Drohnenversicherung

Eine Drohnenhaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch den Betrieb einer Drohne verursacht werden.

Illustration: Drohnenversicherung
Gewerbliche Haftpflicht

Worum geht es?

Eine Drohnenhaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch den Betrieb einer Drohne verursacht werden.

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Versicherungspflicht

Warum ein Multicopter eine eigene Absicherung braucht

Multicopter sind unbemannte Luftfahrtsysteme. Sobald sie außerhalb von Gebäuden geflogen werden, gelten sie — wie Flugmodelle — als versicherungspflichtig.

Halter von Luftfahrzeugen sind gemäß § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei den meisten Versicherern ist das Luftfahrtrisiko in der gewöhnlichen Haftpflichtversicherung jedoch ausgeschlossen.

So einfach und vielseitig sich ein Multicopter bedienen lässt — ob mit Foto-, Videokamera oder Vermessungstechnik —, so kostspielig kann es werden, wenn beim Betrieb Dritte geschädigt werden oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt sind und dadurch Schadenersatzansprüche entstehen.

Ohne eigene Halterhaftpflicht verstoßen Sie gegen das Luftverkehrsgesetz und haften im Schadenfall mit Ihrem Privatvermögen.
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Vorsicht bei Bildaufnahmen

Auch Aufnahmen können persönliche Lebensbereiche verletzen. Für die Veröffentlichung von Foto- und Videomaterial benötigen Sie grundsätzlich eine Einwilligung. Nur was von öffentlichen Wegen ohne Hilfsmittel sichtbar ist, fällt unter die Panoramafreiheit.

Worauf Sie achten müssen

Die wichtigsten Betriebsregeln

Damit der Betrieb zulässig bleibt, gelten klare Vorgaben — von der Sichtweite bis zur Aufstiegsgenehmigung.

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Stets in Sichtweite

Außerhalb der direkten Sichtweite des Steuernden darf ein Multicopter nicht betrieben werden — Ferngläser, Nachtsichtgeräte oder eine Bordkamera mit Livestream ersetzen den Sichtkontakt nicht.

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Aufstiegsgenehmigung

Eine Genehmigung ist erforderlich für Multicopter über 5 kg Höchstabflugmasse (MTOW) sowie für Flüge bei Nacht.

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Pflicht für Berufsgruppen

Wer durch den Betrieb einen Vermögensschaden verursachen kann, braucht zwingend Schutz — etwa Rechtsanwälte, Steuerberater oder Versicherungsvermittler.

Halterhaftpflicht

Schutz gegen Ansprüche Dritter

Die Halterhaftpflichtversicherung sichert Sie gegen Ansprüche aus dem Betrieb Ihres Luftfahrzeugs ab.

Sie übernimmt die Prüfung berechtigter Schadenersatzforderungen, wehrt unberechtigte oder überhöhte Ansprüche ab und deckt Vermögensschäden infolge von Personen- oder Sachschäden. Versicherbar sind Multicopter bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 25 kg.

3–5 Mio.EUR wählbare Deckungssumme
250 EURSelbstbeteiligung optional vereinbar
bis 25 kgmaximales Abfluggewicht versicherbar

Der Geltungsbereich ist wählbar: europaweite Deckung inklusive der Mittelmeer-Anrainerstaaten oder weltweite Deckung ohne USA und Kanada.

Kaskoversicherung

Auch das Gerät selbst absichern

Die Kaskoversicherung schützt Ihren gewerblich genutzten Multicopter weltweit. Mitversichert sind grundsätzlich alle Gefahren, soweit sie nicht ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen sind (Allgefahrendeckung).

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Anprall & Absturz

Schäden durch Aufprall oder Absturz des Geräts sind abgedeckt.

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Diebstahl & Vandalismus

Versichert sind Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub sowie mutwillige Beschädigung durch Dritte.

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Transportschäden

Auch Schäden, die während eines Transports entstehen, sind mitversichert.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Bei privaten Fotoaufnahmen bricht unter einer Unterführung der Funkkontakt ab — der Multicopter stürzt auf ein parkendes Auto und beschädigt das Dach.

Ein Multicopter prallt gegen die Glasfassade eines Hochhauses; nur mit viel Glück treffen die herabfallenden Splitter keine Passanten, das Gerät wird zerstört.

Durch eine Unaufmerksamkeit des Steuernden gerät ein Propeller in das Auge eines Zuschauers und verursacht eine dauerhafte Augenschädigung.

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