Wohnungsbrand: Das zahlt die Wohngebäudeversicherung

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit
Wohnungsbrand: Das zahlt die Wohngebäudeversicherung

Es ist ein ganz normaler Dienstagabend: Die Kerze auf dem Beistelltisch brennt noch, während das Telefon klingelt. Ein kurzes Gespräch, ein Blick auf die Uhr – und als die Bewohnerin zurück ins Wohnzimmer kommt, steht der Vorhang in Flammen. Der Schreck ist groß, der Schaden am Ende noch größer: verrußte Wände, ein zerstörtes Parkett, ein kaputtes Fenster. Szenen wie diese passieren in Deutschland deutlich häufiger, als viele denken – und genau dann stellt sich die Frage, was die eigene Versicherung tatsächlich übernimmt.

Wie häufig es brennt – und warum

Nach Angaben des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS) zählen Elektrizität, menschliches Fehlverhalten, Überhitzung und Brandstiftung zu den häufigsten Ursachen für Wohnungsbrände. Der ADAC beruft sich auf Zahlen des Deutschen Feuerwehrverbands, wonach es jährlich mehrere Hunderttausend Brandeinsätze in privaten Häusern und Wohnungen gibt. Die Dunkelziffer kleinerer Schadenfälle, die gar nicht erst bei der Feuerwehr landen, dürfte noch einmal deutlich höher liegen. Für Berlin mit seiner dichten Bebauung aus Altbauten, engen Treppenhäusern und vielen Mietparteien unter einem Dach bedeutet das: Ein Brand in einer Wohnung betrifft fast nie nur eine Partei.

Was die Wohngebäudeversicherung bei Feuer übernimmt

Feuer, Blitzschlag und Explosion gehören – neben Leitungswasser sowie Sturm und Hagel – zu den drei klassischen Grundgefahren, die in der Wohngebäudeversicherung standardmäßig enthalten sind. Für Eigentümerinnen und Eigentümer heißt das: Schäden am Gebäude selbst – an Wänden, Böden, Leitungen, fest verbauter Ausstattung wie Einbauküchen oder Sanitäranlagen – sind grundsätzlich mitversichert. Dazu zählen in vielen Tarifen auch Folgekosten, die bei einem Brand schnell übersehen werden:

  • Aufräum- und Abbruchkosten für beschädigte Bauteile
  • Schäden durch Löschwasser, Rauch und Ruß, auch in nicht direkt betroffenen Räumen
  • Kosten für ein vorübergehendes Provisorium, etwa ein Notdach
  • Mietausfall oder Hotelkosten, wenn die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar ist

Für die eigenen Möbel, Kleidung und Elektronik ist dagegen nicht die Wohngebäude-, sondern die Hausratversicherung zuständig – ein Punkt, der bei Mietparteien und Eigentümern gleichermaßen oft durcheinandergeht.

Der Streitpunkt: grobe Fahrlässigkeit

Vorsätzlich herbeigeführte Brände sind in keiner Police versichert – das ist unstrittig. Schwieriger wird es bei grober Fahrlässigkeit, also wenn jemand eine naheliegende Gefahr erkennbar ignoriert hat. Die unbeaufsichtigt brennende Kerze aus unserem Beispiel oder die vergessene Herdplatte sind typische Fälle, die vor Gericht bereits als grob fahrlässig eingestuft wurden. Ob der Versicherer dann trotzdem in voller Höhe zahlt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Fehlt im Vertrag der Einschluss für grobe Fahrlässigkeit, kann der Versicherer die Leistung kürzen – im Extremfall sogar vollständig verweigern. Viele moderne Tarife verzichten inzwischen ausdrücklich auf diesen Einwand, ältere Policen häufig nicht.

Genau deshalb lohnt sich ein Blick in die eigenen Vertragsbedingungen, bevor überhaupt etwas passiert ist. Wer unsicher ist, ob die eigene Police diesen Schutz enthält, sollte das lieber jetzt klären als nach dem ersten Rauchmelder-Alarm.

Wenn der Brand auf Nachbarn oder die Mietwohnung übergreift

In Mehrfamilienhäusern – und Berlin ist voll davon – bleibt ein Brand selten auf eine Wohnung begrenzt. Greift das Feuer auf das Nachbareigentum über oder entsteht ein Mietsachschaden in der eigenen Mietwohnung, kommt häufig die Privathaftpflichtversicherung ins Spiel, sofern grobe Fahrlässigkeit im Spiel war und der Vertrag Mietsachschäden einschließt. Für Eigentümergemeinschaften wiederum regelt meist die Gebäudeversicherung der WEG den baulichen Schaden an fremden Einheiten, während Regressfragen zwischen den beteiligten Versicherern geklärt werden. Gerade an dieser Schnittstelle zwischen Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtschutz entstehen im Ernstfall die meisten offenen Fragen – gut beraten ist, wer vorher weiß, welche Police wofür zuständig ist.

Was Sie jetzt sinnvoll prüfen können

Ein Brandschaden lässt sich nicht verhindern, indem man die Versicherungsunterlagen liest. Aber er lässt sich finanziell deutlich besser abfedern, wenn die Police zum eigenen Zuhause passt. Sinnvoll ist es, regelmäßig zu prüfen, ob die Versicherungssumme der Wohnfläche und dem aktuellen Wert des Gebäudes noch entspricht, ob ein Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbart ist und ob Folgekosten wie Aufräumarbeiten oder vorübergehende Unterbringung mitversichert sind. Für Mietparteien lohnt zusätzlich der Blick auf die eigene Haftpflichtpolice und deren Einschluss von Mietsachschäden.

Zur Herbst- und Winterzeit, wenn in Berliner Wohnungen wieder häufiger Kerzen, Heizlüfter oder Adventsdeko zum Einsatz kommen, steigt erfahrungsgemäß auch die Zahl kleinerer Brandereignisse. Ein funktionierender Rauchmelder, ein griffbereiter Feuerlöscher oder eine Löschdecke ersetzen keine Versicherung, verringern aber das Risiko, dass ein kleiner Zwischenfall zu einem Totalschaden wird. Wer ohnehin gerade seinen Versicherungsordner durchgeht, kann die Gelegenheit nutzen und gleich prüfen, ob auch andere Policen – etwa für Hausrat oder Haftpflicht – noch zum aktuellen Lebensstandard passen. Als unabhängiger Makler schauen wir uns den gesamten Vertrag an, nicht nur einzelne Bausteine, und zeigen auf, wo tatsächlich Lücken bestehen.

Sie sind unsicher, ob Ihr Schutz ausreicht? Sprechen Sie uns unverbindlich an – wir beraten Sie als unabhängiger Makler.
Ihr Team von Witte & Grabert

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