Reiserücktrittsversicherung: Wenn der Urlaub ausfällt

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit
Reiserücktrittsversicherung: Wenn der Urlaub ausfällt

Der Koffer steht gepackt neben der Wohnungstür, die Bordkarten sind ausgedruckt, das Ferienhaus an der Ostsee ist seit Monaten reserviert und bereits vollständig bezahlt. Zwei Tage vor der Abreise liegt einer der Mitreisenden jedoch mit hohem Fieber im Bett, der Hausarzt rät dringend von der Reise ab. Was folgt, ist neben der Enttäuschung meist auch eine Rechnung: Stornogebühren, die je nach Zeitpunkt zwischen 20 und annähernd 100 Prozent des Reisepreises betragen können. Genau für solche Situationen gibt es die Reiserücktrittsversicherung.

Was übernimmt eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Kosten, die entstehen, wenn eine gebuchte Reise vor Antritt storniert werden muss. Das betrifft Pauschalreisen ebenso wie einzeln gebuchte Flüge, Hotels, Ferienwohnungen oder Mietwagen. Versichert sind dabei nicht beliebige Planänderungen, sondern konkrete, im Vertrag benannte Ereignisse. Dazu zählen typischerweise:

  • eine schwere, unerwartete Erkrankung oder ein Unfall der versicherten Person oder eines nahen Angehörigen
  • eine betriebsbedingte Kündigung oder der überraschende Antritt einer neuen Arbeitsstelle
  • ein erheblicher Schaden am Eigentum, etwa durch Brand oder Einbruch, der die Anwesenheit zu Hause erfordert
  • Schwangerschaftskomplikationen
  • eine behördlich angeordnete Quarantäne

Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt vom gewählten Tarif ab. Manche Policen sehen eine Selbstbeteiligung vor, bei der ein Teil der Stornokosten selbst getragen wird, andere erstatten die Kosten vollständig. Entsprechend unterscheiden sich auch die Beiträge: Einzelreise-Tarife orientieren sich meist an der Höhe der Reisekosten und der gewählten Selbstbeteiligung, während Jahrespolicen für eine feste Versicherungssumme über alle Reisen eines Jahres hinweg kalkuliert werden. Wer regelmäßig unterwegs ist, sollte beide Varianten gegenrechnen, da sich je nach Reiseverhalten die eine oder andere Option finanziell eher lohnen kann.

Rücktritt oder Abbruch: ein wichtiger Unterschied

In der Praxis werden Reiserücktritt und Reiseabbruch häufig verwechselt, dabei greifen sie zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die Reiserücktrittsversicherung deckt den Fall ab, dass die Reise gar nicht erst angetreten wird. Muss die Reise dagegen bereits während des Aufenthalts vorzeitig beendet werden, etwa weil ein Angehöriger zu Hause schwer erkrankt, kommt die Reiseabbruchversicherung ins Spiel. Beide Bausteine werden von vielen Anbietern kombiniert angeboten, sind aber nicht automatisch deckungsgleich – ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt sich.

Vorerkrankungen sind in Standardtarifen häufig nicht oder nur eingeschränkt mitversichert. Führt eine bereits bekannte Erkrankung zum Rücktritt, kann der Versicherer die Leistung verweigern – das gilt es vor Abschluss zu klären.

Fristen, Selbstbeteiligung und typische Ausschlüsse

Damit der Versicherungsschutz greift, muss die Police in aller Regel rechtzeitig abgeschlossen werden. Bei Reisen, die weiter in der Zukunft liegen, ist der Abschluss meist noch bis kurz vor Buchungsschluss möglich. Bei kurzfristig gebuchten Trips, etwa innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt, verkürzt sich dieses Zeitfenster jedoch deutlich, oft auf wenige Werktage nach der Buchung. Wer erst nach diesem Zeitpunkt abschließt, geht leer aus.

Nicht jeder Grund für eine Absage ist versichert. Planänderungen ohne besonderen Anlass, eine Stornierung aus bloßer Unsicherheit oder vorhersehbare Ereignisse wie ein bereits geplanter Jobwechsel fallen üblicherweise nicht unter den Versicherungsschutz. Auch die Höhe der versicherten Reisesumme sollte realistisch gewählt werden, damit im Ernstfall tatsächlich der gesamte Reisepreis abgedeckt ist und nicht nur ein Teilbetrag.

Für wen sich der Schutz lohnt

Besonders sinnvoll ist eine Reiserücktrittsversicherung bei hochpreisigen Reisen, bei Fernreisen mit langem Vorlauf oder wenn mehrere Personen, etwa eine ganze Familie, gemeinsam gebucht haben. Wer mehrmals im Jahr verreist, kann anstelle einzelner Policen pro Reise auch eine Jahrespolice prüfen, die alle Reisen eines Jahres bis zu einer festgelegten Versicherungssumme absichert. Gerade für Familien mit Kindern, bei denen kurzfristige Erkrankungen keine Seltenheit sind, kann sich das rechnen.

Auch bei Geschäftsreisen kann sich der Blick auf einen Reiserücktrittsschutz lohnen, etwa wenn Konferenzen oder Kundentermine mit erheblichem Vorlauf und entsprechenden Kosten gebucht wurden. Für Selbstständige und Unternehmen, die häufiger reisen, kann eine auf den Betrieb zugeschnittene Lösung sinnvoller sein als mehrere Einzelverträge. Wichtig ist in jedem Fall, die Versicherungssumme regelmäßig an die tatsächlichen Reisekosten anzupassen, damit im Schadenfall keine Deckungslücke entsteht.

Sinnvoll ergänzt wird der Reiseschutz oft durch eine private Krankenversicherung mit Auslandsbaustein, da medizinische Behandlungskosten im Ausland ein eigenes finanzielles Risiko darstellen, das mit einer Reiserücktrittsversicherung nicht abgedeckt ist. Auch wer zu Hause Haus oder Wohnung während der Abwesenheit unversichert lässt, sollte parallel prüfen, ob der bestehende Schutz für Hausrat und Gebäude ausreichend aufgestellt ist.

Da die Angebote am Markt in Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und Ausschlüssen erheblich variieren, lohnt sich vor Vertragsabschluss ein genauer Blick auf das Kleingedruckte. Als unabhängiger Versicherungsmakler für Privatkunden vergleichen wir für Sie die relevanten Bedingungen, statt Ihnen einen einzelnen Tarif vorzuschlagen. Bei Fragen zu Ihrem bestehenden Krankenversicherungsschutz oder zu Ihrer Reiseabsicherung erreichen Sie uns direkt über unsere Kontaktseite.

Sie sind unsicher, ob Ihr Schutz ausreicht? Sprechen Sie uns unverbindlich an – wir beraten Sie als unabhängiger Makler.
Ihr Team von Witte & Grabert