Rohrbruch in der Wohnung: Was die Versicherung zahlt

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit
Rohrbruch in der Wohnung: Was die Versicherung zahlt

Ein feuchter Fleck an der Decke, ein leises Tropfen hinter der Wand, ein Fußboden, der sich plötzlich wellt – oft beginnt ein Leitungswasserschaden ganz unauffällig. Wer aus dem Urlaub zurückkommt und im Flur in einer Pfütze steht, weil ein Rohr in der Wand geplatzt ist, denkt zuerst an das Chaos vor Ort. Die Frage, wer die Kosten trägt, kommt meist erst danach. Dabei lohnt es sich, das schon vorher zu wissen.

Leitungswasserschäden: ein wachsendes Risiko

Was viele unterschätzen: Schäden durch geplatzte Rohre und undichte Leitungen gehören inzwischen zu den teuersten Schadensarten an Wohngebäuden in Deutschland. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) meldeten Versicherte 2024 Leitungswasserschäden in Höhe von rund 4,9 Milliarden Euro – so viel wie nie zuvor seit Beginn der Statistik. Zehn Jahre zuvor lag dieser Wert noch bei etwa 2,3 Milliarden Euro. Über die Hälfte aller gemeldeten Gebäudeschäden geht mittlerweile auf Leitungswasser zurück, mehr als eine Million Fälle registrieren die Versicherer jährlich.

Ein wesentlicher Treiber sind alte Rohrleitungen aus den 1960er- und 1970er-Jahren, die in vielen Gebäuden noch immer verbaut sind. Das betrifft auch Berlin, wo ein erheblicher Teil des Wohnungsbestands aus der Zeit vor umfassenden Sanierungen stammt. Wo Leitungen über Jahrzehnte nicht erneuert wurden, steigt das Risiko für Korrosion, Materialermüdung und letztlich für einen Rohrbruch.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer wirkt sich das mittelbar auch auf die Beitragshöhe aus: Neubauten oder vollständig sanierte Gebäude lassen sich Berichten zufolge teils deutlich günstiger versichern als unsanierte Altbauten mit veralteter Installation. Wer den Zustand seiner Leitungen kennt und dokumentiert, hat im Schadenfall zudem oft eine einfachere Ausgangslage gegenüber dem Versicherer.

Was die Wohngebäudeversicherung übernimmt

Leitungswasserschäden sind fester Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Versichert sind in der Regel Schäden durch Wasser, das bestimmungswidrig aus Zu- und Ableitungsrohren innerhalb des Gebäudes, aus Heizungs- und Klimaanlagen sowie aus verbundenen Einrichtungen wie Waschmaschinen oder Aquarien austritt. Die Versicherung übernimmt üblicherweise:

  • die fachgerechte Trocknung von Wänden, Decken und Fußböden
  • die Instandsetzung beschädigter Bauteile, etwa Putz, Estrich oder Tapeten
  • Aufräum- und Abbrucharbeiten, die zur Schadensbeseitigung nötig sind
  • Sofortmaßnahmen, um eine weitere Ausbreitung des Schadens zu verhindern
Wichtig zu wissen: Die Wohngebäudeversicherung ersetzt den Schaden am Gebäude – nicht automatisch die Kosten für das defekte Rohr selbst. In vielen Basistarifen ist ausschließlich die Beseitigung der Folgeschäden eingeschlossen, während die eigentliche Rohrreparatur separat vereinbart werden muss.

Wer zur Miete wohnt, sollte zusätzlich bedenken: Die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt nur die Bausubstanz. Für beschädigte Möbel, Bodenbeläge oder Elektrogeräte in der eigenen Wohnung ist eine separate Hausratversicherung zuständig. Läuft Wasser in die darunterliegende Wohnung eines Nachbarn, kann zudem die private Haftpflichtversicherung relevant werden, etwa wenn eine Pflichtverletzung der eigenen Person zum Schaden beigetragen hat.

Wo die Versicherung nicht automatisch zahlt

Nicht jeder Wasserschaden wird ohne Weiteres reguliert. Bei Frostschäden prüfen Versicherer genau, ob die Wohnung während der Heizperiode ausreichend beheizt oder die Leitungen bei längerer Abwesenheit fachgerecht entleert wurden. Wurde die Heizung im Winter komplett abgestellt und dadurch ein Rohr eingefroren, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern – Stichwort grobe Fahrlässigkeit. Auch bekannte, aber nicht behobene Mängel an der Installation können zu Problemen bei der Regulierung führen. Viele Tarife bieten inzwischen einen Verzicht auf die sogenannte Einrede der groben Fahrlässigkeit an; ob und in welchem Umfang das in einem bestehenden Vertrag enthalten ist, lohnt sich zu prüfen.

Vorbeugen statt reparieren

Ein Teil der Schäden lässt sich durch regelmäßige Wartung vermeiden. Sinnvoll sind zum Beispiel:

  • Sichtbare Leitungen, Anschlüsse und Armaturen regelmäßig auf Feuchtigkeit oder Korrosion prüfen
  • Vor längerer Abwesenheit im Winter die Heizung nicht vollständig abschalten und Leitungen bei Bedarf entleeren
  • Bei älteren Gebäuden den Zustand der Rohrleitungen von einer Fachfirma einschätzen lassen
  • Wasserführende Geräte wie Waschmaschine oder Geschirrspüler nicht dauerhaft unbeaufsichtigt laufen lassen

Gerade in Berliner Altbauten mit historischer Bausubstanz kann sich ein Blick auf den Zustand der Leitungen zusätzlich lohnen, da Sanierungen hier oft schon länger zurückliegen. Auch bei Eigentumswohnungen lohnt sich ein Blick in die Teilungserklärung, denn dort ist meist geregelt, welche Leitungsabschnitte zum Gemeinschaftseigentum zählen und über die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft laufen – und welche Leitungen im Sondereigentum liegen und separat abgesichert sein müssen.

Ob der bestehende Versicherungsschutz zum Alter und Zustand des Gebäudes passt, lässt sich am besten im persönlichen Gespräch klären – gerade weil sich Leistungsumfang und Ausschlüsse von Tarif zu Tarif spürbar unterscheiden. Als unabhängiger Makler vergleichen wir für Sie verschiedene Anbieter und stimmen die Absicherung auf Ihr Gebäude ab.

Mehr zu den Leistungen im Schadenfall finden Sie auf unserer Seite zur Wohngebäudeversicherung. Wenn es um Ansprüche gegenüber Dritten geht, etwa nach einem Schaden bei Nachbarn, lohnt sich auch ein Blick auf die Privathaftpflichtversicherung. Für eine individuelle Einschätzung Ihrer aktuellen Absicherung erreichen Sie uns über unsere Kontaktseite.

Sie sind unsicher, ob Ihr Schutz ausreicht? Sprechen Sie uns unverbindlich an – wir beraten Sie als unabhängiger Makler.
Ihr Team von Witte & Grabert