Mietrechtsschutz: Schutz bei Streit mit dem Vermieter

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit
Mietrechtsschutz: Schutz bei Streit mit dem Vermieter

Der Brief vom Vermieter liegt auf dem Küchentisch der Altbauwohnung in Berlin-Neukölln: Mieterhöhung, zehn Prozent mehr ab dem nächsten Monat. Oder es ist die Nebenkostenabrechnung, die plötzlich eine Nachzahlung von mehreren Hundert Euro verlangt, ohne dass die Posten nachvollziehbar aufgeschlüsselt sind. In beiden Fällen stellt sich dieselbe Frage: Lohnt es sich, dagegen vorzugehen – und was kostet das, wenn ein Anwalt eingeschaltet werden muss? Genau für solche Situationen gibt es den Mietrechtsschutz, einen Baustein der Rechtsschutzversicherung, der in einer Stadt mit so vielen Mietverhältnissen wie Berlin regelmäßig zum Thema wird.

Typische Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter

Mietstreitigkeiten entstehen selten aus dem Nichts. Nach Angaben von Mietervereinen und Verbraucherportalen gehören Nebenkostenabrechnungen, Mängel an der Wohnung, Fragen rund um Schönheitsreparaturen sowie Kündigungen – etwa wegen angeblichen Eigenbedarfs – zu den häufigsten Anlässen für rechtliche Auseinandersetzungen. Auch Streit über die Rückzahlung der Kaution nach dem Auszug ist ein Klassiker. Gerade in Berlin, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist und Mieterhöhungen oder Umwandlungen in Eigentumswohnungen häufiger vorkommen als anderswo, geraten Mieter öfter in Situationen, in denen juristischer Rat sinnvoll wäre, aber am Honorar des Anwalts gespart wird.

Das Problem dabei: Wer ohne Rückendeckung in ein Verfahren zieht, trägt im schlechtesten Fall nicht nur die eigenen Anwaltskosten, sondern bei einer Niederlage auch die der Gegenseite, dazu Gerichts- und gegebenenfalls Gutachterkosten. Schon ein einzelner verlorener Rechtsstreit kann sich dadurch schnell zu einem Betrag summieren, der die ursprüngliche Streitsumme deutlich übersteigt.

Was eine Mietrechtsschutzversicherung übernimmt

Der Mietrechtsschutz ist in der Regel ein eigener Baustein innerhalb einer Privatrechtsschutzversicherung oder wird als Zusatzmodul angeboten. Er deckt üblicherweise die Kosten für den eigenen Anwalt, das Gerichtsverfahren, Zeugen und – je nach Tarif – auch Sachverständige ab, wenn es etwa um die Beurteilung eines Mangels geht. Viele Tarife beinhalten außerdem eine telefonische Erstberatung, bevor überhaupt ein Verfahren beginnt. Das kann schon helfen, eine Situation richtig einzuschätzen, ohne dass gleich ein Gerichtstermin droht.

Wichtig ist dabei die sogenannte Wartezeit: Nach Vertragsabschluss greift der Rechtsschutz für neue Streitfälle üblicherweise erst nach einigen Monaten. Wer also schon mitten in einem Konflikt mit dem Vermieter steckt, kann sich nicht mehr kurzfristig versichern und auf Kostenübernahme hoffen – der Versicherungsfall gilt als bereits eingetreten. Genau deshalb macht es Sinn, sich rechtzeitig und nicht erst beim ersten Streitbrief mit dem Thema zu befassen.

Ein Mietrechtsschutz zahlt sich nicht beim ersten Streit aus, sondern dadurch, dass er schon vorher abgeschlossen wurde – wer erst beim Erhalt der Kündigung sucht, ist in aller Regel zu spät.

Beispiele, bei denen Mietrechtsschutz greifen kann

Ein Blick auf typische Alltagsfälle zeigt, wie unterschiedlich die Anlässe sein können, bei denen Mieterinnen und Mieter in Berlin auf rechtlichen Beistand zurückgreifen:

  • Widerspruch gegen eine aus Ihrer Sicht überhöhte oder fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
  • Streit über eine Mieterhöhung, die über die ortsübliche Vergleichsmiete hinausgeht
  • Auseinandersetzung wegen Schimmel, Heizungsausfall oder anderen Mängeln, bei denen der Vermieter nicht reagiert
  • Prüfung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs oder einer Umwandlung in Wohnungseigentum
  • Streit um die Rückzahlung der Kaution nach dem Auszug

In all diesen Fällen übernimmt die Versicherung je nach Tarif die Kosten für die rechtliche Durchsetzung oder Abwehr des jeweiligen Anspruchs – vorausgesetzt, der Fall liegt außerhalb der Wartezeit und ist nicht ausdrücklich vom Vertrag ausgeschlossen.

Worauf Sie beim Abschluss achten sollten

Nicht jeder Mietrechtsschutz ist gleich aufgebaut. Die Tarife unterscheiden sich unter anderem in der Höhe der Selbstbeteiligung, im Umfang der enthaltenen Beratungsleistungen und darin, ob auch Streitigkeiten rund um die Mietkaution oder um Nebenkosten explizit eingeschlossen sind. Außerdem lohnt sich ein Blick darauf, ob der Mietrechtsschutz als eigenständiger Baustein oder nur als Teil eines umfassenderen Privatrechtsschutzes erhältlich ist, der dann auch andere Lebensbereiche wie Arbeit oder Verkehr abdeckt. Welche Variante zu Ihrer Wohnsituation passt, hängt von individuellen Faktoren ab – etwa davon, ob Sie zur Miete wohnen, ob es sich um eine WG handelt oder ob bereits ein konkreter Konflikt mit dem Vermieter absehbar ist.

Als unabhängiger Makler schauen wir uns dabei nicht nur den Beitrag an, sondern vor allem das Kleingedruckte: Welche Streitfälle sind tatsächlich eingeschlossen, wie lang ist die Wartezeit, und passt der Baustein zu Ihrer bestehenden Rechtsschutz- oder Haftpflichtabsicherung. So lässt sich vermeiden, dass im entscheidenden Moment eine Deckungslücke auftaucht. Mehr zu den Absicherungsmöglichkeiten für Privatpersonen finden Sie auch auf unserer Seite für Privatkunden, oder Sie nehmen direkt Kontakt zu uns auf.

Sie sind unsicher, ob Ihr Schutz ausreicht? Sprechen Sie uns unverbindlich an – wir beraten Sie als unabhängiger Makler.
Ihr Team von Witte & Grabert

Versicherungsthemen Vermieter