Pflegezusatzversicherung: Die Lücke im Pflegefall schließen

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit

Der Anruf aus dem Krankenhaus kommt oft unerwartet: Nach einem Sturz kann die Mutter nicht mehr allein in ihrer Wohnung zurechtkommen. Die Familie sucht ein Pflegeheim, unterschreibt den Heimvertrag – und erhält wenig später die erste Rechnung. Der eigene Anteil an den Kosten liegt spürbar höher, als viele erwartet hatten. Spätestens dann wird klar: Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab.

Was die gesetzliche Pflegeversicherung leistet – und was nicht

Die soziale Pflegeversicherung ist als Teilkaskoversicherung konzipiert: Sie beteiligt sich an den Pflegekosten, übernimmt aber nicht die vollen Ausgaben. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige zahlt die Pflegekasse 2026 je nach Pflegegrad ein Pflegegeld zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5) im Monat. Wird die Pflege stattdessen über einen ambulanten Pflegedienst organisiert, liegen die sogenannten Pflegesachleistungen zwischen 796 Euro und 2.299 Euro monatlich.

Im Pflegeheim reicht das häufig nicht aus. Neben dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten kommen Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten hinzu, die von der Pflegekasse gar nicht übernommen werden.

Wie groß ist die Pflegelücke wirklich?

Nach aktuellen Auswertungen liegt der Eigenanteil für einen vollstationären Heimplatz in Deutschland im Bundesdurchschnitt derzeit bei rund 3.364 Euro pro Monat, im ersten Aufenthaltsjahr teils noch etwas höher. Reicht die eigene Rente dafür nicht aus, wird zunächst das vorhandene Vermögen herangezogen. Erst wenn auch das aufgebraucht ist, kann das Sozialamt einspringen – unter Umständen mit Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder mit hohem eigenen Einkommen. Für viele Familien ist allein diese Aussicht ein guter Grund, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen, statt es auf den Ernstfall ankommen zu lassen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde von Beginn an als Teilleistungssystem konzipiert – sie soll finanziell entlasten, nicht die vollständigen Pflegekosten tragen.

Diese Lücke betrifft nicht nur Menschen im hohen Alter. Auch jüngere Personen können durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung pflegebedürftig werden – und stehen dann mitten im Berufsleben vor einer finanziellen Belastung, mit der sie nicht gerechnet haben.

Private Pflegezusatzversicherung: Wie sie funktioniert

Um diese Lücke zu schließen, gibt es unterschiedliche Formen der privaten Pflegezusatzversicherung:

  • Pflegetagegeldversicherung: zahlt einen im Vertrag festgelegten Tagessatz je nach Pflegegrad, unabhängig davon, wofür das Geld tatsächlich verwendet wird.
  • Pflegekostenversicherung: erstattet nachgewiesene Pflegekosten bis zu einer vereinbarten Höhe.
  • Pflegerentenversicherung: zahlt im Pflegefall eine monatliche Rente, häufig kombiniert mit einer Kapitalbildung für die Zeit davor.

Bei der staatlich geförderten Variante, umgangssprachlich auch als „Pflege-Bahr" bekannt, zahlt der Staat einen Zuschuss von 5 Euro monatlich hinzu, sofern mindestens 10 Euro Eigenbeitrag geleistet werden und der Vertrag bestimmte Mindestanforderungen erfüllt. Nach Angaben von Branchenverbänden haben inzwischen rund 3,9 Millionen Menschen in Deutschland eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen.

Für wen sich eine Pflegezusatzversicherung besonders lohnt

Ein guter Zeitpunkt für den Abschluss ist deutlich früher, als viele annehmen. Je jünger und gesünder man beim Vertragsschluss ist, desto niedriger fällt in der Regel der Beitrag aus – und desto wahrscheinlicher wird eine Gesundheitsprüfung ohne Zuschläge oder Ausschlüsse bestanden. Besonders relevant ist das Thema für:

  • Erwachsene Kinder, die die finanzielle Situation ihrer Eltern im Pflegefall absichern möchten, ohne selbst später in Anspruch genommen zu werden.
  • Selbstständige und Freiberufler, die keine betriebliche Zusatzabsicherung über einen Arbeitgeber haben.
  • Berufstätige mittleren Alters, die ihre Altersvorsorge nicht durch einen möglichen Pflegefall gefährdet sehen möchten.

Wer bereits eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, sollte prüfen, ob dort bereits Bausteine zur Pflege enthalten sind, um Doppelabsicherung oder Lücken zu vermeiden.

Worauf Sie bei der Wahl achten sollten

Nicht jeder Tarif passt zu jeder Lebenssituation. Wichtige Punkte bei der Auswahl sind unter anderem die Höhe der Leistung je Pflegegrad, ob auch Pflegegrad 1 mitversichert ist, wie Warte- und Karenzzeiten gestaltet sind und ob eine Dynamisierung von Beiträgen und Leistungen vorgesehen ist, um mit steigenden Pflegekosten Schritt zu halten. Auch die Frage, ob eine Gesundheitsprüfung nötig ist, kann je nach Vorerkrankungen entscheidend sein.

Sinnvoll ist es außerdem, die Pflegezusatzversicherung nicht isoliert zu betrachten, sondern im Zusammenhang mit der übrigen Absicherung der Familie zu prüfen – etwa mit Blick auf eine bestehende private Krankenversicherung oder die allgemeine Risikovorsorge für private Haushalte, wie sie im Bereich Privatkunden zusammengefasst ist. Da sich die Angebote am Markt spürbar unterscheiden, lohnt sich vor einem Vertragsabschluss ein Blick auf die individuelle Situation – gerne im persönlichen Gespräch mit uns.

Sie sind unsicher, ob Ihr Schutz ausreicht? Sprechen Sie uns unverbindlich an – wir beraten Sie als unabhängiger Makler.
Ihr Team von Witte & Grabert