Betriebliche Krankenversicherung: Mehr als ein Benefit

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit
Betriebliche Krankenversicherung: Mehr als ein Benefit

Ein Bewerbungsgespräch in einem Berliner Handwerksbetrieb, kurz vor Ende des Gesprächs: Der Kandidat ist vom Job überzeugt, zögert aber noch. Seine Frage lautet: „Was bieten Sie außer dem Gehalt noch?“ Szenen wie diese erleben Personalverantwortliche gerade häufiger. Eine betriebliche Krankenversicherung kann in solchen Momenten den Unterschied machen – und ist zugleich eines der am meisten unterschätzten Instrumente der Mitarbeiterbindung.

Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?

Bei der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden eine Zusatzversicherung ab, die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung schließt. Anders als bei der betrieblichen Altersvorsorge geht es hier nicht um die Rente, sondern um Gesundheitsleistungen im Alltag: Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen oder alternative Heilmethoden. Die bKV wird meist als Gruppenvertrag abgeschlossen, häufig ohne umfangreiche Gesundheitsprüfung für die einzelnen Mitarbeitenden. Das erleichtert insbesondere älteren Beschäftigten oder Mitarbeitenden mit Vorerkrankungen den Zugang zu Leistungen, die sie privat unter Umständen nur schwer oder teurer versichern könnten.

Steuerliche Vorteile: der 50-Euro-Sachbezug

Seit 2019 gilt die bKV steuerrechtlich als Sachbezug. Das bedeutet: Bis zu 50 Euro pro Monat und Mitarbeitendem bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und die Beiträge nicht als Barzuschuss ausgezahlt werden. Wichtig zu wissen: Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag. Wird der Betrag auch nur um einen Cent überschritten oder mit anderen Sachbezügen wie Gutscheinkarten kombiniert, entfällt die Steuerfreiheit für den gesamten Betrag – nicht nur für den übersteigenden Teil. Eine saubere Abstimmung mit der Lohnbuchhaltung ist deshalb unerlässlich, insbesondere wenn im Unternehmen bereits andere Sachbezüge gewährt werden. Auch Teilzeitkräfte und Minijobber können die Freigrenze in vollem Umfang nutzen, unabhängig vom Beschäftigungsumfang.

Die 50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze, keine Pauschale zum Ausreizen: Wer sie überschreitet, riskiert die Nachversteuerung des gesamten Betrags.

Welche Leistungen sind über eine bKV möglich?

Anbieter unterscheiden meist zwischen Budgettarifen und Bausteintarifen. Budgettarife stellen jedem Mitarbeitenden ein jährliches Gesundheitsbudget zur Verfügung, das flexibel eingesetzt werden kann, zum Beispiel für:

  • Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung
  • Brillen, Kontaktlinsen oder Laserbehandlungen der Augen
  • Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheits-Check-ups
  • Heilpraktikerleistungen und alternative Heilmethoden
  • Ein- oder Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung im Krankenhaus

Bausteintarife lassen sich dagegen gezielter auf einzelne Leistungsbereiche zuschneiden, etwa ausschließlich auf Zahnzusatzschutz oder auf stationäre Wahlleistungen. Welche Variante passt, hängt von der Belegschaftsstruktur, dem verfügbaren Budget und den Prioritäten im Betrieb ab. In der Praxis kombinieren viele Unternehmen ein Grundbudget für alle Mitarbeitenden mit optionalen Zusatzbausteinen, die einzeln dazugebucht werden können.

bKV oder private Krankenzusatzversicherung – wo liegt der Unterschied?

Häufig taucht die Frage auf, ob eine bKV eine private Krankenzusatzversicherung ersetzt. Beide Absicherungen schließen ähnliche Lücken, unterscheiden sich aber im Vertragspartner: Bei der bKV ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer, bei einer privaten Zusatzversicherung schließt jede Person den Vertrag individuell ab und behält ihn auch bei einem Jobwechsel. Für Mitarbeitende, die über die bKV hinaus zusätzlichen Schutz wünschen oder unabhängig vom Arbeitsverhältnis vorsorgen möchten, kann eine ergänzende private Absicherung sinnvoll sein.

Warum sich der Aufwand für Arbeitgeber lohnen kann

Der Fachkräftemangel trifft viele Branchen in Berlin und Brandenburg spürbar. Neben dem Gehalt entscheiden zunehmend weiche Faktoren darüber, ob sich Bewerberinnen und Bewerber für einen Arbeitgeber entscheiden – und ob sie bleiben. Eine bKV signalisiert Fürsorge, ohne dass Mitarbeitende ihre Krankenkasse wechseln oder zusätzliche Beiträge selbst einzahlen müssen. Für Unternehmen kommt hinzu, dass die Beiträge als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden können. Ein Arbeitgeberwechsel bedeutet in der Regel auch das Ende der bKV, was Mitarbeitende zusätzlich zum Bleiben motivieren kann – ein Effekt, den man realistisch einordnen sollte: Er ersetzt keine wettbewerbsfähige Bezahlung, sondern ergänzt sie.

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Nicht jeder Tarif passt zu jedem Betrieb. Neben dem Budget spielen Wartezeiten, ein mögliches Höchstalter für den Eintritt, der Umgang mit Vorerkrankungen und die Frage, ob Familienangehörige eingeschlossen werden können, eine Rolle. Auch die Verwaltung im laufenden Betrieb – etwa bei Neueinstellungen oder Kündigungen – sollte unkompliziert gestaltet sein. Ein unabhängiger Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich, da sich Leistungsumfang und Bedingungen zum Teil deutlich unterscheiden, und nicht jeder Tarif zur Altersstruktur und den Wünschen der eigenen Belegschaft passt.

Weitere Informationen rund um den passenden Versicherungsschutz für Unternehmen finden Sie auf unserer Seite für Firmenkunden. Auch im privaten Bereich lohnt sich häufig ein ergänzender Blick auf die private Krankenversicherung, etwa wenn einzelne Mitarbeitende über den Rahmen der bKV hinaus zusätzlich vorsorgen möchten. Klären Sie Ihre individuelle Situation gerne in einem persönlichen Gespräch mit uns.

Sie sind unsicher, ob Ihr Schutz ausreicht? Sprechen Sie uns unverbindlich an – wir beraten Sie als unabhängiger Makler.
Ihr Team von Witte & Grabert