Krankentagegeld: Einkommensschutz für Selbstständige
Freitagnachmittag, Prenzlauer Berg: Eine selbstständige Grafikdesignerin liegt mit hohem Fieber im Bett, statt an der Präsentation für einen Kunden zu arbeiten. Bei einer Angestellten würde jetzt einfach der Arbeitgeber weiter das Gehalt überweisen. Bei ihr passiert erst einmal: nichts. Keine Aufträge bedeuten keine Rechnungen, und keine Rechnungen bedeuten kein Einkommen – während Miete, Krankenversicherungsbeitrag und laufende Kosten unverändert weiterlaufen.
Genau diese Lücke betrifft in Berlin sehr viele Menschen: Freiberuflerinnen und Freiberufler, Handwerksbetriebe ohne angestellte Vertretung, Ärztinnen und Ärzte in eigener Praxis, IT-Selbstständige. Wer für sich selbst arbeitet, trägt das Risiko einer längeren Krankheit finanziell allein. Die Krankentagegeldversicherung ist dafür gemacht, diesen Verdienstausfall aufzufangen.
Warum Selbstständige anders dastehen als Angestellte
Angestellte erhalten im Krankheitsfall zunächst bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach springt die gesetzliche Krankenversicherung mit Krankengeld ein, das sich am Bruttoeinkommen orientiert und bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt ist. Für Selbstständige gilt das nicht automatisch.
Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, bekommt Krankengeld nur, wenn zuvor bewusst ein entsprechender Wahltarif mit Krankengeldanspruch abgeschlossen wurde – ansonsten bleibt der Anspruch aus. Privat Krankenversicherte haben ohnehin keinen automatischen Krankengeldanspruch, denn Krankentagegeld ist in der PKV ein eigener, separat zu vereinbarender Baustein. Ohne diesen Baustein federt bei längerer Arbeitsunfähigkeit nichts den Einkommensausfall ab.
So funktioniert die Krankentagegeldversicherung
Das Prinzip ist vergleichsweise einfach: Sie vereinbaren einen Tagessatz, der sich an Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen orientiert, sowie eine Karenzzeit – also die Zeitspanne zwischen Krankheitsbeginn und dem Tag, ab dem die Zahlung einsetzt. Wird die Karenzzeit überschritten und besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit, zahlt die Versicherung den vereinbarten Tagessatz bis zur Genesung oder bis zum vertraglich vereinbarten Leistungsende.
Die Karenzzeit ist im Grunde die Brücke, die Sie selbst mit eigenen Rücklagen überbrücken müssen – je kürzer die Brücke, desto höher in der Regel der Beitrag.
Typische Fragestellungen beim Abschluss sind zum Beispiel:
- Wie lange reichen meine finanziellen Rücklagen, bis ich auf Zahlungen angewiesen bin – Tage oder eher Wochen?
- Bin ich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert, und was bedeutet das für meinen bestehenden Schutz?
- Wie hoch ist mein tatsächliches laufendes Einkommen, und wie oft ändert es sich?
- Welche fixen Betriebs- und Lebenshaltungskosten laufen auch im Krankheitsfall unverändert weiter?
Karenzzeit, Tagessatz und Anpassung: Darauf kommt es an
Die Wahl der Karenzzeit ist eine der wichtigsten Stellschrauben. Eine kurze Karenzzeit von wenigen Tagen bedeutet frühe Absicherung, aber einen höheren Beitrag. Wer über ausreichende Rücklagen verfügt, wählt häufig eine längere Karenzzeit und senkt damit die laufenden Kosten – das ist eine individuelle Abwägung und keine pauschal richtige Entscheidung.
Wichtig ist außerdem, dass der Tagessatz zum tatsächlichen Einkommen passt und bei Bedarf angepasst werden kann, etwa wenn sich die Auftragslage oder der Gewinn deutlich verändert. Wird zu niedrig kalkuliert, reicht die Leistung im Ernstfall nicht aus. Wird deutlich über dem Nettoeinkommen kalkuliert, wird die Versicherung die Differenz im Leistungsfall in der Regel nicht auszahlen. Auch die Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss spielt eine Rolle: Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen, weshalb sich ein früher Abschluss – idealerweise direkt zum Start in die Selbstständigkeit – häufig auszahlt.
Für wen sich der Schutz besonders lohnt
Besonders relevant ist Krankentagegeld für alle, die keine oder nur geringe finanzielle Rücklagen haben, deren Betrieb ohne sie selbst kaum weiterlaufen kann, oder die bereits Fixkosten wie Miete für Praxis- oder Büroräume, Kredite oder Personal stemmen. Auch für Unternehmerinnen und Unternehmer, die für ihren Betrieb ohnehin über eine Betriebshaftpflichtversicherung nachdenken, lohnt sich der Blick auf die eigene Einkommensabsicherung – beides schützt unterschiedliche Risiken, ergänzt sich aber sinnvoll. Wichtig ist auch die Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Während das Krankentagegeld eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit überbrückt, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung erst bei dauerhaftem Verlust der Arbeitskraft. Beide Absicherungen schließen unterschiedliche Lücken und sollten unabhängig voneinander betrachtet werden.
Wer privat krankenversichert ist, sollte zudem prüfen, ob der bestehende PKV-Vertrag bereits einen Krankentagegeld-Baustein enthält oder ob dieser separat ergänzt werden muss. Mehr zu den Grundlagen der privaten Absicherung finden Sie auch unter private Krankenversicherung. Für Unternehmen mit mehreren Beschäftigten lohnt sich darüber hinaus ein Blick auf die Möglichkeiten unter Firmenkunden, etwa wenn es um die Absicherung von Schlüsselpersonen im Betrieb geht.
Am Ende bleibt Krankentagegeld eine sehr individuelle Entscheidung: Wie hoch das Risiko eines Einkommensausfalls tatsächlich wiegt, hängt von der eigenen finanziellen Situation, der Familiensituation und der Art der Tätigkeit ab. Eine pauschale Empfehlung für einen bestimmten Tarif gibt es dabei nicht – wohl aber gute Gründe, sich frühzeitig und in Ruhe mit dem Thema zu beschäftigen, bevor der Ernstfall eintritt.
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Ihr Team von Witte & Grabert



