Wohngebäudeversicherung: Diese Lücken kosten teuer
Nach der Sturmnacht liegt ein Dachziegel im Vorgarten, und im Obergeschoss zeichnet sich ein feuchter Fleck an der Zimmerdecke ab. In den ersten Minuten stellt sich meist dieselbe Frage: Zahlt jetzt die Wohngebäudeversicherung – und für was eigentlich genau? Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer kennen ihre Police nur oberflächlich, dabei entscheidet gerade das Kleingedruckte darüber, ob nach einem Schaden alles erstattet wird oder nur ein Teil.
Gerade weil ein Gebäude über Jahrzehnte finanziert und gepflegt wird, lohnt sich ein genauer Blick auf die eigene Wohngebäudeversicherung: Was ist eingeschlossen, was nicht, und wo lohnt sich eine Anpassung.
Was die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich abdeckt
Die Wohngebäudeversicherung schützt die Bausubstanz eines Hauses – also Wände, Dach, fest verbaute Installationen und mitversicherte Nebengebäude wie Garagen oder Carports. Die drei klassischen Grundgefahren sind Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Über den reinen Sachschaden hinaus übernehmen gute Bedingungen auch Folgekosten: Aufräum- und Abbruchkosten, Mehrkosten durch behördliche Auflagen beim Wiederaufbau sowie den Mietausfall, wenn das Haus nach einem Schaden vorübergehend nicht bewohnbar ist. Diese Nebenleistungen werden im Schadenfall häufig unterschätzt, machen finanziell aber oft einen erheblichen Unterschied.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Hausratversicherung: Während die Wohngebäudeversicherung das Gebäude selbst schützt, sind Möbel, Elektrogeräte und persönliche Gegenstände darüber nicht abgedeckt. Wer ein Haus selbst bewohnt, benötigt in der Regel beide Verträge nebeneinander.
Elementarschäden – der Baustein, der oft fehlt
Was viele überrascht: Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck oder Erdbeben sind in der Grunddeckung meist nicht enthalten. Diese Naturgefahren lassen sich nur über den separaten Baustein Elementarschadenversicherung mitversichern. Gerade Starkregenereignisse abseits klassischer Hochwassergebiete haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass auch Grundstücke ohne erkennbare Fluss- oder Hangnähe betroffen sein können.
Eine Wohngebäudeversicherung schützt nicht automatisch vor den Folgen von Starkregen oder Rückstau aus der Kanalisation – dafür braucht es den ausdrücklich vereinbarten Elementarbaustein.
Ob und zu welchen Konditionen sich Elementarschutz abschließen lässt, hängt von der individuellen Gefährdungseinstufung des Grundstücks ab. Wir empfehlen, diesen Punkt bei jedem Vertrag aktiv zu prüfen, statt sich auf eine automatische Einbeziehung zu verlassen.
Unterversicherung vermeiden: Wert 1914 und gleitender Neuwertfaktor
Ein zweiter Punkt, der in der Praxis häufig übersehen wird, ist die richtige Versicherungssumme. Viele Verträge arbeiten mit dem sogenannten Wert 1914 – einer rechnerischen Bezugsgröße aus der Versicherungswirtschaft, die zusammen mit dem jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft festgelegten gleitenden Neuwertfaktor die Versicherungssumme fortschreibt. Dieser Faktor berücksichtigt die Entwicklung von Baupreisen und Tariflöhnen im Baugewerbe und soll verhindern, dass die Versicherungssumme im Lauf der Jahre hinter den tatsächlichen Wiederaufbaukosten zurückbleibt.
Passt die hinterlegte Wohnfläche oder Bauweise nicht mehr zur Realität – etwa nach einem Anbau, einem Dachausbau oder einer energetischen Sanierung –, kann dennoch eine Unterversicherung entstehen. Im Schadenfall würde die Versicherung dann nur anteilig leisten, selbst wenn der Beitrag über Jahre pünktlich gezahlt wurde. Eine regelmäßige Überprüfung der Angaben im Vertrag ist deshalb kein bürokratischer Selbstzweck, sondern schützt im Ernstfall vor einer unangenehmen Überraschung.
- Nach Umbauten, Anbauten oder einer Aufstockung: Wohnfläche und Bauweise im Vertrag prüfen lassen
- Bei Kauf eines Bestandsgebäudes: bestehende Police auf Aktualität und Vollständigkeit durchsehen
- Bei Unsicherheit über die Naturgefahrenlage: Elementarbaustein gezielt anfragen und vergleichen
- Nach größeren Schäden am Haus: Deckungssummen und Selbstbehalte neu bewerten
Was Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer jetzt tun können
Eine Wohngebäudeversicherung ist kein Produkt, das man einmal abschließt und dann jahrzehntelang unverändert laufen lässt. Bauliche Veränderungen, eine veränderte Naturgefahrenlage am Standort oder schlicht ein alter Vertrag ohne Elementarbaustein sind gute Anlässe für eine Überprüfung. Als unabhängiger Makler schauen wir uns dabei nicht nur den Beitrag an, sondern vor allem, ob die Bedingungen zum tatsächlichen Risiko des jeweiligen Gebäudes passen. Wer in Berlin ein Eigenheim, ein Mehrfamilienhaus oder ein Reihenhaus besitzt, sollte insbesondere die Kombination aus Sturm-, Leitungswasser- und Elementarschutz im Blick behalten, da sich die Wetterlagen der vergangenen Jahre auch in der Hauptstadtregion spürbar verändert haben.
Wer als Eigentümer zusätzlich für die Verkehrssicherheit seines Grundstücks haftet – etwa wenn im Winter der Gehweg nicht geräumt ist oder ein loser Dachziegel einen Schaden bei Dritten verursacht –, sollte zudem prüfen, ob dieses Risiko über die Privathaftpflichtversicherung beziehungsweise eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgedeckt ist. Gebäude- und Haftungsschutz greifen hier ineinander und sollten deshalb nicht getrennt voneinander betrachtet werden.
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