Elementarschäden: Kommt die Pflichtversicherung?

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit
Elementarschäden: Kommt die Pflichtversicherung?

Ein Starkregenabend im Sommer, und plötzlich steht das Wasser im Keller: Für viele Berliner Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ist das inzwischen keine abstrakte Vorstellung mehr, sondern eine reale Erfahrung aus den vergangenen Jahren. Wer danach beim Nachbarn klingelt, hört oft denselben Satz: „Wir dachten, das brauchen wir hier in der Stadt nicht." Genau diese Lücke – zwischen gefühlter und tatsächlicher Absicherung – steht seit einiger Zeit auch politisch zur Debatte. Denn in Berlin und im Rest Deutschlands wird derzeit intensiv über eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung diskutiert.

Was eine Elementarschadenversicherung eigentlich abdeckt

Die klassische Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Schäden durch Starkregen, Rückstau, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck oder Lawinen sind darin in der Regel nicht enthalten. Dafür braucht es den sogenannten Elementarschadenbaustein – häufig als Zusatzoption zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung angeboten. Gerade Starkregenereignisse treffen längst nicht mehr nur Häuser in klassischen Hochwassergebieten: Auch Grundstücke fernab von Flüssen können bei sehr kurzen, heftigen Niederschlägen volllaufen, wenn die Kanalisation die Wassermassen nicht schnell genug abführen kann.

Pflichtversicherung: Der aktuelle Stand in Deutschland

Nach jedem größeren Hochwasser wird die Diskussion um eine bundesweite Pflicht zur Elementarschadenversicherung neu geführt – und das schon seit Jahren. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung ist ein Vorhaben verankert, wonach Wohngebäudeversicherungen künftig grundsätzlich mit Elementarschutz angeboten werden sollen, verbunden mit einem sogenannten Opt-out-Modell: Neuabschlüsse würden demnach automatisch den Elementarschutz enthalten, den Versicherte aktiv abwählen könnten, statt ihn wie bisher separat hinzubuchen zu müssen. Ein entsprechendes Gesetz ist jedoch bis heute nicht verabschiedet. Im politischen Prozess gab es zuletzt weitere Vorstöße, etwa einen Antrag der Fraktion Die Linke im Bundestag für eine solidarische, bundesweite Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Ob und in welcher konkreten Ausgestaltung eine Pflicht am Ende kommt, ist derzeit offen – Beobachter rechnen damit, dass das Thema in der zweiten Jahreshälfte 2026 politisch weiter vorangetrieben wird.

Nach jedem größeren Hochwasser wächst das Interesse an Elementarschutz spürbar an – und lässt im Jahr danach häufig wieder nach. Genau das macht eine gesetzliche Regelung für viele Beobachter so naheliegend.

Warum sich der Blick auf die eigene Absicherung schon jetzt lohnt

Unabhängig davon, ob und wann eine Pflicht kommt, zeigt die aktuelle Datenlage, wie groß die Schutzlücke in Deutschland weiterhin ist. Laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verfügten Ende 2025 rund 59 Prozent der Wohngebäude in Deutschland über einen Elementarschadenschutz – vor fünf Jahren waren es erst etwa 45 Prozent. Das bedeutet umgekehrt: Rund 41 Prozent der Gebäude sind weiterhin nicht gegen Elementarschäden abgesichert. Auffällig ist zudem, dass die Versicherungsquote in Regionen, die in den vergangenen Jahren von Hochwasser betroffen waren, teils deutlich gestiegen ist. Wer heute noch ohne diesen Schutz auskommt, trägt das finanzielle Risiko im Schadenfall vollständig selbst – bei einem vollgelaufenen Keller oder einem durchfeuchteten Fundament kann das schnell in die Zehntausende gehen.

Was Sie als Eigentümerin oder Eigentümer jetzt tun können

Auch ohne gesetzliche Pflicht lohnt sich ein Blick auf den bestehenden Versicherungsschutz. Dabei helfen folgende Schritte:

  • Prüfen, ob die bestehende Wohngebäude- oder Hausratversicherung bereits einen Elementarschadenbaustein enthält – und falls nicht, ob er sich sinnvoll ergänzen lässt.
  • Sich nicht allein auf die Postleitzahl-Einstufung verlassen: Auch außerhalb bekannter Risikogebiete kann Starkregen erhebliche Schäden verursachen.
  • Einfache bauliche Maßnahmen wie Rückstauklappen in den Abwasserleitungen oder Lichtschachtabdeckungen als sinnvolle Ergänzung zum Versicherungsschutz mitdenken.
  • Bei Mietobjekten und vermieteten Immobilien den Elementarschutz auch aus Sicht der Grundbesitzerhaftung im Blick behalten.

Eine unabhängige Beratung hilft dabei, den vorhandenen Vertrag realistisch einzuschätzen und mögliche Lücken zu erkennen – gerade weil sich Bedingungen, Selbstbehalte und Ausschlüsse zwischen den Tarifen einzelner Anbieter deutlich unterscheiden können. Auch der ergänzende Blick auf eine Privathaftpflichtversicherung lohnt sich, denn beide Policen ergänzen sich im Alltag oft sinnvoll. Wer zusätzlich vermietet oder Eigentum in mehreren Objekten hält, sollte den Elementarschutz für jedes Gebäude einzeln prüfen, da sich Lage, Bauweise und Kanalanschluss von Objekt zu Objekt unterscheiden können.

Fazit: Politische Entwicklung im Blick behalten, eigenen Schutz nicht aufschieben

Ob und wie eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden am Ende gesetzlich geregelt wird, bleibt abzuwarten. Für Eigentümerinnen und Eigentümer in Berlin heißt das vor allem eines: Es lohnt sich, den eigenen Vertrag jetzt zu prüfen, statt auf eine gesetzliche Regelung zu warten. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten für Ihr Zuhause finden Sie auch unter Wohngebäudeversicherung oder allgemein im Bereich Privatkunden.

Sie sind unsicher, ob Ihr Schutz ausreicht? Sprechen Sie uns unverbindlich an – wir beraten Sie als unabhängiger Makler.
Ihr Team von Witte & Grabert

Versicherungsthemen Elementarschaden