefahr trägt. Dazu zählen Sturm, Leitungswasser und höhere Gewalt, Vandalismus Dritter sowie Beschädigungen durch nicht feststellbare Personen. Mitversichert sind auch der Diebstahl fest eingebauter Sachen und Glasschäden.
Helfen Freunde und Bekannte auf der Baustelle mit, sind sie kraft Gesetzes über die Bauberufsgenossenschaft versichert — das Bauvorhaben ist dort anzuzeigen. Die Berufsgenossenschaft übernimmt Heilbehandlungskosten und gegebenenfalls gesetzliche Invaliditätsansprüche. Eine zusätzliche private Bauhelferunfallversicherung ist dennoch zu empfehlen.
Diese Beispiele aus der Praxis zeigen, wie schnell Bauherren in die Haftung geraten — und welche Summen dabei zusammenkommen können.
Eine Abdeckplane löste sich und zerkratzte den PKW des Nachbarn. Der geforderte Schadenersatz lag bei rund 500 €.
Ein Kind rutschte in eine nicht abgesicherte Grube und brach sich das Bein. Die Eltern forderten Schmerzensgeld und Behandlungskosten — geschätzt rund 5.300 €.
Ein vom Dach gefallenes Nagelschussgerät verletzte einen Spaziergänger schwer am Bein. Die Schadenhöhe wurde zunächst auf 74.000 € geschätzt.
Wir vergleichen unabhängig den Markt und finden den passenden Schutz für Sie — persönlich, seit über 50 Jahren in Berlin.