E-Scooter in Berlin: Versicherungspflicht erklärt

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit
E-Scooter in Berlin: Versicherungspflicht erklärt

Freitagabend, Kastanienallee: Der E-Scooter steht am Straßenrand, das Akku-Symbol zeigt noch ausreichend Reichweite, und in wenigen Minuten sind Sie am Ziel. Was viele dabei nicht bedenken: Ohne gültiges Versicherungskennzeichen ist diese kurze Fahrt nicht nur riskant, sondern in Deutschland schlicht nicht erlaubt.

Warum E-Scooter eine eigene Versicherung brauchen

Seit Inkrafttreten der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) im Jahr 2019 gelten E-Scooter rechtlich als motorisierte Fahrzeuge. Damit greift für sie das Pflichtversicherungsgesetz – ähnlich wie bei Mofas oder Kleinkrafträdern. Wer in Berlin oder anderswo in Deutschland öffentliche Straßen und Wege mit einem E-Scooter nutzt, benötigt dafür eine eigene Haftpflichtversicherung, die durch ein Versicherungskennzeichen am Fahrzeug sichtbar gemacht wird.

Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Roller gekauft oder gemietet wurde. Leih-Scooter der Sharing-Anbieter sind bereits über den Anbieter versichert – bei einem privaten Gerät liegt die Verantwortung dafür jedoch bei Ihnen als Halterin oder Halter.

Auch bei den Verkehrsregeln gelten E-Scooter nicht als Spielzeug, sondern als Fahrzeug: Gefahren werden darf grundsätzlich auf Radwegen oder, wo diese fehlen, auf der Straße – Gehwege sind tabu. Für das Fahren gilt zudem eine Promillegrenze wie im Auto, und wer den Roller verleiht, sollte wissen, dass die Versicherung an das Fahrzeug und dessen Kennzeichen gebunden ist, nicht an eine bestimmte Person. Damit ist im Schadensfall grundsätzlich auch die Fahrt von Familienangehörigen oder Freunden mitversichert, sofern diese den Scooter mit Ihrer Erlaubnis nutzen.

Was die Pflichtversicherung abdeckt – und was nicht

Die Kfz-Haftpflicht für Elektrokleinstfahrzeuge übernimmt Schäden, die Sie mit dem E-Scooter bei anderen Personen verursachen: Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden Dritter. Für Schäden am eigenen Gerät – etwa durch Diebstahl oder einen Sturz – zahlt sie dagegen nicht. Hierfür bieten manche Versicherer optional eine Teilkasko oder Vollkasko an.

„Meine private Haftpflichtversicherung deckt doch alles ab, was ich im Alltag verursache.“ Ein weit verbreiteter Irrtum: Motorisierte Fahrzeuge wie E-Scooter sind in den meisten privaten Haftpflichtverträgen ausdrücklich ausgeschlossen und benötigen eine eigenständige Absicherung.

Typische Schadenfälle, die im Alltag mit E-Scootern vorkommen können, sind zum Beispiel:

  • Ein Fußgänger wird beim Ausweichen touchiert und verletzt sich.
  • Ein parkendes Auto wird beim Vorbeifahren zerkratzt.
  • Der Scooter stürzt und beschädigt dabei ein Schaufenster.
  • Das eigene Gerät wird trotz Schloss vom Fahrradständer gestohlen – abgedeckt nur mit zusätzlicher Teilkasko.

Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung bleibt für die meisten anderen Alltagsrisiken wichtig – für den E-Scooter selbst benötigen Sie jedoch zusätzlich die spezielle Elektrokleinstfahrzeug-Haftpflicht.

Kennzeichen, Kosten und Fristen im Überblick

Das Versicherungskennzeichen ist ein Aufkleber, der am Heck des E-Scooters unterhalb der Schlussleuchte angebracht wird. Es gilt jeweils für ein Versicherungsjahr vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres und muss danach erneuert werden – die Kennzeichenfarbe wechselt dabei von Jahr zu Jahr. Die Beiträge für die reine Haftpflichtversicherung bewegen sich am Markt meist in einem Rahmen von etwa 20 bis 40 Euro pro Jahr; mit zusätzlichem Diebstahlschutz oder Vollkaskobaustein liegen die Kosten entsprechend höher. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Anbieter und dem gewählten Leistungsumfang ab. In Berlin, wo E-Scooter im Straßenbild allgegenwärtig sind, lohnt sich dabei auch ein Blick auf die Schadenhäufigkeit: In dicht befahrenen Innenstadtbezirken kommt es naturgemäß häufiger zu Kollisionen mit Fußgängern oder anderen Fahrzeugen als in ruhigeren Wohngegenden.

Ohne gültiges Kennzeichen auf öffentlichen Straßen zu fahren, ist kein Kavaliersdelikt: Das Fahren ohne Pflichtversicherung ist nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz eine Straftat und kann entsprechend geahndet werden. Kommt es dabei zu einem Unfall, haften Sie zudem persönlich für den entstandenen Schaden – ohne den Rückhalt einer Versicherung im Hintergrund.

Worauf Sie bei der Wahl der Versicherung achten sollten

Am Markt gibt es eine Reihe von Anbietern für Elektrokleinstfahrzeug-Versicherungen, die sich in Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und Zusatzbausteinen unterscheiden. Neben der reinen Haftpflicht lohnt sich ein Blick auf Fragen wie: Ist ein Fahrerschutz für eigene Verletzungen eingeschlossen? Gilt der Schutz auch im europäischen Ausland? Wie hoch ist die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden? Da sich Angebote und Konditionen unterscheiden und regelmäßig ändern, ist ein individueller Vergleich sinnvoll, bevor Sie sich für einen Tarif entscheiden.

Für Familien mit mehreren E-Scootern oder für Unternehmen, die Elektrokleinstfahrzeuge etwa für den innerbetrieblichen Verkehr einsetzen, kann sich zudem eine Bündelung mit weiteren Absicherungen lohnen – etwa im Rahmen einer Gesamtberatung für Firmenkunden. Gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre individuelle Situation – nehmen Sie über unsere Kontaktseite Verbindung zu uns auf.

Sie sind unsicher, ob Ihr Schutz ausreicht? Sprechen Sie uns unverbindlich an – wir beraten Sie als unabhängiger Makler.
Ihr Team von Witte & Grabert

Versicherungsthemen E-Scooter