Auslandskrankenversicherung: Diese Lücken hat die GKV

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit

Der Koffer ist gepackt, die Badesachen liegen obenauf, der Flug nach Kroatien geht in zwei Stunden. An Sonnencreme und Ladekabel hat die Familie gedacht – an die Krankenversicherung für den Urlaub nicht. Das ist keine Ausnahme, sondern die Regel: Viele gesetzlich Versicherte gehen davon aus, dass ihre Krankenkasse sie überall in Europa und darüber hinaus absichert. Ein Blick in die Leistungsbedingungen zeigt schnell, dass diese Annahme nur bedingt stimmt – und im Ernstfall wird aus einer vermeintlichen Selbstverständlichkeit schnell eine unerwartete Rechnung.

Was die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland wirklich leistet

Innerhalb der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) medizinisch notwendige Behandlungen bei vorübergehendem Aufenthalt – allerdings nur zu den Bedingungen, die auch für gesetzlich Versicherte vor Ort gelten. Wer sich in eine Privatklinik oder zu einem Arzt außerhalb des staatlichen Gesundheitssystems begibt, muss die Differenz häufig selbst tragen. Mit einigen weiteren Staaten, etwa der Türkei oder Tunesien, bestehen Sozialversicherungsabkommen, die einen eingeschränkten Anspruch auf Behandlung einschließen. Außerhalb dieser Länder – etwa in den USA, in Thailand oder auf den Malediven – besteht über die gesetzliche Krankenkasse in der Regel kein Versicherungsschutz.

Auch mit der Europäischen Krankenversicherungskarte gilt: Sie werden im EU-Ausland wie ein gesetzlich Versicherter des jeweiligen Landes behandelt – nicht automatisch so, wie Sie es aus Deutschland gewohnt sind.

Die teure Lücke: der Rücktransport

Noch weniger bekannt ist eine zweite Einschränkung: Einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht – auch dann nicht, wenn der Transport aus ärztlicher Sicht sinnvoll ist. Diese Lücke betrifft ausdrücklich auch Reisen innerhalb der EU. Ein Rücktransport mit ärztlicher Begleitung aus einem europäischen Nachbarland kann schon mehrere tausend Euro kosten, ein Ambulanzflug aus Übersee deutlich mehr. Für Familien und Reisende, die im Ernstfall auf einen sicheren und schnellen Rücktransport angewiesen sind, kann das zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden.

Typische Situationen, in denen die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung sichtbar werden, sind zum Beispiel:

  • ein Skiunfall in Österreich, bei dem die Behandlung in einer Privatklinik erfolgt
  • ein Fahrradsturz in Frankreich mit anschließend notwendigem Rücktransport
  • eine akute Erkrankung während einer Fernreise außerhalb der EU
  • ein Kind mit Mittelohrentzündung im Urlaub, bei dem die Familie beim Arzt vor Ort in Vorleistung tritt

Was eine private Auslandsreisekrankenversicherung zusätzlich absichert

Eine private Auslandsreisekrankenversicherung schließt genau diese Lücken. Sie übernimmt in der Regel ambulante und stationäre Behandlungen unabhängig davon, ob diese in einem staatlichen oder privaten Krankenhaus stattfinden, sowie den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Wichtig ist der Blick ins Kleingedruckte: Vertragsdauer, maximale Reisedauer je Reise, der Umgang mit Vorerkrankungen und der Einschluss ambulanter Zahnbehandlung unterscheiden sich zwischen den Tarifen spürbar. Auch die Frage, ob kurze Reisen innerhalb Deutschlands eingeschlossen sind, sollte vor Vertragsabschluss geklärt werden.

Worauf Sie bei der Auswahl zusätzlich achten sollten

Manche Kreditkarten werben mit einer inkludierten Auslandsreisekrankenversicherung. Ob dieser Schutz im Ernstfall tatsächlich greift, hängt jedoch oft von Bedingungen ab, die leicht übersehen werden – etwa davon, dass die Reise vollständig mit der Karte bezahlt worden sein muss oder dass bestimmte Vorerkrankungen von vornherein ausgeschlossen sind. Ein eigenständiger Tarif schafft hier häufig mehr Klarheit über den tatsächlichen Leistungsumfang. Wichtig ist außerdem der Zeitpunkt des Abschlusses: Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte möglichst schon vor Reiseantritt bestehen, da für bereits eingetretene Erkrankungen später kein Schutz mehr vereinbart werden kann. Auch geschäftliche Auslandsaufenthalte sind gesondert zu betrachten, da private Reisetarife berufliche Tätigkeiten im Ausland teilweise ausschließen. Wer beruflich regelmäßig unterwegs ist, sollte daher klären, ob der bestehende Schutz auch Dienstreisen abdeckt oder ob eine separate Lösung sinnvoller ist.

Für wen sich der Schutz besonders lohnt

Familien mit Kindern, Vielreisende und Personen mit chronischen Vorerkrankungen profitieren besonders von einer durchdachten Absicherung im Ausland, ebenso Ruheständler, die längere Auslandsaufenthalte planen. Aber auch für eine einzelne Woche am Mittelmeer gilt: Die Kosten für den Schutz stehen in einem deutlichen Missverhältnis zu den möglichen Behandlungs- und Rücktransportkosten im Ernstfall. Wer regelmäßig verreist, kann zudem prüfen, ob ein Jahresvertrag anstelle einzelner Reiseverträge sinnvoll ist. Für Familien lohnt sich zusätzlich der Vergleich zwischen Einzeltarifen und einem gemeinsamen Familientarif, der die Organisation im Alltag erleichtert.

Weitere Informationen zu Absicherungen für den Alltag finden Sie in unserem Angebot für Privatkunden und bei der privaten Krankenversicherung.

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