Betriebsunterbrechung: Schutz für Ihren Betrieb
Ein Kabelbrand in der Nacht, der Werkstattraum steht am nächsten Morgen unter Wasser vom Löscheinsatz, die Maschinen sind hinüber. Die Handwerksfirma kann für Wochen nicht produzieren – doch die Miete für die Halle läuft weiter, die Gehälter der Mitarbeitenden auch, und der Kredit für die neue Anlage sowieso. Genau für solche Situationen gibt es die Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie ersetzt zwar nicht die beschädigte Maschine selbst, dafür aber das, was viele Unternehmen erst im Ernstfall bemerken: den entgangenen Gewinn und die Kosten, die trotz Stillstand weiterlaufen.
Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) springt ein, wenn ein Sachschaden – etwa durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruch – dazu führt, dass ein Betrieb vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Sie ist eng mit der Sach- beziehungsweise Inhaltsversicherung verknüpft, denn ohne einen versicherten Sachschaden als Auslöser greift in der Regel auch die Betriebsunterbrechung nicht. Für kleinere Betriebe wird sie häufig als sogenannte Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU) direkt als Baustein der Inhaltsversicherung mitversichert. Größere Unternehmen schließen dagegen meist eine eigenständige Mittel- oder Groß-Betriebsunterbrechungsversicherung ab, die individuell auf Umsatz, Kostenstruktur und Betriebsablauf zugeschnitten wird.
Läuft der Betrieb nicht, laufen die Kosten trotzdem weiter – Miete, Löhne, Leasingraten und Kredite kennen keine Pause. Genau diese Lücke soll die Betriebsunterbrechungsversicherung schließen.
Was ist abgesichert – und was nicht?
Im Kern übernimmt die Versicherung zwei Dinge: den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, die auch ohne Umsatz weiter anfallen. Dazu zählen je nach Vertrag zum Beispiel:
- Personalkosten und Gehälter, die trotz Produktionsstopp weiterlaufen
- Miete oder Pacht für Betriebsräume
- Leasingraten für Maschinen oder Fahrzeuge
- Zinsen und Tilgungsraten laufender Kredite
- Kosten für einen möglichen Ausweichstandort während der Unterbrechung
Nicht abgedeckt sind dagegen in der Regel die Kosten für die Reparatur oder Neuanschaffung der beschädigten Sache selbst – dafür ist die zugrunde liegende Sachversicherung zuständig. Auch Betriebsunterbrechungen ohne vorausgehenden Sachschaden, etwa durch den Ausfall eines wichtigen Lieferanten oder durch behördliche Anordnungen, sind meist nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Wer sich zusätzlich gegen Betriebsunterbrechungen durch einen Cyberangriff absichern möchte, findet dafür in der Regel einen eigenen Baustein innerhalb einer Cyberversicherung, da hier andere Ursachen und Haftzeiten gelten als bei der klassischen Feuer-Betriebsunterbrechung.
Für wen lohnt sich der Schutz?
Grundsätzlich profitieren alle Betriebe von einer Betriebsunterbrechungsversicherung, bei denen ein Produktions- oder Geschäftsausfall spürbare finanzielle Folgen hätte – von der Handwerksfirma über die Arztpraxis und die Gastronomie bis zum mittelständischen Produktionsbetrieb oder Online-Handel mit eigenem Lager. Je stärker ein Unternehmen von seinen Betriebsräumen, seiner technischen Ausstattung oder wenigen Schlüsselprozessen abhängig ist, desto größer ist in der Regel auch das finanzielle Risiko bei einem längeren Ausfall. Für Selbstständige und kleine Betriebe kann bereits ein KBU-Baustein innerhalb der Inhaltsversicherung sinnvoll sein, während größere Betriebe mit höherem Jahresumsatz meist eine eigenständige, individuell kalkulierte Lösung benötigen. Die Beitragshöhe richtet sich dabei stark nach Branche, Betriebsgröße und gewünschter Versicherungssumme, weshalb ein pauschaler Vergleich zwischen Betrieben kaum aussagekräftig ist.
Wie lange ein Betrieb tatsächlich stillsteht, lässt sich im Vorfeld selten genau abschätzen. Ein Wasserschaden mag nach wenigen Tagen behoben sein, während der Wiederaufbau nach einem größeren Brand mehrere Monate dauern kann – etwa weil Sondermaschinen erst neu bestellt und geliefert werden müssen. Gerade diese Unsicherheit macht die Betriebsunterbrechungsversicherung für viele Unternehmen zu einem sinnvollen Baustein neben der klassischen Sach- und Haftpflichtabsicherung.
Worauf Sie beim Vertrag achten sollten
Zwei Punkte verdienen bei Abschluss besondere Aufmerksamkeit. Zum einen die sogenannte Haftzeit: Sie legt fest, für welchen Zeitraum der Versicherer maximal leistet, wenn der Betrieb unterbrochen ist – üblich sind Zeiträume zwischen zwölf und 24 Monaten, bei Cyber-Betriebsunterbrechungen sind kürzere Haftzeiten von einigen Monaten verbreitet. Zum anderen die Versicherungssumme: Sie sollte sich am tatsächlichen Jahresumsatz beziehungsweise Rohertrag orientieren und regelmäßig angepasst werden, damit im Ernstfall keine Unterversicherung entsteht. Ein vertraglich vereinbarter Unterversicherungsverzicht kann hier zusätzliche Sicherheit schaffen. Da sich Betriebsunterbrechung, Betriebshaftpflicht und Cyberversicherung inhaltlich ergänzen, aber unterschiedliche Risiken abdecken, lohnt sich ein Blick auf das Gesamtpaket der betrieblichen Absicherung.
Als unabhängiger Versicherungsmakler prüfen wir für Firmenkunden in Berlin, welche Bausteine zur individuellen Risikosituation passen – und wo Deckungslücken zwischen Sach-, Haftpflicht- und Betriebsunterbrechungsschutz bestehen könnten. Mehr zu unserem Leistungsspektrum für Unternehmen finden Sie unter Firmenkunden, ergänzende Informationen zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie zur Cyberversicherung stehen ebenfalls auf unserer Website bereit.
Sie sind unsicher, ob Ihr Schutz ausreicht? Sprechen Sie uns unverbindlich an – wir beraten Sie als unabhängiger Makler.
Ihr Team von Witte & Grabert



