Pferdehaftpflicht: Warum sie unverzichtbar ist

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit
Pferdehaftpflicht: Warum sie unverzichtbar ist

Ein sonniger Nachmittag auf dem Reiterhof am Stadtrand von Berlin: Ein Pferd scheut vor einer plötzlich vorbeifahrenden Fahrradgruppe, reißt sich los und galoppiert über die Koppel direkt in einen parkenden Wagen. Sachschaden am Auto, ein beschädigter Zaun, vielleicht sogar ein verletzter Passant – und mittendrin die Frage, wer für all das aufkommt. Für Pferdehalterinnen und Pferdehalter ist diese Situation kein exotisches Gedankenspiel, sondern ein Risiko, dem sie sich jeden Tag aussetzen, sobald ihr Tier den Stall verlässt. Anders als beim Hund denken viele dabei zunächst nicht an eine eigene Versicherung – dabei kann gerade dieses Risiko besonders teuer werden.

Warum Pferdehalter unbegrenzt haften

Nach § 833 BGB haftet, wer ein Tier hält, grundsätzlich für alle Schäden, die dieses Tier verursacht – unabhängig davon, ob eigenes Verschulden vorliegt. Das Pferd gilt rechtlich als sogenanntes Luxustier, für das die verschärfte Tierhalterhaftung gilt. Anders als bei Hunden schreibt keine bundesweite Regelung eine Pferdehaftpflichtversicherung verpflichtend vor. Wirtschaftlich betrachtet ändert das jedoch wenig an der Dringlichkeit: Ohne Versicherung haften Sie mit Ihrem gesamten privaten Vermögen, und zwar zeitlich unbegrenzt.

Als Halterin oder Halter haften Sie für Schäden, die Ihr Pferd verursacht, mit Ihrem gesamten privaten Vermögen – ein Leben lang, ohne gesetzliche Obergrenze.

Was eine Pferdehaftpflichtversicherung leistet

Eine Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten durch das Tier entstehen – etwa Tierarztkosten für ein verletztes fremdes Pferd, Reparaturkosten an einem beschädigten Fahrzeug oder Ansprüche nach einem Sturz eines Reiters. Da Personenschäden schnell in die Hunderttausende gehen können, sollte die Deckungssumme nicht zu knapp bemessen sein. Üblich sind Policen mit mehreren Millionen Euro Deckung; viele Maklerinnen und Makler empfehlen, eher am oberen Ende der angebotenen Summen zu zeichnen, statt am Preis zu sparen.

Typische Schadenszenarien aus der Praxis zeigen, wie unterschiedlich die Fälle ausfallen können:

  • Ein Pferd bricht aus der Koppel aus und läuft auf eine Straße, ein Auto wird beim Ausweichen beschädigt.
  • Beim gemeinsamen Ausritt scheut ein Pferd, reißt sich los und beschädigt einen Zaun sowie die Weide eines Nachbarhofs.
  • Ein fremdes Pferd wird beim Spiel in der Herde verletzt und muss tierärztlich behandelt werden.
  • Eine Reitbeteiligung stürzt beim Führen des Pferdes und zieht sich eine Verletzung zu.

Was den Beitrag beeinflusst

Die Höhe des Beitrags hängt von mehreren Faktoren ab: dem Alter und der Nutzung des Pferdes – ob es als Freizeitpferd, im Schulbetrieb oder für den Turniersport eingesetzt wird –, der gewählten Deckungssumme sowie einem eventuell vereinbarten Selbstbehalt. Wird das Pferd beispielsweise regelmäßig verliehen, an einer Reitschule eingesetzt oder für Zucht genutzt, kann sich das auf den Beitrag auswirken, weil sich damit auch das Schadenrisiko verändert. Ein Vergleich verschiedener Tarife lohnt sich, weil sich Leistungsumfang und Ausschlüsse teils deutlich unterscheiden, auch wenn die Beiträge auf den ersten Blick ähnlich wirken.

Worauf Sie beim Abschluss achten sollten

Wer sein Pferd nicht nur selbst reitet, sondern auch an eine Reitbeteiligung oder gelegentlich an andere Reiterinnen und Reiter übergibt, sollte prüfen, ob diese Personen im Versicherungsschutz mitversichert sind. Viele Ställe und Reitvereine verlangen ohnehin einen Nachweis über eine bestehende Pferdehaftpflicht, bevor ein Tier eingestellt oder an Turnieren teilgenommen werden darf. Auch die Frage, ob Fohlen, Zucht- oder Beritteinsätze mitversichert sind, sollte vor Vertragsabschluss geklärt werden, da sich Bedingungen zwischen den Anbietern deutlich unterscheiden. Wer mehrere Pferde hält oder einen kleinen Reitbetrieb führt, sollte zudem prüfen, ob eine private Police überhaupt ausreicht oder ob eine gewerbliche Absicherung erforderlich ist.

Wichtig ist zudem die Abgrenzung zur privaten Haftpflichtversicherung: Diese deckt in aller Regel keine Schäden ab, die durch ein Pferd verursacht werden, da Tierhalterrisiken meist ausdrücklich ausgeschlossen sind. Eine gesonderte Pferdehaftpflicht ist daher auch dann sinnvoll, wenn bereits eine private Haftpflichtversicherung besteht.

Pferdehalter in und um Berlin

Rund um Berlin gibt es zahlreiche Reitställe, Vereine und Ausreitgebiete, von Grunewald bis in das Brandenburger Umland. Gerade in stadtnahen Regionen treffen Pferde häufiger auf Straßenverkehr, Radfahrende und Spaziergänger als auf dem Land – ein Umstand, der das Haftungsrisiko zusätzlich erhöht. Wer sein Pferd in einem Berliner Stall unterstellt, sollte deshalb nicht nur auf den eigenen Versicherungsschutz achten, sondern auch klären, welche Anforderungen der Stallbetreiber an Halterinnen und Halter stellt. Als unabhängiger Makler für Privatkunden unterstützen wir Sie dabei, den passenden Tarif zu finden.

Sie sind unsicher, ob Ihr Schutz ausreicht? Sprechen Sie uns unverbindlich an – wir beraten Sie als unabhängiger Makler.
Ihr Team von Witte & Grabert