Photovoltaikanlage versichern: Was Sie beachten sollten

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit
Photovoltaikanlage versichern: Was Sie beachten sollten

Der Sommer war sonnig, die neue Solaranlage auf dem Dach lieferte brav ihren Strom, und die Stromrechnung sah endlich wieder freundlich aus. Dann zieht ein Gewitter mit faustgroßem Hagel über Berlin, und am nächsten Morgen hängen zwei Module schief in der Halterung. Die erste Frage vieler Eigentümerinnen und Eigentümer in diesem Moment: Zahlt das eigentlich meine Wohngebäudeversicherung? Die Antwort ist häufig ein Nein – zumindest nicht automatisch.

Warum die Wohngebäudeversicherung allein oft nicht reicht

Eine Photovoltaikanlage gilt versicherungstechnisch als eigenständiger Bestandteil des Gebäudes, nicht als selbstverständlich mitversicherter Zubehörteil. Viele Wohngebäudeversicherungen schließen PV-Anlagen nur ein, wenn sie ausdrücklich als Baustein vereinbart wurden. Fehlt dieser Baustein oder wurde die Anlage dem Versicherer nach der Installation nicht gemeldet, kann es im Schadenfall zu bösen Überraschungen kommen. Wichtig deshalb: Melden Sie jede neu installierte oder erweiterte Solaranlage schriftlich Ihrem Gebäudeversicherer, auch wenn die Handwerksfirma das vermeintlich automatisch erledigt.

Eine nicht gemeldete Photovoltaikanlage kann im Schadenfall dazu führen, dass der Versicherer die Leistung kürzt oder ablehnt – selbst wenn der Schaden selbst grundsätzlich versichert wäre.

Das gilt übrigens auch für Anlagen, die schon einige Jahre auf dem Dach liegen. Wer eine bestehende Solaranlage geerbt, mit dem Haus gekauft oder vor Jahren installiert hat, sollte prüfen, ob die Meldung an den Versicherer damals tatsächlich erfolgt ist und ob sich seither etwas an Größe oder Technik der Anlage geändert hat. Eine Nachrüstung mit einem Batteriespeicher etwa ist häufig ein eigener Meldeanlass, da sich dadurch sowohl der Wert als auch das Risiko der Gesamtanlage verändert.

Was eine Photovoltaikversicherung typischerweise abdeckt

Neben dem einfachen Einschluss in die Wohngebäudeversicherung gibt es spezialisierte Photovoltaikversicherungen, die deutlich weiter gehen. Je nach Tarif und Anbieter zählen dazu unter anderem:

  • Schäden durch Sturm, Hagel und Blitzschlag an Modulen, Wechselrichter und Verkabelung
  • Kurzschluss, Überspannung und technische Defekte, auch ohne äußere Einwirkung
  • Diebstahl und Vandalismus, etwa bei freistehenden Anlagen oder Modulen auf Nebengebäuden
  • Ertragsausfall, wenn die Anlage nach einem Schaden vorübergehend keinen Strom liefert
  • Betreiberhaftpflicht, falls durch die Anlage Schäden bei Dritten entstehen, etwa durch herabfallende Teile

Nicht jeder dieser Bausteine ist in jedem Tarif automatisch enthalten. Gerade die Ertragsausfallversicherung wird häufig separat vereinbart und ersetzt die entgangenen Einnahmen aus der Einspeisevergütung oder die Mehrkosten für zugekauften Strom während der Ausfallzeit. Ein Blick in die genauen Vertragsbedingungen lohnt sich, da sich Wartezeiten, Entschädigungshöhen und Ausschlüsse zwischen den Anbietern unterscheiden können.

Balkonkraftwerke: einfacher, aber nicht ohne Regeln

Auch kleine Stecker-Solaranlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, sind grundsätzlich Sachwerte, die beschädigt oder gestohlen werden können. Sie fallen in der Regel unter die Hausratversicherung, sofern sie im Vertrag als Wohnungsinhalt mitversichert sind. Auch hier gilt: Informieren Sie Ihren Versicherer über die Anschaffung, damit im Schadenfall keine Diskussion über die Mitversicherung entsteht. Für Schäden, die ein Balkonkraftwerk bei Nachbarn oder Passanten verursacht, etwa durch einen herabfallenden Halter, greift meist die private Haftpflichtversicherung. Auch bei Mietwohnungen lohnt sich vorab ein Blick in den Mietvertrag beziehungsweise die Rücksprache mit der Vermieterin oder dem Vermieter, da die Montage eines Balkonkraftwerks in manchen Fällen zustimmungspflichtig ist.

Gewerbliche Anlagen und Firmendächer

Für Unternehmen, die eine Solaranlage auf dem eigenen Betriebsgebäude oder als separates Investment betreiben, stellt sich die Frage nach dem passenden Schutz ähnlich, allerdings mit anderem Rahmen. Hier treten neben der Sachversicherung der Anlage auch Haftungsfragen gegenüber Mietern, Kunden oder Nachbarn stärker in den Vordergrund, etwa wenn durch einen Anlagenschaden ein Brand entsteht oder Personen zu Schaden kommen. Solche Haftungsrisiken werden üblicherweise über die Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens abgedeckt und sollten mit dem Sachschutz der Anlage sauber aufeinander abgestimmt werden, damit keine Lücken zwischen den Verträgen entstehen.

Was Sie konkret prüfen sollten

Bevor die nächste Solaranlage aufs Dach kommt oder wenn eine bestehende Anlage schon länger läuft, lohnt sich ein strukturierter Blick auf die eigenen Verträge. Dazu gehört die Prüfung, ob die Wohngebäudeversicherung einen PV-Baustein enthält und ob dessen Deckungssumme zur tatsächlichen Anlagengröße passt. Ebenso wichtig ist die Frage, ob Ertragsausfall und Betreiberhaftpflicht mitversichert sind oder separat abgeschlossen werden müssen. Wer die Anlage über einen Kredit finanziert hat, sollte zudem klären, ob die kreditgebende Bank bestimmte Mindestanforderungen an den Versicherungsschutz stellt.

Gerade weil sich die Angebote der Versicherer in Details wie Wartezeiten, Ausschlüssen und Entschädigungsgrenzen unterscheiden, ist ein Vergleich der konkreten Vertragsbedingungen sinnvoller als eine pauschale Einschätzung. Für Berliner Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Solaranlage oder ihr Balkonkraftwerk absichern möchten, kann ein Blick auf die bestehende Wohngebäudeversicherung ein guter erster Schritt sein, ergänzt um die passende Privathaftpflichtversicherung. Betreiben Sie die Anlage gewerblich, ist zusätzlich ein Blick auf die Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll.

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