Unwetterschäden am Auto: Das zahlt die Kasko

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit
Unwetterschäden am Auto: Das zahlt die Kasko

Ein Sommerabend in Berlin, dunkle Wolken ziehen auf, dann kracht es: Innerhalb weniger Minuten prasselt Hagel auf die Straßen, ein Sturmböe reißt einen Ast von einem Baum am Straßenrand. Am nächsten Morgen steht der Nachbar fassungslos vor seinem Wagen – die Motorhaube übersät mit kleinen Dellen, die Windschutzscheibe gesprungen. Fragen wie "Zahlt das jetzt meine Versicherung?" und "Welche eigentlich?" hören wir als unabhängiger Versicherungsmakler nach solchen Nächten immer wieder. Zeit, das einmal grundsätzlich zu klären.

Teilkasko: Der Basisschutz bei Naturereignissen

Für Schäden am eigenen Fahrzeug durch Wetterereignisse ist grundsätzlich die Kaskoversicherung zuständig – nicht die Kfz-Haftpflicht, die ausschließlich Schäden abdeckt, die Sie anderen zufügen. Die Teilkaskoversicherung springt bei der unmittelbaren Einwirkung von Hagel, Sturm, Blitzschlag und Überschwemmung auf das Fahrzeug ein. Fällt während eines Unwetters ein Ast, ein Verkehrsschild oder ein loses Dachziegel auf Ihr geparktes Auto, zählt das ebenfalls dazu.

Beim Hagel kommt es auf die Windstärke nicht an: Trifft das Eis das Fahrzeug direkt, ist der Schaden in aller Regel ein Fall für die Teilkasko. Bei Sturmschäden sieht das anders aus. Hier verlangen viele Versicherer eine Mindestwindstärke, häufig Windstärke 8 (rund 62 km/h), damit ein Ereignis überhaupt als Sturm im Sinne der Bedingungen gilt. Einzelne Tarife setzen die Grenze niedriger an. Ein genauer Blick in die eigenen Vertragsbedingungen lohnt sich hier, da die Formulierungen von Anbieter zu Anbieter variieren.

Die Faustregel der Versicherer lautet: Kommt das Unwetter zum Auto, ist es in der Regel ein Fall für die Kaskoversicherung. Fährt der Fahrer hingegen bewusst in eine überflutete Straße hinein, wird die Regulierung schwierig – hier kann grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden.

Was die Vollkasko zusätzlich abdeckt

Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, ist automatisch auch gegen die genannten Wetterschäden abgesichert, denn die Leistungen der Teilkasko sind darin enthalten. Zusätzlich übernimmt die Vollkasko Schäden, die Sie selbst verschulden – etwa wenn Sie bei einem Sturm einem herabfallenden Ast ausweichen und dabei gegen ein anderes Fahrzeug oder eine Laterne fahren. Gerade bei neueren oder höherwertigen Fahrzeugen ist dieser erweiterte Schutz häufig Teil der Absicherung, während bei älteren Autos oft geprüft wird, ob der reine Teilkaskoschutz ausreicht.

Ein Punkt, der viele überrascht: Bei Elementarschäden wie Hagel oder Sturm kommt es in der Regel nicht zu einer Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse, wie das bei selbstverschuldeten Unfällen der Fall wäre. Das macht die Meldung solcher Schäden für die meisten Versicherten unkomplizierter.

Typische Unwetterschäden – und was jetzt zu tun ist

Nicht jeder Schaden gleicht dem anderen. Zu den häufigsten Fällen, die uns aus der Praxis begegnen, gehören:

  • Dellen in Karosserie und Dach durch Hagelschlag
  • Gesprungene oder zersplitterte Windschutzscheiben durch Hagel oder Steinschlag im Sturm
  • Lackschäden und Dellen durch herabfallende Äste oder Bauteile
  • Wasserschäden im Innenraum nach Starkregen oder Überschwemmung

Nach einem Unwetterereignis sollten Sie den Schaden zunächst in Ruhe dokumentieren: Fotos aus mehreren Winkeln, möglichst mit Datum, sowie eine kurze Notiz zu Ort und Uhrzeit des Ereignisses helfen bei der Meldung. Bei größeren Schäden lohnt sich häufig ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten, bevor eine Reparatur beauftragt wird. Die Schadenmeldung sollte zeitnah bei der Versicherung erfolgen – die genauen Fristen finden sich in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Wichtig ist außerdem, unfallbedingte Schäden von reinen Wetterschäden sauber zu trennen: Ist zum Beispiel während des Sturms gleichzeitig ein anderes Fahrzeug beteiligt, kann neben der Kasko auch die Haftpflicht des Unfallgegners eine Rolle spielen. Im Zweifel hilft ein Blick in die Police oder ein kurzes Gespräch mit uns, bevor Sie vorschnell einen Schaden bei der falschen Sparte melden.

Auch das eigene Zuhause im Blick behalten

Unwetter machen selten nur beim Auto halt. Hagel und Sturm können ebenso Dach, Fassade oder Fenster eines Hauses beschädigen – hier greift dann nicht die Kfz-Kasko, sondern die Wohngebäudeversicherung. Wer sein Fahrzeug regelmäßig im Freien abstellt, sollte bei angekündigten Unwettern nach Möglichkeit einen geschützten Stellplatz fernab von Bäumen und Baustellen suchen. Ein hundertprozentiger Schutz lässt sich damit zwar nicht erreichen, das Risiko sinkt aber spürbar.

Wie hoch das persönliche Risiko ausfällt und welcher Kaskoschutz zum eigenen Fahrzeug passt, hängt von vielen Faktoren ab – vom Fahrzeugwert über den Stellplatz bis zur individuellen Risikobereitschaft. Als unabhängiger Makler schauen wir uns dabei nicht nur den Preis, sondern auch die Bedingungen verschiedener Anbieter im Detail an, etwa bei der Definition von Sturm oder beim Umgang mit Rückstufungen. Mehr zu unserer Beratung für Privatkunden finden Sie auf unserer Website.

Sie sind unsicher, ob Ihr Schutz ausreicht? Sprechen Sie uns unverbindlich an – wir beraten Sie als unabhängiger Makler.
Ihr Team von Witte & Grabert