Cyberversicherung

Eine Cyberversicherung ist eine Versicherung, die Unternehmen gegen Schäden durch Cyberangriffe absichert. Sie deckt sowohl Eigenals auch Drittschäden ab, die durch Cyberkriminalität oder technische und menschliche Fehler entstehen können.

Illustration: Cyberversicherung
Gewerbliche Sachversicherung

Worum geht es?

Eine Cyberversicherung ist eine Versicherung, die Unternehmen gegen Schäden durch Cyberangriffe absichert. Sie deckt sowohl Eigenals auch Drittschäden ab, die durch Cyberkriminalität oder technische und menschliche Fehler entstehen können.

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Worum geht es?

Was eine Cyberversicherung leistet

Sie bewahrt Unternehmen vor finanziellen Schäden durch Hacking, Ransomware und andere digitale Bedrohungen. Im Schadensfall leistet sie finanzielle Unterstützung und stellt praktische Hilfe zur Seite.

Welche Risiken konkret abgedeckt sind, orientiert sich an den „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Cyberrisiko-Versicherung“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Aufbau, Definition des Versicherungsfalls und Umfang des Schutzes unterscheiden sich jedoch von Anbieter zu Anbieter. Es lohnt sich daher, vor Abschluss genau zu prüfen, welche Leistungen für Ihren Betrieb wirklich wichtig sind. Einen Überblick über den gesamten gewerblichen Schutz Ihres Unternehmens gibt unser Bereich für Firmenkunden.

Cyber-Risiken lassen sich nie vollständig ausschließen — eine passende Absicherung verwandelt das verbleibende Risiko in kalkulierbare Sicherheit.
Versicherte Schäden

Wovor die Cyberversicherung schützt

Abgesichert werden in der Regel sowohl Eigenschäden im eigenen Betrieb als auch Drittschäden gegenüber Kunden und Partnern.

📉

Ertragsausfälle

Umsatzeinbußen, entgangene Gewinne und Kosten durch Lieferausfälle, wenn der Betrieb nach einem Angriff stillsteht.

🛠️

Wiederherstellung

Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Betriebssystemen sowie Honorare für Rechtsanwälte und Spezialisten.

⚖️

Haftung & Bußgelder

Folgen verletzter Vertraulichkeitspflichten, Reputationsschäden sowie Bußgelder nach DSGVO oder IT-Sicherheitsgesetz 2.0.

Wer braucht den Schutz?

Eine Pflicht, die ernster wird

Jede Geschäftsführung muss im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die IT-Sicherheit des Unternehmens sorgen — rechtliche Grundlagen sind unter anderem §§ 91 Abs. 2, 93, 116 Aktiengesetz und § 43 Abs. 2 GmbHG.

Neben grundlegenden datenschutzrechtlichen Pflichten sind dabei auch spezielle Vorgaben einzuhalten, etwa aus dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) oder dem IT-SiG 2.0. Wie die Maßnahmen konkret umgesetzt werden, bleibt jedem Betrieb selbst überlassen — der Abschluss einer Cyberversicherung ist dabei ein wirksamer Baustein. Ob sie sich lohnt, hängt von Schadenshöhe, Unternehmensgröße, Branche und interner Organisation ab.

75 %der befragten Unternehmen wurden laut Bitkom-Studie 2020 binnen zwei Jahren Opfer von Cyber-Kriminalität
Voraussetzungen

Gute Vorsorge senkt das Risiko — und den Beitrag

Viele Versicherer prüfen vor Vertragsabschluss, wie hoch das Risiko eines Angriffs ist. Je besser Ihr Betrieb aufgestellt ist, desto leichter und günstiger erhalten Sie ein passendes Angebot.

🔒

Mensch und Technik gemeinsam absichern

Ein eigenes IT-Sicherheits- und Risikomanagementkonzept, regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden sowie klare Vorgaben für E-Mail, Internet und Homeoffice senken Ihr Angriffsrisiko spürbar — und machen Sie für Versicherer attraktiver. Gern unterstützen wir Sie bei der Einordnung.

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