Arbeitnehmer
In den ersten sechs Wochen zahlt meist der Arbeitgeber den Lohn weiter. Eine Karenzzeit von 42 Tagen passt deshalb in der Regel gut.
Krankentagegeld ist eine Leistung der Krankenversicherung, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit gezahlt wird. Es tritt nach sechs Wochen ein und kann bis zu 78 Wochen lang gezahlt werden.
Krankentagegeld ist eine Leistung der Krankenversicherung, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit gezahlt wird. Es tritt nach sechs Wochen ein und kann bis zu 78 Wochen lang gezahlt werden.
Das vereinbarte Krankentagegeld wird bei ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit (Gelber Schein) ab dem vereinbarten Tag gezahlt — nach der sogenannten Karenzzeit. So bleibt Ihr gewohntes Einkommen auch dann erhalten, wenn eine Krankheit länger dauert und andere Leistungen nicht mehr ausreichen.
Krankentagegeld schließt die Lücke zwischen dem letzten Tag der Lohnfortzahlung und Ihrem gewohnten Einkommen.
Der richtige Beginn der Zahlung hängt davon ab, ob Sie angestellt oder selbständig tätig sind.
Die passende Karenzzeit richtet sich danach, wie lange Ihr Einkommen ohne Absicherung gesichert wäre.
In den ersten sechs Wochen zahlt meist der Arbeitgeber den Lohn weiter. Eine Karenzzeit von 42 Tagen passt deshalb in der Regel gut.
Ohne Arbeitgeber fehlt die Lohnfortzahlung. Hier lässt sich die Absicherung bereits ab dem vierten Tag — passend zum Einkommen — vereinbaren.
Gezahlt wird bei ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit. Der Nachweis ist die Grundlage für jede Leistung aus dem Krankentagegeld.
Nicht jeder Versicherer bietet jede Karenzzeit an, und auch die Leistungen weichen stark voneinander ab. Wir vergleichen den Markt unabhängig und finden den Tarif, der zu Ihrer Situation passt.
Solange der Arbeitgeber zahlt, ist alles in Ordnung. Genau danach beginnt die finanzielle Lücke, die das Krankentagegeld schließt.
Angestellte erhalten bei Krankheit zunächst sechs Wochen lang die volle Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld ein — dieses beträgt jedoch höchstens rund 70 % des Bruttoeinkommens und wird zusätzlich um Sozialabgaben gekürzt. Zwischen Ihrem gewohnten Nettoeinkommen und dem Krankengeld klafft damit eine spürbare Lücke, die sich bei längerer Krankheit Monat für Monat summiert.
Eine Krankentagegeldversicherung zahlt für jeden Tag der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit einen festen, frei vereinbarten Betrag. So bleibt Ihr Einkommen auf dem gewohnten Niveau — unabhängig davon, wie lange die Genesung dauert. Für Selbständige und Freiberufler, die weder Lohnfortzahlung noch in der Regel gesetzliches Krankengeld erhalten, ist sie sogar die zentrale Absicherung des laufenden Einkommens.
Maßstab ist Ihr tatsächlicher Einkommensbedarf — abgesichert wird die Lücke, nicht das Brutto.
Als Orientierung dient Ihr Nettoeinkommen: Das vereinbarte Tagegeld sollte zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld Ihren gewohnten Lebensstandard decken. Wichtig ist außerdem die passende Karenzzeit — also der Tag, ab dem die Zahlung beginnt. Sie sollte genau dort ansetzen, wo Lohnfortzahlung oder Erspartes nicht mehr reichen: bei Angestellten meist ab dem 43. Tag, bei Selbständigen je nach Rücklagen schon deutlich früher.
Das Krankentagegeld darf das tatsächliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Wir berechnen mit Ihnen die passende Höhe, damit Sie im Krankheitsfall genau das erhalten, was Sie brauchen — ohne unnötigen Beitrag.
Die wichtigsten Fragen rund um Karenzzeit, Höhe und Anspruch.
Krankengeld ist die gesetzliche Leistung der Krankenkasse (max. rund 70 % des Bruttos, abzüglich Abgaben). Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung, die die verbleibende Einkommenslücke mit einem frei vereinbarten Tagessatz schließt.
Ab dem vereinbarten Tag, der sogenannten Karenzzeit. Für Angestellte sind 42 Tage üblich, da bis dahin die Lohnfortzahlung greift. Selbständige können die Zahlung bereits ab dem vierten Tag vereinbaren.
So lange die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt ist — bei längerer Erkrankung bis zu 78 Wochen. Die Zahlung endet, sobald Sie wieder arbeitsfähig sind oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird.
In der Regel ja. Ohne Arbeitgeber gibt es keine Lohnfortzahlung, und gesetzlich Versicherte erhalten Krankengeld oft erst spät oder gar nicht. Das Krankentagegeld sichert hier das laufende Einkommen ab.
Höchstens so hoch wie Ihr tatsächliches Nettoeinkommen — eine Überversicherung ist nicht zulässig. Wir ermitteln gemeinsam den passenden Tagessatz, der Ihre Lücke genau ausgleicht.
Das Krankentagegeld schließt die kurzfristige Lücke. Den dauerhaften Verlust der Arbeitskraft sichern die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab. Einen Überblick über alle Bausteine finden Sie unter Arbeitskraftabsicherung.
Wir vergleichen unabhängig den Markt und finden den passenden Schutz für Sie — persönlich, seit über 50 Jahren in Berlin.