Grundfähigkeitsversicherung: Alternative zur BU

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit
Grundfähigkeitsversicherung: Alternative zur BU

Ein Dachdecker steht auf dem Gerüst, ein Kfz-Mechaniker unter dem Auto, eine Friseurin den ganzen Tag an der Kundschaft: Für viele Berufe in Berlin ist der eigene Körper das wichtigste Arbeitsgerät. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, macht dabei nicht selten eine ernüchternde Erfahrung – hohe Risikozuschläge, Ausschlüsse für bestimmte Körperregionen oder eine Ablehnung wegen der Berufsgruppe. Für genau diese Situationen gibt es die Grundfähigkeitsversicherung als ergänzende oder alternative Absicherung.

Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?

Anders als die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) knüpft die Grundfähigkeitsversicherung nicht daran an, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben können. Entscheidend ist allein, ob eine bestimmte, im Vertrag konkret benannte körperliche oder geistige Fähigkeit dauerhaft und erheblich eingeschränkt oder verloren ist. Die Leistung wird in der Regel fällig, wenn eine solche Beeinträchtigung voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert – eine begründete ärztliche Prognose reicht dafür bereits aus. Wer im Leistungsfall anspruchsberechtigt ist, erhält meist eine monatliche Rente in der vertraglich vereinbarten Höhe.

Der Vorteil liegt in der Klarheit des Leistungsauslösers: Es muss nicht erst aufwendig geprüft werden, wie Ihr konkreter Beruf aussieht und welche Tätigkeiten er im Detail umfasst. Das kann die Antragsprüfung vereinfachen und den Zugang für Berufsgruppen erleichtern, die bei einer klassischen BU auf Hürden stoßen.

In der Beratungspraxis begegnet uns immer wieder dieselbe Ausgangslage: Menschen mit körperlich fordernden Berufen möchten ihre Arbeitskraft absichern, stoßen bei der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung aber auf hohe Risikozuschläge oder Ausschlüsse für bestimmte Körperteile. Die Grundfähigkeitsversicherung setzt hier an einer anderen Stelle an und kann diese Lücke zumindest teilweise schließen.

Diese Grundfähigkeiten sind typischerweise versichert

Welche Fähigkeiten konkret abgesichert sind, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif zum Teil erheblich – einheitliche Standards gibt es hier nicht. Häufig gehören dazu:

  • Sehen und Hören
  • Sprechen bzw. eine Unterhaltung führen können
  • Gehen, Stehen, Sitzen und Treppensteigen
  • Gebrauch von Armen und Händen, etwa Greifen und Fingerfertigkeit
  • Orientierungsvermögen und geistige Fähigkeiten

Manche Tarife berücksichtigen inzwischen auch alltagsnahe Kriterien wie die Fähigkeit, ein Smartphone zu bedienen. Wichtig zu wissen: Ist eine Einschränkung durch Hilfsmittel wie eine Brille ausreichend kompensierbar, greift die Versicherung in der Regel nicht.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist nicht auf den Beruf, sondern auf konkret benannte Fähigkeiten zugeschnitten – sie leistet unabhängig davon, welche Tätigkeit Sie zuletzt ausgeübt haben.

Für wen kann sich die Grundfähigkeitsversicherung lohnen?

Besonders relevant ist die Grundfähigkeitsversicherung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen, wegen einer risikoreichen Berufsgruppe oder wegen bestimmter Hobbys nur schwer oder zu ungünstigen Konditionen eine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Die Gesundheitsprüfung fällt bei manchen Tarifen weniger streng aus als bei der BU, und einige Anbieter ermöglichen später einen Wechsel in eine BU ohne erneute Risikoprüfung. Das kann sie zu einem sinnvollen Baustein machen – vor allem für Handwerkerinnen und Handwerker, Pflegekräfte oder andere körperlich fordernde Tätigkeiten.

Als vollwertigen Ersatz für eine umfassende BU sollte man die Grundfähigkeitsversicherung jedoch nicht betrachten. Wo eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu tragbaren Konditionen erreichbar ist, bietet sie in der Regel den weiterreichenden Schutz.

Wo die Grenzen der Grundfähigkeitsversicherung liegen

Der wichtigste Punkt vorab: Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft in Deutschland – in vielen Grundfähigkeitstarifen sind sie jedoch gar nicht oder nur eingeschränkt mitversichert. Wer beispielsweise wegen eines Burn-outs oder einer Depression dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, ohne dass dabei eine der versicherten Grundfähigkeiten konkret betroffen ist, geht möglicherweise leer aus.

Hinzu kommt: Weil es keine einheitlichen Definitionen gibt, unterscheiden sich die Bedingungen der Anbieter zum Teil deutlich – etwa bei der Frage, welche Fähigkeiten überhaupt versichert sind, wie eng die Leistungsvoraussetzungen gefasst sind und welche Ausschlüsse gelten. Ein sorgfältiger Vergleich der Vertragsbedingungen ist deshalb unverzichtbar, bevor Sie sich für einen Tarif entscheiden.

Für Unternehmerinnen und Unternehmer in Berlin kann die Absicherung der eigenen Arbeitskraft zudem Teil einer umfassenderen betrieblichen Vorsorge sein, etwa in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Mehr zu unseren Leistungen für Unternehmen finden Sie auch im Bereich Firmenkunden.

Grundfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeit sinnvoll kombinieren

In der Praxis muss die Entscheidung nicht zwingend zwischen beiden Versicherungsformen fallen. Manche Menschen kombinieren eine Grundfähigkeitsversicherung mit einer reduzierten BU-Absicherung, um Deckungslücken zu schließen. Welche Lösung im Einzelfall passt, hängt von Beruf, Gesundheitszustand, Budget und den individuellen Lebensumständen ab – pauschale Antworten helfen hier selten weiter. Weitere Informationen zu unserem Beratungsangebot für Privatpersonen finden Sie unter Privatkunden.

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Ihr Team von Witte & Grabert