Arbeitsrechtsschutz: Wenn der Job zum Streitfall wird

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit
Arbeitsrechtsschutz: Wenn der Job zum Streitfall wird

Freitagnachmittag, kurz vor Feierabend: Der Chef bittet zum Gespräch, und dann liegt sie auf dem Tisch – die Kündigung. Oder es ist die Abmahnung, die völlig überzogen wirkt. Oder das Arbeitszeugnis, das nach der Kündigung so lieblos formuliert ist, dass es bei der nächsten Bewerbung eher schadet als nützt. In all diesen Momenten stellt sich dieselbe Frage: Wehre ich mich – und was kostet mich das, wenn ich es tue?

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Berlin unterschätzen genau dieses Kostenrisiko. Denn vor dem Arbeitsgericht gelten andere Regeln als in den meisten anderen Rechtsbereichen – und wer diese Regeln nicht kennt, trifft im Zweifel eine Entscheidung aus dem Bauch heraus statt auf Grundlage der eigenen finanziellen Möglichkeiten.

Warum Arbeitsrecht ein besonderes Kostenrisiko ist

Wer vor dem Zivilgericht klagt und gewinnt, bekommt in der Regel die eigenen Anwaltskosten von der Gegenseite erstattet. Vor dem Arbeitsgericht ist das anders: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst – unabhängig davon, wer am Ende recht bekommt. Diese Regelung soll Arbeitnehmer eigentlich schützen, davor, aus Angst vor hohen Kosten gar nicht erst gegen eine wirtschaftlich stärkere Arbeitgeberseite vorzugehen. In der Praxis bedeutet sie aber auch: Selbst ein gewonnener Prozess kann teuer werden, wenn kein Rechtsschutz greift.

Bei einer Kündigungsschutzklage bemisst sich der Streitwert meist an drei Bruttomonatsgehältern. Je nach Gehalt kommen so schnell mehrere Tausend Euro an Anwalts- und gegebenenfalls Gerichtskosten zusammen – Geld, das viele lieber in die Zukunft investieren würden, statt es in einen Rechtsstreit zu stecken. Wichtig zu wissen: Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen Klage erhoben werden, sonst gilt sie als wirksam. Für eine Entscheidung bleibt also wenig Zeit.

Was eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abdeckt

Ein Arbeitsrechtsschutz ist meist Teil einer umfassenderen Rechtsschutzversicherung oder wird als Baustein dazugebucht. Er übernimmt im vereinbarten Umfang die Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung sowie anfallende Gerichtskosten rund um das eigene Arbeitsverhältnis. Typische Anlässe sind:

  • Kündigungsschutzklage nach einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung
  • Widerspruch gegen eine unberechtigte Abmahnung
  • Streit um ein unzutreffendes oder unvollständiges Arbeitszeugnis
  • Durchsetzung ausstehender Lohn- oder Gehaltsforderungen
  • Prüfung eines Aufhebungsvertrags vor der Unterschrift

Gerade der letzte Punkt wird oft übersehen: Ein Aufhebungsvertrag klingt zunächst nach einer einvernehmlichen, unkomplizierten Lösung. Er kann jedoch Nachteile beim Arbeitslosengeld oder beim Kündigungsschutz mit sich bringen, die auf den ersten Blick nicht auffallen. Eine anwaltliche Prüfung vor der Unterschrift schafft hier Klarheit.

Wer erst nach der Kündigung über Rechtsschutz nachdenkt, kommt meist zu spät – Versicherungsschutz muss bestehen, bevor der Streitfall entsteht.

Worauf Sie beim Abschluss achten sollten

Nicht jede Rechtsschutzversicherung schließt Arbeitsrecht automatisch ein – häufig handelt es sich um einen separaten Baustein, der zusätzlich vereinbart werden muss. Es lohnt sich außerdem, auf die vereinbarte Selbstbeteiligung, den Leistungsumfang und etwaige Wartezeiten für neu abgeschlossene Verträge zu achten, bevor ein Streitfall im Job auftritt. Wer schon eine private Rechtsschutzversicherung hat, sollte prüfen, ob der Baustein Arbeitsrecht bereits enthalten ist oder separat ergänzt werden kann.

Auch die Zusammenarbeit mit der Versicherung im Ernstfall spielt eine Rolle: Manche Policen setzen auf ein Rechtsanwaltsnetzwerk, andere lassen die freie Anwaltswahl offener. Wer beruflich in einer Branche mit häufigeren arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen tätig ist, etwa mit befristeten Verträgen oder häufigen Umstrukturierungen, sollte dem Arbeitsrecht-Baustein besondere Aufmerksamkeit widmen.

Ein weiterer Punkt, der leicht übersehen wird: die genaue Formulierung, was als Streitfall gilt. Manche Tarife greifen erst ab einem bestimmten Verfahrensstadium, etwa sobald tatsächlich Klage eingereicht wird, während eine reine Erstberatung schon vorher abgedeckt sein kann. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen – oder ein klärendes Gespräch mit dem Makler – schafft hier vorab Sicherheit, statt im Streitfall unangenehm überrascht zu werden.

Für Berliner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt hinzu, dass die Hauptstadt mit ihrem großen Anteil an Start-ups, befristeten Projektstellen und häufigen Arbeitgeberwechseln ein Arbeitsmarkt mit vergleichsweise viel Bewegung ist. Genau in solchen dynamischen Beschäftigungsverhältnissen entstehen erfahrungsgemäß häufiger Fragen rund um Befristungen, Probezeiten oder Änderungskündigungen.

Arbeitsrecht ist nur ein Baustein von vielen

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten treffen häufig Menschen, die ohnehin schon mit Unsicherheit zu kämpfen haben – etwa in Phasen des Berufseinstiegs oder bei einem Jobwechsel. Ein durchdachter Versicherungsschutz deckt in solchen Lebensphasen meist mehr als nur den Job ab: von der eigenen Privathaftpflichtversicherung über den umfassenderen privaten Rechtsschutz bis hin zur Frage, wie gut man selbst gegen den Verlust der Arbeitskraft abgesichert ist. Auch für Unternehmen lohnt sich der Blick auf die eigene Absicherung im Arbeitsrecht – etwa im Rahmen des betrieblichen Versicherungsschutzes, wenn Konflikte mit Beschäftigten entstehen.

Weil jede berufliche Situation anders aussieht und die passenden Bausteine stark vom individuellen Vertrag abhängen, lohnt sich vor Vertragsabschluss immer ein genauer Blick auf das Kleingedruckte.

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Ihr Team von Witte & Grabert

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