Mietausfallversicherung: Schutz für Vermieter in Berlin

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit
Mietausfallversicherung: Schutz für Vermieter in Berlin

Der Anruf kommt meist dann, wenn man ihn am wenigsten erwartet: Die Miete für die Altbauwohnung in Charlottenburg ist seit drei Monaten nicht mehr eingegangen, der Mieter reagiert nicht mehr auf Nachrichten, und die Nebenkostenabrechnung läuft weiter. Für private Vermieterinnen und Vermieter in Berlin ist das kein Einzelfall, sondern ein Risiko, das die eigene Finanzplanung schnell durcheinanderbringen kann – vor allem, wenn die Mieteinnahmen fest eingeplant waren, etwa für die Finanzierung der Immobilie.

Genau für solche Situationen gibt es die Mietausfallversicherung. Sie richtet sich an private und gewerbliche Vermieter, die sich gegen den finanziellen Ausfall von Mietzahlungen absichern möchten – sei es durch zahlungsunwillige Mieter, sogenannte Mietnomaden, oder durch Leerstand nach einem Schaden am Gebäude.

Was eine Mietausfallversicherung typischerweise leistet

Der Kern der Mietausfallversicherung ist der Ersatz der entgangenen Kaltmiete, häufig inklusive der Nebenkosten, die trotz ausbleibender Zahlung weiterlaufen. Je nach Tarif erstattet die Versicherung den Mietausfall für einen Zeitraum von etwa sechs bis zwölf Monaten, manche Tarife reichen darüber hinaus. Umfassendere Policen schließen zusätzlich ein:

  • Anwalts- und Gerichtskosten für ein Räumungsverfahren, wenn ein Mieter trotz Mahnungen nicht auszieht
  • Kosten für den Gerichtsvollzieher bei einer Zwangsräumung
  • Renovierungs- und Entrümpelungskosten, wenn die Wohnung durch den bisherigen Mieter stark abgewohnt oder beschädigt hinterlassen wurde
  • Mietausfall durch Leerstand, wenn die Wohnung nach einem versicherten Sachschaden – etwa einem Rohrbruch oder Brand – vorübergehend nicht vermietbar ist

Die genaue Ausgestaltung unterscheidet sich zwischen den Anbietern spürbar. Manche Tarife sind reine Mietausfalldeckungen, andere kombinieren den finanziellen Schutz mit einer Rechtsschutzkomponente für das Mietverhältnis und mit einer Sachschadendeckung für mutwillige Zerstörung. Diese Unterschiede wirken sich direkt auf Beitrag und Leistungsumfang aus.

Für Vermieter in Berlin kommt ein weiterer Aspekt hinzu: In einem angespannten Wohnungsmarkt wird eine leerstehende Wohnung nach einer Zwangsräumung oft vergleichsweise schnell wieder vermietet – die Zeit bis zur Neuvermietung ist trotzdem ein Zeitraum, in dem laufende Kosten ohne Mieteinnahmen gedeckt werden müssen. Wer die Immobilie über einen Kredit finanziert, spürt diese Lücke besonders deutlich, da Zins- und Tilgungsraten unabhängig vom Mieteingang weiterlaufen.

Wo die Grenzen der Absicherung liegen

Eine Mietausfallversicherung ist kein Freibrief für jede Art von Zahlungsproblem. Viele Tarife knüpfen die Leistung an bestimmte Voraussetzungen, etwa dass bereits ein Mahnverfahren eingeleitet oder eine Räumungsklage erhoben wurde. Wer sich absichern möchte, sollte deshalb genau prüfen, ab welchem Zeitpunkt der Schutz greift und welche Nachweise die Versicherung im Schadenfall verlangt. Auch die maximale Versicherungssumme je Wohnung und die Anzahl der versicherten Mietausfälle pro Jahr sind Punkte, die zwischen den Tarifen deutlich variieren.

Vermieter unterschätzen häufig, wie lange ein Räumungsverfahren in der Praxis dauert – von der ersten Mahnung bis zum tatsächlichen Auszug können mehrere Monate vergehen, in denen keine Miete fließt, aber laufende Kosten wie Grundsteuer, Hausgeld oder Kreditraten weiterbestehen.

Hinzu kommt: Nicht jede Mietausfallversicherung leistet automatisch, sobald eine Zahlung ausbleibt. Bei manchen Tarifen ist eine Mindestanzahl an Monaten mit Zahlungsrückstand Voraussetzung, bei anderen muss zunächst ein gerichtliches Mahnverfahren nachgewiesen werden. Ein Blick in das Kleingedruckte lohnt sich deshalb doppelt – idealerweise gemeinsam mit einer unabhängigen Beratung, die die Bedingungen verschiedener Anbieter miteinander vergleicht.

Für wen sich der Schutz lohnen kann

Besonders relevant ist die Mietausfallversicherung für Vermieter, die auf die Mieteinnahmen einer bestimmten Wohnung angewiesen sind, etwa weil damit ein Immobilienkredit bedient wird. Auch bei Wohnungen in Lagen mit erfahrungsgemäß höherer Mieterfluktuation oder bei der Vermietung an Personen ohne längere Bonitätshistorie kann sich der zusätzliche Schutz auszahlen. Wer mehrere Wohnungen in Berlin vermietet, sollte zudem klären, ob der gewählte Tarif jede Einheit einzeln absichert oder ob es eine gemeinsame Versicherungssumme für das gesamte Portfolio gibt.

Bei der Auswahl lohnt sich ein Blick auf die Kombination mit bestehendem Schutz: Wer bereits eine Wohngebäudeversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter hat, sollte prüfen, ob und wie sich eine Mietausfalldeckung sinnvoll ergänzen lässt, ohne Leistungen doppelt einzukaufen.

Was Sie vor Vertragsabschluss klären sollten

Vor dem Abschluss lohnt sich ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen: Ab wann beginnt die Leistungspflicht, welche Nachweise werden verlangt, wie hoch ist die Selbstbeteiligung, und ist eine Wartezeit vorgesehen? Auch die Frage, ob Schäden durch den Mieter an der Einrichtung mitversichert sind oder separat abgesichert werden müssen, sollte vorab geklärt sein. Da sich die Bedingungen der Anbieter teils erheblich unterscheiden, empfiehlt sich ein Vergleich mehrerer Angebote, bevor eine Entscheidung fällt.

Sie sind unsicher, ob Ihr Schutz ausreicht? Sprechen Sie uns unverbindlich an – wir beraten Sie als unabhängiger Makler.
Ihr Team von Witte & Grabert