Betriebliche Unfallversicherung für Mitarbeitende
Ein Mitarbeiter aus dem Lager verstaucht sich am Samstag beim Fußballspielen mit Freunden den Knöchel und fällt für mehrere Wochen aus. Eine Kollegin aus dem Büro stürzt beim Joggen und bricht sich das Handgelenk. Beide Fälle haben eines gemeinsam: Sie ereignen sich in der Freizeit – und genau dort endet der Schutz, den die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft bietet. Für Unternehmen stellt sich dann schnell die Frage, wie sie ihre Mitarbeitenden auch außerhalb des Arbeitsplatzes zuverlässig absichern können, ohne dafür jeden Einzelfall individuell regeln zu müssen.
Wo die gesetzliche Unfallversicherung an ihre Grenzen stößt
Jedes Unternehmen mit Beschäftigten ist Mitglied einer Berufsgenossenschaft und damit automatisch gesetzlich unfallversichert. Diese Absicherung greift jedoch nur bei Arbeitsunfällen und auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit – dem sogenannten Wegeunfall. Leistungen setzt die Berufsgenossenschaft zudem erst ab einer bestimmten Minderung der Erwerbsfähigkeit an. Unfälle in der Freizeit, beim Sport, im Haushalt oder im Urlaub sind vom gesetzlichen Schutz grundsätzlich ausgenommen. Da sich ein großer Teil aller Unfälle nach Unfallstatistiken jedoch außerhalb der Arbeitszeit ereignet, entsteht hier eine Schutzlücke, die viele Beschäftigte im Ernstfall unterschätzen. Gerade bei bleibenden Beeinträchtigungen nach einem Freizeitunfall zeigt sich, dass allein aus dem gesetzlichen Schutz keine ausreichende finanzielle Absicherung entsteht.
Was eine betriebliche Gruppenunfallversicherung zusätzlich leistet
Eine betriebliche Gruppenunfallversicherung schließt genau diese Lücke. Sie läuft über den Arbeitgeber und sichert die versicherten Mitarbeitenden weltweit und rund um die Uhr ab – also nicht nur während der Arbeitszeit, sondern auch in der Freizeit, im Urlaub und beim Sport. Anders als bei einer privaten Unfallversicherung, die jede versicherte Person einzeln abschließt, wird bei der Gruppenunfallversicherung ein ganzes Team oder Unternehmen über einen gemeinsamen Vertrag versichert. Je nach vereinbartem Tarif können unter anderem folgende Leistungsbausteine enthalten sein:
- Invaliditätsleistung bei dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen nach einem Unfall
- Krankenhaustagegeld für die Dauer eines stationären Aufenthalts
- Genesungsgeld nach der Entlassung aus dem Krankenhaus
- Todesfallleistung zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen
- Übernahme von Bergungs- und Rettungskosten nach einem Unfall
Die gesetzliche Unfallversicherung ist kein Rundumschutz – sie greift ausschließlich, wenn ein klarer Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit besteht. Alles, was darüber hinausgeht, bleibt ohne zusätzliche Absicherung unversichert.
Vorteile für Unternehmen und Mitarbeitende
Eine Gruppenunfallversicherung lohnt sich in der Regel bereits ab wenigen versicherten Personen und wird meist zu günstigeren Gruppenkonditionen angeboten als vergleichbare Einzelverträge. Für Unternehmen und Team ergeben sich mehrere Vorteile:
- Unternehmen zeigen ihren Mitarbeitenden Wertschätzung und positionieren sich im Wettbewerb um Fachkräfte mit einem zusätzlichen Benefit
- Beiträge lassen sich in der Regel als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen – die genaue steuerliche Behandlung sollte im Einzelfall mit dem Steuerberater abgestimmt werden
- Mitarbeitende sind unabhängig vom Unfallort und von der Unfallursache abgesichert, auch bei Freizeitunfällen
- Der administrative Aufwand bleibt überschaubar, da der Vertrag zentral über das Unternehmen läuft und einzelne Personen unkompliziert ein- oder ausgeschlossen werden können
Für wen sich eine Gruppenunfallversicherung besonders eignet
Besonders sinnvoll ist eine solche Absicherung für Betriebe, in denen körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten anfallen, etwa im Handwerk, in der Logistik oder in der Gastronomie. Aber auch reine Büroumgebungen profitieren, da Unfälle im privaten Umfeld unabhängig von der Branche jeden treffen können. Für kleinere Betriebe in Berlin mit wenigen Beschäftigten ist eine Gruppenunfallversicherung ebenso zugänglich wie für größere Unternehmen mit mehreren Standorten, da sich die Anzahl der versicherten Personen und die gewünschten Leistungsbausteine flexibel anpassen lassen.
Worauf Unternehmen beim Abschluss achten sollten
Vor Abschluss lohnt sich ein genauer Blick auf die vereinbarten Versicherungssummen für Invalidität und Todesfall, auf eventuelle Progressionsstaffeln bei schweren Verletzungen sowie auf enthaltene Zusatzbausteine wie Krankenhaus- oder Genesungsgeld. Auch die Frage, ob nur fest angestellte Mitarbeitende oder auch freie Mitarbeitende und Auszubildende eingeschlossen werden sollen, sollte vorab geklärt werden. Da sich Betriebe in Größe, Branche und Risikoprofil deutlich unterscheiden, gibt es keine pauschal passende Lösung – eine unabhängige Beratung hilft dabei, Deckungssummen und Bausteine auf die tatsächliche Situation im Unternehmen abzustimmen. Ergänzend lohnt sich oft ein Blick auf die individuelle Arbeitskraftabsicherung einzelner Schlüsselpersonen sowie auf die betriebliche Haftpflicht, damit Personen- und Haftungsrisiken gemeinsam betrachtet werden.
Weitere Informationen rund um die Absicherung von Unternehmen finden Sie auf unserer Seite für Firmenkunden. Wenn es um die individuelle Absicherung der Arbeitskraft einzelner Mitarbeitender oder Geschäftsführender geht, lohnt sich zudem ein Blick auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Für eine erste Einschätzung zu Ihrem Betrieb können Sie jederzeit über unsere Kontaktseite auf uns zukommen.
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Ihr Team von Witte & Grabert



