Risikolebensversicherung: Warum sie für Familien zählt

· Witte & Grabert · 4 Min. Lesezeit

Ein Paar sitzt abends am Küchentisch, der Bauträgervertrag für die neue Wohnung liegt noch aufgeschlagen daneben, das Baby schläft nebenan. Zwischen Umzugskartons und Kreditunterlagen taucht plötzlich eine unbequeme Frage auf: Was passiert eigentlich mit der Familie und der Finanzierung, wenn einem von beiden morgen etwas zustößt? Genau in solchen Momenten – Heirat, Hausbau, Nachwuchs – wird eine Risikolebensversicherung vom abstrakten Versicherungsbegriff zu einem sehr konkreten Thema.

Was eine Risikolebensversicherung eigentlich leistet

Die Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallabsicherung: Stirbt die versicherte Person während der vereinbarten Vertragslaufzeit, erhalten die im Vertrag benannten Bezugsberechtigten die vereinbarte Versicherungssumme als Einmalzahlung. Anders als bei einer Kapitallebensversicherung wird kein Vermögen aufgebaut und es gibt keinen Rückkaufswert – dafür sind die Beiträge im Verhältnis zur Versicherungssumme vergleichsweise überschaubar. Endet die Laufzeit, ohne dass der Todesfall eingetreten ist, verfällt der Vertrag ohne Auszahlung. Das macht die Risikolebensversicherung zu einem reinen Absicherungsprodukt, nicht zu einer Geldanlage.

Viele unterschätzen, wie groß die finanzielle Lücke sein kann, die der Tod eines Einkommensbeziehers hinterlässt. Die gesetzliche Hinterbliebenenrente deckt oft nur einen Teil des bisherigen Haushaltseinkommens ab, und bei unverheirateten Paaren entfällt dieser Anspruch häufig ganz. Eine Risikolebensversicherung schließt genau diese Lücke – zeitlich befristet und auf den tatsächlichen Bedarf zugeschnitten.

Für wen sich der Schutz besonders anbietet

Nicht jeder Haushalt hat den gleichen Bedarf. Der Nutzen einer Risikolebensversicherung hängt stark von der familiären und finanziellen Situation ab. Typische Konstellationen, in denen wir das Thema in Beratungsgesprächen ansprechen, sind:

  • Familien mit einer Haupt- oder Alleinverdienerin bzw. einem Hauptverdiener, deren Kinder finanziell noch nicht auf eigenen Beinen stehen
  • Baufinanzierungen oder größere Kredite, bei denen der Ratenausfall im Todesfall die verbleibende Familie zusätzlich belasten würde
  • Unverheiratete Paare, die sich gegenseitig absichern möchten, aber keinen automatischen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben
  • Selbstständige und Freiberufler ohne betriebliche Hinterbliebenenversorgung
  • Geschäftspartner, die den Fortbestand eines gemeinsamen Unternehmens absichern wollen

Für die Höhe der Versicherungssumme gibt es keine pauschale Formel, die für jede Familie passt. Häufig orientiert man sich am offenen Kreditbetrag plus einem Puffer für die laufenden Lebenshaltungskosten der Hinterbliebenen über einen bestimmten Zeitraum. Wie hoch dieser Puffer ausfallen sollte, hängt von Alter der Kinder, sonstigem Vermögen und weiteren Einkommensquellen im Haushalt ab.

Eine Risikolebensversicherung ersetzt kein verlorenes Leben – sie verschafft den Hinterbliebenen aber finanziellen Spielraum, um Haus, Ausbildung der Kinder und Alltag ohne akuten Gelddruck weiterzuführen.

Worauf Sie bei Abschluss und Vertragslaufzeit achten sollten

Bevor ein Vertrag zustande kommt, stellt der Versicherer Gesundheitsfragen. Diese sollten Sie vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, da Falschangaben im Leistungsfall zu Problemen führen können. Bei Vorerkrankungen kann es sinnvoll sein, verschiedene Anbieter vergleichen zu lassen, da die Risikoeinschätzung von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ausfallen kann.

Auch die Vertragslaufzeit verdient Aufmerksamkeit: Sie sollte sich am tatsächlichen Absicherungsbedarf orientieren, etwa an der Restlaufzeit eines Kredits oder daran, bis wann die Kinder voraussichtlich wirtschaftlich unabhängig sind. Manche Tarife bieten zudem eine fallende Versicherungssumme, die sich an der abnehmenden Restschuld einer Finanzierung orientiert – das kann die Beiträge über die Laufzeit senken, sollte aber genau zum jeweiligen Kredit passen.

Sinnvoll ist außerdem, den Vertrag nicht isoliert zu betrachten. Wer beispielsweise bereits über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenkt oder bereits eine abgeschlossen hat, sollte beide Absicherungen im Zusammenhang prüfen, da sie unterschiedliche Risiken abdecken: die eine den Einkommensausfall durch Tod, die andere den Ausfall durch gesundheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit.

Regelmäßig prüfen statt einmal abschließen und vergessen

Lebensumstände ändern sich – ein weiteres Kind, eine neue Finanzierung, eine Trennung oder ein Jobwechsel wirken sich auf den tatsächlichen Absicherungsbedarf aus. Es lohnt sich daher, den bestehenden Vertrag in gewissen Abständen mit der aktuellen Lebenssituation abzugleichen, statt ihn nach Abschluss unbeachtet weiterlaufen zu lassen. Auch die Bezugsrechte im Vertrag – also wer im Todesfall die Summe erhält – sollten nach wichtigen Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes überprüft werden.

Als unabhängiger Versicherungsmakler in Berlin schauen wir uns gemeinsam mit Ihnen Ihre familiäre und finanzielle Situation an und ordnen ein, ob und in welchem Umfang eine Risikolebensversicherung für Sie sinnvoll ist. Dabei berücksichtigen wir auch, wie sich dieser Baustein in Ihre gesamte private Absicherung einfügt, etwa im Zusammenspiel mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Vereinbaren Sie dazu gerne einen unverbindlichen Termin über unsere Kontaktseite.

Sie sind unsicher, ob Ihr Schutz ausreicht? Sprechen Sie uns unverbindlich an – wir beraten Sie als unabhängiger Makler.
Ihr Team von Witte & Grabert