Elementarschadenversicherung: Schutz vor Naturgefahren
Ein Sommergewitter zieht über Berlin, der Regen prasselt in Strömen gegen die Fenster, und binnen einer halben Stunde steht das Wasser knöcheltief auf der Straße. In den Nachrichten laufen Bilder von vollgelaufenen Kellern und gesperrten Straßen. Wer das sieht, greift zu Recht instinktiv zum Versicherungsordner – und stellt dann oft überrascht fest: Die bestehende Wohngebäude- oder Hausratversicherung deckt genau solche Schäden häufig gar nicht ab. Dafür braucht es einen eigenen Baustein, die Elementarschadenversicherung.
Was ist ein Elementarschaden überhaupt?
Als Elementarschäden bezeichnet man Schäden, die durch Naturereignisse entstehen, welche über das hinausgehen, was klassische Sturm- und Leitungswasserklauseln abdecken. Dazu zählen insbesondere Überschwemmungen durch Starkregen oder über die Ufer tretende Gewässer, Rückstau aus der Kanalisation, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck sowie Lawinen. Auch Grundwasser, das durch die Bodenplatte ins Haus drückt, fällt in vielen Tarifen unter diesen Schutz. Entscheidend ist dabei, dass es sich um ein tatsächliches Naturereignis handelt: Rutscht ein Hang etwa infolge von Bauarbeiten oder Bergbau ab, greift der Elementarschutz in der Regel nicht.
Diese Gefahren deckt die Elementarschadenversicherung typischerweise ab
Der genaue Leistungsumfang unterscheidet sich zwischen den Anbietern, doch im Kern geht es meist um folgende Ereignisse:
- Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser eines Gewässers
- Rückstau, wenn Abwasser durch die Kanalisation zurück ins Gebäude drückt
- Erdsenkung und Erdrutsch als Folge von Naturereignissen
- Schneedruck und Lawinen
- Vulkanausbruch und Erdbeben, je nach Tarif
Ob ein Schaden erstattet wird, hängt stark von den vereinbarten Bedingungen und der individuellen Risikoeinstufung des Grundstücks ab. Deshalb lohnt sich vor Vertragsabschluss ein genauer Blick auf die Ausschlüsse und Obliegenheiten, etwa zu baulichen Rückstausicherungen im Keller.
Warum die normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht reicht
Eine klassische Wohngebäudeversicherung schützt in erster Linie vor Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Eine Hausratversicherung sichert das Inventar gegen ähnliche Gefahren ab. Beide Policen lassen sich um den Baustein Elementarschaden erweitern – automatisch enthalten ist er aber in den seltensten Fällen. Wer also in einem Neubaugebiet, in Kellerlage oder in der Nähe eines Gewässers wohnt, sollte prüfen, ob dieser Zusatzschutz im eigenen Vertrag überhaupt vorgesehen ist. Gerade in Berlin, wo Starkregenereignisse in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen haben, zeigt sich die Lücke oft erst im Schadenfall.
Für wen lohnt sich der Zusatzschutz?
Elementarschutz ist nicht nur ein Thema für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Einfamilienhauses. Auch wer zur Miete wohnt, kann von Starkregen oder Rückstau betroffen sein – dann geht es meist um den eigenen Hausrat und nicht um das Gebäude selbst, weshalb sich ein Blick in die Hausratpolice lohnt. Ebenso stehen Unternehmen mit eigenen Betriebsräumen, Lagerflächen oder Maschinenpark vor der Frage, wie sie ihre Betriebseinrichtung und Waren gegen Naturgefahren absichern. Für gewerbliche Kundinnen und Kunden lohnt sich deshalb ein Blick in unseren Bereich für Firmenkunden, wo wir passende Bausteine für Betriebsgebäude und -inhalt zusammenstellen.
Nach Angaben von Verbraucherschützern verfügt in Deutschland bislang nur ein Teil der Haushalte über einen ausreichenden Elementarschutz – viele verlassen sich fälschlich darauf, dass ihre bestehende Wohngebäude- oder Hausratversicherung Starkregen- und Hochwasserschäden automatisch mit abdeckt.
Diskussion um eine Pflichtversicherung
Nach schweren Unwettern und Hochwasserereignissen der vergangenen Jahre wird in der Politik immer wieder über eine verpflichtende Elementarschadenversicherung diskutiert. Konkrete gesetzliche Vorgaben gibt es bislang jedoch nicht, und Zeitpunkt sowie Ausgestaltung einer möglichen Pflicht sind weiterhin offen. Bis eine gesetzliche Regelung steht, bleibt der Abschluss freiwillig – und damit auch die Verantwortung, sich selbst rechtzeitig um ausreichenden Schutz zu kümmern.
Worauf Sie beim Abschluss achten sollten
Bevor Sie einen Elementarschutz abschließen, lohnt sich ein Blick auf die individuelle Risikolage Ihres Gebäudes, etwa über die sogenannten Zonierungssysteme der Versicherer (ZÜRS). Wichtig sind außerdem Fragen wie: Gilt eine Wartezeit nach Vertragsabschluss? Welche Selbstbeteiligung ist vorgesehen? Und sind bauliche Schutzmaßnahmen, etwa eine Rückstauklappe im Kellerabfluss, Voraussetzung für den vollen Versicherungsschutz? Auch die Lage des Grundstücks, etwa die Nähe zu einem Gewässer oder die Einstufung in eine Gefährdungszone, sowie eine mögliche Schadenhistorie fließen in die Einstufung und den Beitrag ein. Als unabhängiger Makler prüfen wir für Sie, welcher Baustein zu Ihrer Immobilie und Ihrer persönlichen Situation passt und besprechen die Details gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Ob Neubau, Bestandsimmobilie oder Mietwohnung: Ein durchdachter Versicherungsschutz beginnt mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme der eigenen Risiken. Weitere Informationen zur Absicherung Ihres Zuhauses finden Sie auch bei unserer Wohngebäudeversicherung. Einen Überblick über alle Themen rund um die Absicherung von Privatpersonen bietet unser Bereich für Privatkunden.
Sie sind unsicher, ob Ihr Schutz ausreicht? Sprechen Sie uns unverbindlich an – wir beraten Sie als unabhängiger Makler.
Ihr Team von Witte & Grabert



