Hausratversicherung Berlin: Was wirklich abgesichert ist

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit

Ein Rohr platzt in der Nacht, und am nächsten Morgen steht das Wasser im Flur. Der Teppich ist durchnässt, das Sideboard aufgequollen, der Laptop auf dem Boden hat einen Kurzschluss. In diesem Moment merken viele Berliner Mieter und Eigentümer zum ersten Mal, wie genau sie eigentlich wissen – oder eben nicht wissen –, was ihre Hausratversicherung im Ernstfall leistet. Dabei ist die Police eine der wenigen Versicherungen, die fast jeden Haushalt betrifft, aber selten wirklich gelesen wird – oft erst dann, wenn im Schadenfall die Fragen des Versicherers zur Wohnfläche, zum Kaufbeleg oder zur Schadenursache beantwortet werden müssen.

Was die Hausratversicherung abdeckt

Die Hausratversicherung schützt das gesamte bewegliche Eigentum in Ihrer Wohnung – von Möbeln über Elektronik bis zu Kleidung und Wertgegenständen. Versicherungsschutz besteht üblicherweise bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch. Wichtig zu wissen: Nicht jeder Schaden mit Wasserbeteiligung ist automatisch abgedeckt. Überschwemmung, Rückstau oder Starkregen gehören in der Regel nicht zum Standardschutz, sondern erfordern einen zusätzlichen Elementarschadenbaustein.

Innerhalb der eigenen vier Wände sind auch Fahrräder mitversichert – allerdings meist nur, wenn sie aus einem verschlossenen Raum wie Keller oder Fahrradschuppen gestohlen werden. Wer sein Rad regelmäßig im öffentlichen Raum abstellt, benötigt dafür einen separaten Fahrraddiebstahl-Baustein.

Für besonders wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Pelze, Bargeld oder Wertpapiere gelten in vielen Verträgen eigene, niedrigere Entschädigungsgrenzen. Wer solche Werte im Haushalt aufbewahrt, sollte prüfen, ob die vertraglich vorgesehene Summe dafür ausreicht oder ob eine separate Vereinbarung notwendig ist – insbesondere dann, wenn Erbstücke oder Schmuck außerhalb eines Tresors verwahrt werden.

Die richtige Versicherungssumme finden

Eine der häufigsten Fehlerquellen ist eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme. Als grobe Orientierung hat sich in der Branche ein Wert von rund 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche etabliert – berechnet wird dabei die tatsächlich zu Wohnzwecken genutzte Fläche, nicht Keller, Dachboden oder Balkon. Bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung ergibt das rechnerisch eine Versicherungssumme von rund 45.500 Euro.

Wird die Versicherungssumme nach dieser Pauschalmethode ermittelt, verzichten viele Versicherer im Gegenzug auf den Einwand der Unterversicherung. Das bedeutet: Selbst wenn der tatsächliche Wert des Hausrats höher liegt, wird die Entschädigung im Schadenfall nicht anteilig gekürzt.

Ohne einen solchen Unterversicherungsverzicht kann es im Schadenfall zu einer unangenehmen Überraschung kommen: Liegt die vereinbarte Summe unter dem tatsächlichen Wert des Hausrats, kürzt der Versicherer die Leistung anteilig – selbst bei einem vergleichsweise kleinen Einzelschaden.

Zusatzbausteine, die im Alltag oft übersehen werden

Neben der Grunddeckung lohnt sich ein Blick auf einige Bausteine, die je nach Lebenssituation sinnvoll sein können:

  • Elementarschadenversicherung für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen – gerade nach zunehmend heftigen Sommergewittern ein Thema für viele Berliner Haushalte
  • Fahrraddiebstahl-Baustein für E-Bikes, Pedelecs und Fahrräder, die auch außerhalb der Wohnung abgestellt werden
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, etwa wenn eine Herdplatte versehentlich angelassen wurde und dadurch ein Brand entsteht
  • Glasversicherung für Ceranfelder, Glastische oder Verbundsicherheitsglas in Duschkabinen

Gerade der Punkt grobe Fahrlässigkeit wird häufig unterschätzt: Grundsätzlich ist ein Versicherer von der Leistungspflicht befreit, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Viele Tarife schließen diesen Einwand inzwischen aus dem Vertrag aus – ein Detail, das sich lohnt, im eigenen Vertrag zu prüfen.

Auch das Thema Neuwertentschädigung ist im Alltag relevant: Bei einem Totalschaden – etwa wenn eine Waschmaschine durch einen Wasserschaden unbrauchbar wird – wird üblicherweise der Betrag ersetzt, der für eine gleichwertige Neuanschaffung notwendig ist, nicht der Zeitwert des beschädigten Geräts. Diese Regelung gilt allerdings nur, solange kein Ausschlussgrund wie eine grob fahrlässige Verursachung greift und die Angaben im Schadenfall korrekt und vollständig sind.

Hausrat und Wohngebäude – zwei getrennte Verträge

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Abgrenzung zur Wohngebäudeversicherung: Diese schützt die Bausubstanz selbst, also Wände, Dach, fest verlegte Böden oder die Heizungsanlage. Die Hausratversicherung dagegen deckt ausschließlich das bewegliche Inventar. Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung benötigen daher in der Regel beide Verträge, während Mieter meist nur die Hausratversicherung abschließen. Ergänzend sichert eine Privathaftpflichtversicherung Schäden ab, die Sie selbst bei anderen verursachen – etwa wenn durch einen eigenen Wasserschaden die Wohnung des Nachbarn betroffen ist.

Ob die vorhandene Deckung noch zur aktuellen Wohnsituation passt, sollte insbesondere nach einem Umzug, einer größeren Anschaffung oder dem Einzug in eine größere Wohnung überprüft werden. Wer zuletzt vor Jahren umgezogen ist, hat die Versicherungssumme oft nicht angepasst – mit entsprechenden Folgen im Schadenfall. Über unsere Kontaktseite erreichen Sie uns für eine Einschätzung Ihrer aktuellen Absicherung.

Sie sind unsicher, ob Ihr Schutz ausreicht? Sprechen Sie uns unverbindlich an – wir beraten Sie als unabhängiger Makler.
Ihr Team von Witte & Grabert