Vertrauensschaden: Schutz vor Betrug im eigenen Betrieb

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit
Vertrauensschaden: Schutz vor Betrug im eigenen Betrieb

Freitagnachmittag in einem Handwerksbetrieb in Berlin-Tempelhof: Die Steuerberaterin ruft an, weil ihr bei der Jahresabschlussprüfung ungewöhnliche Zahlungen an einen unbekannten Lieferanten auffallen. Am Ende stellt sich heraus, dass ein langjähriger, geschätzter Mitarbeiter aus der Buchhaltung über Jahre hinweg Rechnungen manipuliert und Geld auf ein eigenes Konto umgeleitet hat. Der Inhaber ist fassungslos – nicht nur wegen des finanziellen Schadens, sondern weil er der Person vertraut hatte. Genau für solche Fälle gibt es die Vertrauensschadenversicherung, ein Thema, das in vielen Berliner Betrieben noch kaum auf dem Schirm ist.

Was ist eine Vertrauensschadenversicherung?

Die Vertrauensschadenversicherung ist keine Haftpflichtversicherung, sondern eine Vermögensschadenversicherung für das eigene Unternehmen. Sie greift, wenn eine Person, der besonderes Vertrauen entgegengebracht wird – etwa Mitarbeitende, Geschäftsführung oder in manchen Tarifen auch beauftragte Dritte wie Steuerberater – dem Betrieb vorsätzlich und rechtswidrig einen Vermögensschaden zufügt. Das können Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Urkundenfälschung oder Betrug sein. Anders als bei der D&O-Versicherung, die Organe bei fahrlässigem Fehlverhalten gegenüber Dritten absichert, entschädigt die Vertrauensschadenversicherung das Unternehmen direkt für den entstandenen Vermögensschaden.

Typische Schadenfälle im Berliner Mittelstand

Die Bandbreite möglicher Schadenszenarien ist größer, als viele Inhaberinnen und Inhaber annehmen. Laut der KPMG-Studie „Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2025/2026" geben über 65 Prozent der befragten Unternehmen an, in den letzten zwei Jahren Opfer wirtschaftskrimineller Handlungen geworden zu sein. Zu den häufigsten Konstellationen zählen:

  • Unterschlagung von Firmengeldern durch Mitarbeitende in Buchhaltung oder Kasse
  • CEO-Fraud, bei dem Betrüger sich als Geschäftsführung ausgeben und Überweisungen veranlassen lassen
  • Gefälschte Lieferantenrechnungen, die über einen längeren Zeitraum unentdeckt bleiben
  • Diebstahl von Waren oder Betriebsmitteln durch Personen mit internem Zugang
  • Verletzung von Geschäftsgeheimnissen durch Beschäftigte, etwa beim Wechsel zu einem Wettbewerber

Bemerkenswert ist zudem, wie Betrugsfälle heute entdeckt werden: Während 2023 noch die Hälfte der Fälle eher zufällig auffiel, waren es laut der aktuellen KPMG-Erhebung nur noch rund fünf Prozent. Häufiger kommen Jahresabschlussprüfungen oder Hinweise Dritter zum Zug – oft erst, nachdem bereits ein erheblicher Schaden entstanden ist.

Fast jedes zweite Unternehmen schätzt das eigene Risiko für Wirtschaftskriminalität mittlerweile als hoch oder sehr hoch ein – viele reagieren aber erst, wenn der Schaden bereits eingetreten ist.

Abgrenzung zu Cyberversicherung, D&O und Betriebshaftpflicht

Gerade weil Betrugsfälle heute häufig digital ablaufen, etwa über gefälschte E-Mails oder manipulierte Rechnungsdaten, werden Vertrauensschaden- und Cyberversicherung leicht verwechselt. Eine Cyberversicherung deckt in der Regel Schäden durch IT-Sicherheitsvorfälle wie Hackerangriffe, Datenverlust oder Betriebsunterbrechung durch technische Störungen ab. Die Vertrauensschadenversicherung dagegen ersetzt den Vermögensschaden, der durch vorsätzliches Handeln einer Vertrauensperson entsteht – unabhängig davon, ob dabei digitale Mittel eingesetzt wurden. Auch zur Betriebshaftpflichtversicherung gibt es einen klaren Unterschied: Diese reguliert Ansprüche Dritter, die durch den Betrieb geschädigt wurden, nicht aber Schäden am eigenen Vermögen des Unternehmens selbst. In der Praxis ergänzen sich die drei Bausteine – keiner ersetzt den anderen vollständig.

Für wen ist eine Vertrauensschadenversicherung sinnvoll?

Ein pauschales Muss ist die Vertrauensschadenversicherung nicht – sinnvoll ist eine Prüfung aber besonders dort, wo mehrere Personen Zugriff auf Geld, Waren oder sensible Daten haben. Das betrifft klassische Handwerksbetriebe mit eigener Buchhaltung genauso wie Kanzleien, Arztpraxen, Gastronomiebetriebe mit Kassensystemen, Vereine mit ehrenamtlicher Kassenführung oder wachsende Startups, in denen Prozesse noch nicht vollständig etabliert sind. Auch die Unternehmensgröße spielt eine Rolle: Je mehr Mitarbeitende Zugang zu Zahlungsprozessen haben und je weniger engmaschig diese kontrolliert werden können, desto eher lohnt sich ein genauerer Blick auf diesen Baustein.

Was eine Vertrauensschadenversicherung nicht leistet

Wichtig ist der Blick auf die Grenzen: Nicht jede Unterschlagung ist automatisch versichert. Die konkreten Bedingungen unterscheiden sich zwischen den Anbietern spürbar, etwa bei der Frage, welcher Personenkreis mitversichert ist, ob externe Dienstleister eingeschlossen sind und wie Selbstbehalte sowie Entschädigungsgrenzen ausgestaltet sind. Auch die Rückwirkung, also ob bereits begonnene, aber noch nicht entdeckte Taten mitversichert sind, sowie die Fristen zur Schadenmeldung sollten vor Vertragsabschluss genau geprüft werden. Für Unternehmen mit mehreren Standorten oder internationalem Geschäft können außerdem Fragen zum räumlichen Geltungsbereich relevant werden.

Für kleinere Berliner Betriebe lohnt sich häufig zunächst ein Blick auf die eigenen internen Kontrollen, etwa das Vier-Augen-Prinzip bei Überweisungen oder eine regelmäßige, unabhängige Prüfung der Kasse. Eine Vertrauensschadenversicherung ersetzt solche organisatorischen Maßnahmen nicht, sie fängt aber den finanziellen Rest auf, der trotz aller Sorgfalt entstehen kann. Als unabhängiger Makler prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welcher Personenkreis, welche Schadenarten und welche Deckungssumme zu Ihrem Unternehmen passen, und stellen die Ergebnisse verschiedener Anbieter transparent gegenüber.

Sie sind unsicher, ob Ihr Schutz ausreicht? Sprechen Sie uns unverbindlich an – wir beraten Sie als unabhängiger Makler.
Ihr Team von Witte & Grabert