Versicherung für den Weihnachtsmarkt-Stand in Berlin

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit
Versicherung für den Weihnachtsmarkt-Stand in Berlin

Der Glühwein dampft, die Lichterketten sind aufgehängt, die ersten Besucher schlendern über den Weihnachtsmarkt – und zwischen den Buden stehen Händlerinnen und Händler, für die dieser Moment der Start in die umsatzstärkste Zeit des Jahres ist. Was dabei oft untergeht: Sobald der eigene Stand aufgebaut ist, trägt der Betreiber eine ganze Reihe von Risiken selbst – auch wenn der Veranstalter des Weihnachtsmarkts in seinen Teilnahmebedingungen die eigene Haftung ausschließt.

Warum Veranstalter eine Betriebshaftpflicht verlangen

Wer in Berlin einen Stand auf einem Weihnachtsmarkt anmietet, unterschreibt in der Regel Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Darin findet sich häufig eine Klausel, nach der Standbetreiber für Schäden selbst aufkommen, die sie, ihre Beauftragten oder ihre Ausstellungsware verursachen – unabhängig davon, ob der Veranstalter selbst eine Versicherung vorhält. Manche Marktordnungen machen den Nachweis einer eigenen Betriebshaftpflichtversicherung sogar zur Voraussetzung für die Standvergabe.

Der Grund liegt auf der Hand: Ein Stand ist ein Gefahrenpunkt für sich. Ist etwa das Vordach einer Verkaufsbude nicht ausreichend gesichert und schlägt bei Windstößen unvermittelt zu, haftet der Standbetreiber für Verletzungen von Passanten – nicht der Marktveranstalter. Ähnlich sieht es aus, wenn ein Besucher über ein Stromkabel stolpert, an einer rutschigen Stelle vor dem Stand ausrutscht oder sich an einer Heizstrahler-Konstruktion verbrennt. Eine Betriebshaftpflichtversicherung springt in solchen Fällen für Personen-, Sach- und Folgeschäden ein, die auf Fahrlässigkeit zurückgehen.

Eigene Ware und Ausstattung richtig absichern

Neben der Haftpflicht gegenüber Dritten bleibt ein zweites Risiko: der Verlust der eigenen Ausstattung und Ware. Theken, Kühlgeräte, Pavillons, Lichtanlagen und der Warenbestand selbst stecken oft einen spürbaren Teil des Jahresumsatzes in einem einzigen Stand. Eine sogenannte Schausteller-Kasko oder eine spezielle Geräteversicherung deckt Schäden an der eigenen technischen Ausstattung ab – ersetzt aber keine Haftpflichtfälle gegenüber Dritten. Beide Bausteine decken unterschiedliche Risiken und ergänzen sich.

Für den Warenbestand und die feste Ausstattung eines Standes kommt zusätzlich eine Geschäftsinhaltsversicherung in Betracht. Sie bezieht sich klassischerweise auf Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl – etwa wenn über Nacht Ware aus einem unbewachten Stand entwendet wird. Wichtig dabei: Der Versicherungswert des gesamten Inventars sollte realistisch angegeben werden, damit im Schadenfall keine Unterversicherung entsteht und die Leistung entsprechend gekürzt wird. Elementarschäden wie eine Überflutung sind in vielen Verträgen nicht automatisch enthalten und müssen gegebenenfalls gesondert eingeschlossen werden.

Der Haftungsausschluss des Veranstalters in den Teilnahmebedingungen schützt in erster Linie den Veranstalter – nicht den einzelnen Standbetreiber. Wer ohne eigene Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung auf den Markt geht, trägt das Risiko persönlich.

Produkthaftung bei Glühwein, Reibekuchen und Co.

Wer Speisen oder Getränke verkauft, übernimmt zusätzlich eine Produktverantwortung. Wird jemand durch verschütteten heißen Glühwein verbrüht, ist ein Lebensmittel nicht in einwandfreiem Zustand oder verursacht eine unzureichend gereinigte Fritteuse einen Fettbrand, geht es nicht mehr nur um den eigenen Schaden, sondern um Ansprüche von Kundinnen und Kunden. Die Betriebshaftpflichtversicherung für Gewerbebetriebe mit Lebensmittelverkauf schließt die Produkthaftpflicht in der Regel mit ein, sollte aber beim Abschluss ausdrücklich auf die Tätigkeit am Marktstand abgestimmt sein – ein Vertrag, der nur ein festes Ladengeschäft kennt, bildet ein mobiles Verkaufsgeschäft auf dem Weihnachtsmarkt oft nicht vollständig ab.

Typische Risikosituationen an einem Weihnachtsmarkt-Stand, die in der Praxis immer wieder vorkommen:

  • Das Vordach oder die Plane des Standes löst sich bei Sturm und verletzt Passanten.
  • Ein Gast verbrennt sich an heißem Glühwein oder an Fett aus der Fritteuse.
  • Über Nacht wird Ware oder technische Ausstattung aus dem unbewachten Stand entwendet.
  • Ein Kabel oder eine Bodenplatte vor dem Stand führt zum Sturz eines Besuchers.
  • Ein Kurzschluss in der Beleuchtung oder im Kühlgerät löst einen Brand aus.

Für all diese Fälle lohnt sich ein Blick auf den bestehenden Versicherungsschutz, bevor der Stand öffnet – nicht erst, wenn etwas passiert ist. Wer als Firmenkunde ohnehin ein Gewerbe betreibt, hat häufig schon eine Betriebshaftpflicht- oder Inhaltsversicherung, die aber nicht automatisch auch den Betrieb eines saisonalen Verkaufsstands mit abdeckt. Ein kurzer Abgleich mit der bestehenden Police zeigt, ob eine Erweiterung oder ein separater Baustein für die Marktzeit nötig ist. Nehmen Sie dafür gerne Kontakt zu uns auf, bevor der erste Verkaufstag beginnt.

Bedenken Sie zudem, dass ein Weihnachtsmarkt nur wenige Wochen im Jahr geöffnet hat. Fällt der eigene Stand durch einen Sturmschaden, einen Brand oder einen Wasserschaden für mehrere Tage aus, lässt sich der Umsatzausfall aus dieser kurzen Saison kaum nachträglich aufholen. Gerade saisonale Betriebe sollten deshalb nicht nur an Haftpflicht- und Inhaltsschutz denken, sondern auch prüfen, ob ein Ausfall des Standbetriebs wirtschaftlich abgefedert ist. Eine unabhängige Beratung hilft dabei, die vorhandenen Verträge mit Blick auf die konkrete Marktsituation durchzugehen, statt sich auf einen pauschalen Rundumschutz zu verlassen, der die Besonderheiten eines mobilen Verkaufsstands am Ende nicht trifft.

Sie sind unsicher, ob Ihr Schutz ausreicht? Sprechen Sie uns unverbindlich an – wir beraten Sie als unabhängiger Makler.
Ihr Team von Witte & Grabert

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