PKV oder GKV: Lohnt sich der Wechsel wirklich?

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit
PKV oder GKV: Lohnt sich der Wechsel wirklich?

Die E-Mail von der Personalabteilung kommt kurz nach der Gehaltsrunde: Ab dem kommenden Jahr liegt Ihr Bruttogehalt über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze. Beiliegend ein Merkblatt mit einer Frist, innerhalb derer Sie sich entscheiden müssen, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln. Für viele ist das der erste Moment, in dem sich die Frage GKV oder PKV überhaupt konkret stellt – und meistens bleibt dafür nicht viel Zeit zum Nachdenken.

Dabei lohnt sich gerade bei dieser Entscheidung ein genauer Blick, denn ein Wechsel in die private Krankenversicherung wirkt sich in aller Regel über einen sehr langen Zeitraum aus. Wer einmal privat versichert ist, kommt nur unter engen Voraussetzungen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Wir ordnen im Folgenden ein, wer wechseln kann, worin sich die Systeme unterscheiden und welche Punkte vor der Entscheidung zu klären sind.

Zwei Systeme mit unterschiedlicher Logik

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziert sich über einkommensabhängige Beiträge und ein Umlageverfahren: Alle Mitglieder tragen gemeinsam die Kosten des Systems, unabhängig vom individuellen Krankheitsrisiko. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können in vielen Fällen beitragsfrei mitversichert werden, und der Leistungskatalog ist gesetzlich vorgegeben und für alle Kassen im Kern vergleichbar.

Die private Krankenversicherung (PKV) funktioniert anders: Der Beitrag richtet sich nach dem gewählten Tarif, dem Eintrittsalter und dem individuellen Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss – nicht nach dem Einkommen. Leistungen lassen sich modular zusammenstellen, etwa bei Zahnersatz, Einbettzimmer im Krankenhaus oder Behandlung durch die Chefärztin oder den Chefarzt. Ein Teil der Beiträge fließt zusätzlich in sogenannte Alterungsrückstellungen, die spätere Beitragssteigerungen im Alter abfedern sollen.

Wer überhaupt in die PKV wechseln kann

Nicht jede und jeder darf frei zwischen GKV und PKV wählen. Für Angestellte gilt die Versicherungspflichtgrenze, die 2026 bei 77.400 Euro Jahresbrutto beziehungsweise 6.450 Euro im Monat liegt. Erst oberhalb dieser Grenze – und in der Regel erst, wenn das Einkommen dauerhaft darüber bleibt – wird der Wechsel in die private Krankenversicherung überhaupt möglich. Für einige andere Gruppen gelten abweichende Regeln:

  • Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und -soldaten können unabhängig vom Einkommen privat versichert werden, meist in Kombination mit der Beihilfe des Dienstherrn.
  • Selbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler sind grundsätzlich nicht an die Versicherungspflichtgrenze gebunden, sollten den Wechsel aber an eine stabile, dauerhafte Einkommenssituation knüpfen.
  • Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen bereits zu Beginn des Studiums private Studententarife wählen.

Für gesetzlich Versicherte, die dauerhaft angestellt bleiben und deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, besteht dagegen keine Wechseloption – hier bleibt die Mitgliedschaft in der GKV verpflichtend.

Was vor einer Entscheidung zu klären ist

Vor Vertragsabschluss prüft der private Versicherer den Gesundheitszustand der antragstellenden Person. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder in Einzelfällen zu einer Ablehnung führen. Wer gesundheitlich vorbelastet ist, sollte diesen Schritt daher besonders sorgfältig mit unabhängiger Beratung vorbereiten, statt sich allein auf einen einzelnen Tarifvergleich zu verlassen.

Ein zweiter Punkt betrifft die Beitragsentwicklung: Die Alterungsrückstellungen dämpfen Beitragssteigerungen im Alter, verhindern sie aber nicht grundsätzlich. Steigende Gesundheitskosten oder eine veränderte Kalkulation des Versicherers können auch in bestehenden PKV-Verträgen zu höheren Beiträgen führen. Wer die Rückkehr in die GKV später in Betracht zieht, sollte wissen, dass dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, etwa bei sinkendem Einkommen unter die Pflichtgrenze oder bei Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach vorheriger Selbstständigkeit – ein genereller Rückweg besteht nicht.

Die Entscheidung für oder gegen die private Krankenversicherung wirkt über Jahrzehnte nach – sie verdient deshalb eine ruhige, auf die persönliche Lebenssituation zugeschnittene Prüfung und keine schnelle Zusage direkt nach der Gehaltserhöhung.

Auch die familiäre Situation spielt eine Rolle: Während in der GKV Ehepartnerinnen, Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen oft beitragsfrei mitversichert sind, benötigt in der PKV grundsätzlich jede Person einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Bei einer Familiengründung oder einem Wechsel des Erwerbsstatus lohnt sich daher ein Blick auf die Gesamtkosten für den Haushalt, nicht nur auf den Einzelbeitrag.

Ein Wechsel als Teil der finanziellen Gesamtplanung

Die Wahl zwischen GKV und PKV steht selten isoliert. Sie berührt auch andere Absicherungen, etwa eine bestehende oder geplante Berufsunfähigkeitsversicherung, deren Bedingungen sich je nach Krankenversicherungsstatus unterscheiden können, sowie die private Altersvorsorge insgesamt. Wer beruflich als Selbstständiger oder Selbstständige zusätzlich unternehmerische Risiken trägt, sollte diese ohnehin regelmäßig mit einer unabhängigen Beratung durchgehen, etwa im Rahmen der Absicherung für Firmenkunden.

Weitere Informationen zu Tarifstrukturen und Leistungsbausteinen der privaten Krankenversicherung finden Sie auf unserer Themenseite zur privaten Krankenversicherung. Da jede Lebenssituation unterschiedlich ist, lässt sich pauschal nicht sagen, für wen ein Wechsel passt – das hängt von Einkommen, Gesundheit, Familienplanung und persönlichen Prioritäten ab.

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