Bei Vorerkrankungen
Eine Alternative für Menschen, die wegen gesundheitlicher Vorgeschichte keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn Sie aufgrund von physischen oder psychischen Beeinträchtigungen keiner geregelten Arbeit mehr nachgehen können.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn Sie aufgrund von physischen oder psychischen Beeinträchtigungen keiner geregelten Arbeit mehr nachgehen können.
Im Kern sichert eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung Ihre Fähigkeit ab, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt noch ein Einkommen zu erzielen. In ihrem Leistungsauslöser ähnelt sie stark der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung — sie orientiert sich also nicht an Ihrem erlernten Beruf, sondern an jeder denkbaren Tätigkeit.
Sie greift erst, wenn praktisch keine berufliche Tätigkeit mehr möglich ist — eine echte Absicherung für den ungünstigsten Fall.
Bei den meisten Tarifen tritt der Leistungsfall ein, wenn Sie dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag irgendeine Tätigkeit verrichten können.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist als „Worst-Case"-Schutz konzipiert. Das bringt klare Vorteile mit sich — aber auch eine wichtige Einschränkung.
Finanzielle Einbußen infolge psychischer Erkrankungen deckt diese Absicherungsform gut ab. Bei rein körperlichen Beschwerden, die nur den erlernten Beruf betreffen, greift sie dagegen häufig erst spät — denn solange irgendeine Tätigkeit von mehr als drei Stunden möglich ist, besteht in der Regel kein Leistungsanspruch.
Diese Absicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn andere Lösungen nicht in Frage kommen oder ein schlanker Grundschutz gewünscht ist.
Eine Alternative für Menschen, die wegen gesundheitlicher Vorgeschichte keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten.
Für alle, die einen preisgünstigen Grundschutz suchen und bewusst auf den umfassenderen Berufsschutz verzichten.
Für alle, die gezielt nur den echten „Worst Case" — den vollständigen Verlust der Erwerbsfähigkeit — absichern möchten.
Beide Formen sichern Ihre Arbeitskraft ab — doch sie setzen an unterschiedlichen Stellen an. Der Unterschied entscheidet darüber, wann gezahlt wird.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt allein auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf ab: Sie leistet bereits, wenn Sie diesen konkreten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können — selbst wenn eine andere Tätigkeit theoretisch noch möglich wäre. Sie deckt damit das breiteste Risikospektrum ab und gilt als Königsweg der Arbeitskraftabsicherung.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung greift dagegen erst, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch keiner Tätigkeit mehr nachgehen können — meist gemessen an einer Belastbarkeit von unter drei Stunden täglich. Sie schützt also nur den vollständigen Verlust der Erwerbsfähigkeit, ist im Gegenzug aber günstiger und mit einfacheren Gesundheitsfragen oft auch dann erhältlich, wenn eine BU nicht zustande kommt.
Faustregel: Wo immer möglich, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die erste Wahl — die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist die solide Alternative, wenn der Weg dorthin versperrt ist.
Drei Beispiele machen den engen, aber wichtigen Leistungsrahmen greifbar.
Eine Bürokraft kann wegen einer schweren psychischen Erkrankung dauerhaft keiner Tätigkeit mehr als drei Stunden täglich nachgehen — der Leistungsfall ist erfüllt.
Ein Handwerker kann seinen Beruf nicht mehr ausüben, könnte aber theoretisch im Büro arbeiten. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt hier oft nicht — eine BU dagegen schon.
Wer wegen seiner Krankengeschichte keine BU erhält, sichert mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung zumindest den existenziellen Worst Case ab.
Die wichtigsten Fragen kurz und verständlich beantwortet.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Ihren konkreten Beruf, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur die Fähigkeit, überhaupt noch arbeiten zu können. Letztere ist günstiger, leistet aber deutlich seltener.
Vor allem dann, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Vorerkrankungen, riskantem Beruf oder Budget nicht in Frage kommt — oder wenn Sie bewusst nur den vollständigen Verlust der Erwerbsfähigkeit absichern möchten.
Bei den meisten Tarifen, wenn Sie dauerhaft weniger als drei Stunden täglich irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können — unabhängig von Ihrem erlernten Beruf.
Der Zeitraum, für den die Einschränkung voraussichtlich andauern muss, damit „dauerhaft" erfüllt ist. Übliche Tarife setzen drei Jahre an, leistungsstarke verkürzen ihn auf sechs Monate.
Nein, sie ergänzt sie. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fällt meist gering aus; die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt zusätzlich die vereinbarte Rente und schließt so die Versorgungslücke.
Zurück zur Übersicht Arbeitskraftabsicherung. Den umfassenderen Berufsschutz bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung; die kurzfristige Einkommenslücke bei Krankheit schließt das Krankentagegeld.
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