Kfz-Versicherung: Reicht die gesetzliche Mindestdeckung?

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit
Kfz-Versicherung: Reicht die gesetzliche Mindestdeckung?

Ein Moment der Unachtsamkeit an der Kreuzung, ein Auffahrunfall im Stop-and-go auf dem Stadtring, ein Hagelschauer über dem Parkplatz vor der Haustür – Autos sind im Alltag ständig kleinen und großen Risiken ausgesetzt. Die meisten Halterinnen und Halter denken an ihre Kfz-Versicherung erst dann intensiv nach, wenn tatsächlich etwas passiert ist. Dabei lohnt sich ein genauerer Blick auf den eigenen Vertrag schon vorher, denn zwischen gesetzlicher Pflicht und sinnvollem Schutz liegt oft eine erhebliche Lücke.

Kfz-Haftpflicht: Pflicht, aber nicht automatisch ausreichend

Wer in Deutschland ein Fahrzeug zulassen möchte, kommt an der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht vorbei. Sie ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) gesetzlich vorgeschrieben und springt ein, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen einen Schaden zufügen – etwa bei einem selbstverschuldeten Unfall. Die Kfz-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) legt dafür Mindestdeckungssummen fest: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden je Schadensfall.

Wie hoch der Beitrag für die Kfz-Haftpflicht ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab: der Typklasse des Fahrzeugmodells, der Regionalklasse des Zulassungsbezirks, der jährlichen Fahrleistung sowie der individuellen Schadenfreiheitsklasse. Diese Faktoren werden von den Versicherern regelmäßig neu bewertet und können sich auch ohne eigenes Zutun ändern, etwa wenn sich die Schadenstatistik für ein bestimmtes Modell oder eine Region verschiebt.

Das klingt zunächst nach viel. Bei schweren Unfällen mit mehreren Verletzten, dauerhaften Gesundheitsschäden oder langjährigen Rentenzahlungen an Geschädigte kann diese Summe jedoch ausgeschöpft werden. Da die persönliche Haftung für Schäden, die über die Versicherungssumme hinausgehen, grundsätzlich nicht automatisch endet, kann eine zu knapp bemessene Deckung im Ernstfall zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden.

Die gesetzliche Mindestdeckung schützt vor der Fahrerlaubnis-Verweigerung – nicht zwangsläufig vor den vollen finanziellen Folgen eines schweren Unfalls.

Viele Versicherer bieten daher freiwillig deutlich höhere Deckungssummen an, teils im zwei- oder dreistelligen Millionenbereich, ohne dass sich der Beitrag dadurch spürbar erhöht. Ein Vergleich der tatsächlichen Deckungssumme im eigenen Vertrag ist deshalb eine der einfachsten Möglichkeiten, den Schutz spürbar zu verbessern.

Teilkasko oder Vollkasko: Wie viel Schutz braucht Ihr Auto?

Während die Haftpflicht ausschließlich Schäden bei anderen abdeckt, schützt die Kaskoversicherung das eigene Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung übernimmt dabei typischerweise Schäden durch:

  • Diebstahl oder Einbruchdiebstahl des Fahrzeugs
  • Glasbruch, etwa an der Windschutzscheibe
  • Wildunfälle mit Haarwild
  • Marderbiss und dadurch verursachte Folgeschäden
  • Elementarereignisse wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung

Die Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch einen selbstverschuldeten Unfall, mutwillige Beschädigung durch Dritte oder Fahrerflucht des Unfallgegners entstehen. Ob sich der zusätzliche Beitrag für die Vollkasko lohnt, hängt vor allem vom Fahrzeugwert, dem Alter des Fahrzeugs und der persönlichen Risikobereitschaft ab. Bei einem neuen oder finanzierten Fahrzeug ist Vollkaskoschutz häufig sinnvoll, bei älteren Fahrzeugen mit geringem Restwert kann eine Teilkasko ausreichen.

Schadenfreiheitsklasse und Rückstufung im Blick behalten

Ein Faktor wird beim Vertragsabschluss oft unterschätzt: der Umgang mit gemeldeten Schäden. Schäden aus der Teilkasko führen in der Regel nicht zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, während ein über die Vollkasko regulierter, selbstverschuldeter Unfall den Beitrag für mehrere Jahre spürbar erhöhen kann. Bei kleineren Schäden lohnt sich deshalb ein Vergleich zwischen der Selbstbeteiligung, den Kosten einer Rückstufung und den Kosten einer eigenständigen Reparatur, bevor der Schaden gemeldet wird. Auch ein möglicher Rabattschutz, den manche Tarife anbieten, kann hier über mehrere Jahre einen Unterschied machen.

Worauf es bei der Wahl der passenden Kfz-Versicherung ankommt

Neben Deckungssumme und Kaskobaustein spielen weitere Vertragsdetails eine Rolle: die Höhe der Selbstbeteiligung, Regelungen zum Werkstattbindungsrabatt, der Schutz bei Fahrzeugüberlassung an andere Personen sowie mögliche Ausschlüsse etwa bei grober Fahrlässigkeit. Diese Details unterscheiden sich zwischen Anbietern zum Teil erheblich und lassen sich in einem Standardvergleich online nicht immer vollständig abbilden. Auch die Angabe des Fahrerkreises spielt eine Rolle: Wird das Fahrzeug regelmäßig von mehreren Personen genutzt, etwa von Partnerin oder Partner oder von Fahranfängern in der Familie, sollte dies im Vertrag korrekt angegeben sein – unvollständige Angaben können im Schadensfall zu Problemen bei der Leistung führen. Wer sein Fahrzeug überwiegend geschäftlich nutzt, etwa als Firmenwagen oder für regelmäßige Kundenbesuche, sollte zudem prüfen, ob die vorhandene Police diese Nutzungsart überhaupt abdeckt. Wichtig zu wissen: Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie mit einem motorisierten Fahrzeug verursachen, grundsätzlich nicht ab – dafür ist die Kfz-Haftpflicht zuständig. Wer als unabhängiger Makler den Markt kennt, kann Verträge unabhängig vom einzelnen Anbieter miteinander vergleichen und auf die persönliche Situation zuschneiden, statt nur den erstbesten Tarif zu empfehlen.

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